Medienkompetenz als Schulfach ?

Gerne hätte ich gewußt, in wie fern das Thema "Medienkompetenz" bereits in den bundesweiten Lehrplan der Grund-sowie auch Oberschulen unterrichtet wird und falls noch nicht, wie die Pläne dafür sind, diese Inhalte an die Schüler zu vermitteln?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    29. Oktober 2018
  • Frist
    30. November 2018
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Christian Goertz
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg Details
Von
Christian Goertz
Betreff
Medienkompetenz als Schulfach ? [#34285]
Datum
29. Oktober 2018 10:58
An
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gerne hätte ich gewußt, in wie fern das Thema "Medienkompetenz" bereits in den bundesweiten Lehrplan der Grund-sowie auch Oberschulen unterrichtet wird und falls noch nicht, wie die Pläne dafür sind, diese Inhalte an die Schüler zu vermitteln?
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Christian Goertz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Christian Goertz
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationszugang nach dem AIG Sehr geehrter Herr Goertz, hiermit bestätige ich…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht und Informationszugang nach dem AIG
Datum
1. November 2018 08:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Goertz, hiermit bestätige ich den Eingang Ihres Antrags nach dem AIG vom 29. Oktober 2018. Eine zeitnahe Bearbeitung Ihres Anliegens stelle ich in Aussicht. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Ihre Anfrage nach dem AIG zur Medienkompetenzvermittlung in Schulen Sehr geehrter Herr Goertz, nachfolgend gewähr…
Von
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage nach dem AIG zur Medienkompetenzvermittlung in Schulen
Datum
14. November 2018 09:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Goertz, nachfolgend gewähre ich Ihnen auf Ihre Anfrage vom 29. Oktober 2018 Akteneinsicht bzw. Informationszugang gemäß § 1 und § 7 Absatz 1 Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz des Landes Brandenburg (AIG). Bitte beachten Sie, dass ich Ihre Anfrage so gewertet habe, dass Sie eine Auskunfterteilung in Form der konkreten Beantwortung Ihrer aufgeworfenen Fragen wünschen (§ 7 Absatz 1 Satz 2 und 7 AIG). Daher erhalten Sie die gewünschten Informationen auch in dieser Form. Einen von Ihnen angefragten bundesweiten Lehrplan zur Vermittlung von Medienkompetenz im Unterricht gibt es nicht, denn die Erstellung von Lehrplänen ist aufgrund der Kultushoheit Sache der Länder. im Land Brandenburg (und Berlin) wird seit dem Schuljahr 2017/2018 nach dem Rahmenlehrplan 1-10 unterrichtet. Nach dem Rahmenlehrplan wird Medienkompetenz fachintegrativ unterrichtet. Es gibt also kein eigenes Schulfach, sondern alle Fächer leisten einen Beitrag zur Medienkompetenz-entwicklung. Jede einzelne Schule regelt die Umsetzung nach ihrem individuellen schulinternen Curriculum (schuleigenes pädagogisches Handlungskonzept auf der Basis des Rahmenlehrplans). Die angestrebten Kompetenzen sind im Teil B des Rahmenlehrplans im Basiscurriculum Medienbildung beschrieben. Die Standards sind in den sechs Kompetenzbereichen Informieren, Kommunizieren, Präsentieren, Produzieren, Analysieren und Reflektieren jeweils für die Stufen D (am Ende der Grundschulzeit) und G (am Ende der Sekundarstufe I) formuliert. Der Rahmenlehrplan 1-10 ist als Online-Fassung unter der Adresse https://bildungsserver.berlin-brandenburg.de/rlp-online/home/ einsehbar. Dort ist die amtliche Fassung als PDF hinterlegt und zusätzlich als Webseite mit ergänzenden Materialen dargestellt. Darüber hinaus die Kultusministerkonferenz eine Strategie "Bildung in der digitalen Welt" beschlossen. Dazu gehört: "Im schulischen Teil der Strategie formuliert die Kultusministerkonferenz einen Kompetenzrahmen verbindlicher Anforderungen für die Bildung in der digitalen Welt. Die Umsetzung dieses Rahmens wird einen bildungspolitischen Schwerpunkt der Länder in den kommenden Jahren darstellen. Ziel ist dabei, dass alle Schülerinnen und Schüler, die zum Schuljahr 2018/19 in die Grundschule eingeschult werden oder in die Sekundarstufe I eintreten, bis zum Ende der Pflichtschulzeit die in diesem Rahmen formulierten Kompetenzen erwerben sollen." Insofern gibt es auch eine länderübergreifende Planung. (https://www.kmk.org/aktuelles/artikelansicht/strategie-bildung-in-der-digitalen-welt.html). Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weiter geholfen zu haben. Für diese Auskünfte werden keine Gebühren erhoben. Mit freundlichen Grüßen