Medienpreis Parlament Jury-Berufung Rainer Meyer

Anfrage an: Deutscher Bundestag

- sämtliche Unterlagen zur Jury-Berufung von Rainer Meyer ("Don Alphonso") zum "Medienpreis Parlament"

Hintergrund: https://www.deutschlandfunk.de/medienpreis-parlament-jury-berufung-von-don-alphonso-in-der.2907.de.html?dram:article_id=439585=

Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
  • 2 Follower:innen
Johannes Filter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - sämtliche…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Medienpreis Parlament Jury-Berufung Rainer Meyer [#164920]
Datum
25. August 2019 22:42
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- sämtliche Unterlagen zur Jury-Berufung von Rainer Meyer ("Don Alphonso") zum "Medienpreis Parlament" Hintergrund: https://www.deutschlandfunk.de/medienpreis-parlament-jury-berufung-von-don-alphonso-in-der.2907.de.html?dram:article_id=439585= Mit der Schwärzung personenbezogener Daten bin ich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. September 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
328,3 KB
Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. September 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
715,3 KB
3,2 MB
Johannes Filter
Widerspruch (per De-Mail) Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 23. September 2019 lege ich Wide…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Johannes Filter
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruch (per De-Mail)
Datum
3. Oktober 2019
An
Deutscher Bundestag
Status
geschwärzt
556,2 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 23. September 2019 lege ich Widerspruch ein. Sie behaupten, dass die von mir gewünschten Unterlagen vom IFG ausgeschlossen sind, weil keine Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. Diese Behauptung ist falsch, bitte lesen Sie zunächst das Gutachten Ihres Wissenschaftlichen Dienstes aus dem Jahre 2014 “Informationszugangsanspruch nach dem IFG und presserechtlicher Auskunftsanspruch”. Zudem verweise ich Sie auf das Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichtes: Urteil vom 25.06.2015 -
BVerwG 7 C 1.14. aus dem ich nachfolgend zitiere. 13. a) § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG verpflichtet Behörden des Bundes. Das Gesetz legt keinen organisationsrechtlichen, sondern einen funktionellen Behördenbegriff zugrunde. Eine Behörde ist demnach jede Stelle im Sinne einer eigenständigen Organisationseinheit, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Dies bestimmt sich nach materiellen Kriterien; auf den Anwendungsbereich des Verwaltungsverfahrensgesetzes kommt es ebenso wenig an wie auf eine rechtliche Außenwirkung des Handelns. § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG, wonach sonstige Bundesorgane und -einrichtungen ebenfalls in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen sind, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen, hat eine rein deklaratorische Bedeutung. Es wird lediglich klargestellt, dass Institutionen, denen organisationsrechtlich keine Behördeneigenschaft zukommt, bezogen auf bestimmte Tätigkeitsfelder gleichwohl Behörden im funktionellen Sinne sein können. Eine solche nach der jeweils wahrgenommenen Funktion differenzierende Betrachtungsweise liegt auch § 1 Abs. 1 Satz 1 IFG zugrunde (BVerwG, Urteile vom 3. November 2011 - 7 C 3.11 - BVerwGE 141, 122 Rn. 11, 16 ff. und vom 15. November 2012 - 7 C 1.12 - Buchholz 404 IFG Nr. 10 Rn. 22 f.). Ich weise Sie freundlichen darauf hin, dass ich mit FragDenStaat affiliiert und Arne Semsrott befreundet bin. FragDenStaat hat in den letzten Jahren über 40 Behörden verklagt. Bitte überdenken Sie, ob sie eine weitere rechtliche Auseinandersetzen wünschen. Konsultieren Sie diesbezüglich gerne Ihre Kollegen aus dem Bundesinstitut für Risikobewertung. Es ist ein Leichtes die Blockadehaltung Ihrer Behörde ebenso bloßzustellen und die öffentliche Meinung auf unsere Seite zu ziehen.
Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
16. Oktober 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
384,9 KB
Johannes Filter
AW: ZR4-1334-IFG-226/2019 [#164920] Sehr geehrte<< Anrede >> ja, an meinem Widerspruch halte ich fest…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: ZR4-1334-IFG-226/2019 [#164920]
Datum
20. Oktober 2019 21:35
An
Deutscher Bundestag
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ja, an meinem Widerspruch halte ich fest. Zeichen: ZR4-1334-IFG-226/2019 Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 164920 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Deutscher Bundestag
Kein Nachrichtentext
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Datum
11. Dezember 2019
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
277,5 KB

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