Medien zur Informationsbeschaffung und deren glaubwürdigkeit

1. Anteile der jeweiligen Medien, die zur Informationsbeschaffung bei Ermittlungen/Verdacht genutzt werden z.B. Internet, Telefon, Personenaussagen, Post im Land Brandenburg

2. Unterschiede der Anteile des ersten Punktes bezogen auf Ermittlungen im In- und Ausland

3. Anteil der Ermittlungen, die zu einem korrekten Ergebnis des Anfangsverdachts führten, aufgeteilt auf die in Punkt eins genannten Medien

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Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Mai 2018
  • Frist
    30. Juni 2018
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Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Verfassungsschutz Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Medien zur Informationsbeschaffung und deren glaubwürdigkeit [#30106]
Datum
29. Mai 2018 12:49
An
Verfassungsschutz Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Anteile der jeweiligen Medien, die zur Informationsbeschaffung bei Ermittlungen/Verdacht genutzt werden z.B. Internet, Telefon, Personenaussagen, Post im Land Brandenburg 2. Unterschiede der Anteile des ersten Punktes bezogen auf Ermittlungen im In- und Ausland 3. Anteil der Ermittlungen, die zu einem korrekten Ergebnis des Anfangsverdachts führten, aufgeteilt auf die in Punkt eins genannten Medien
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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