Medikamente

Ich arbeite in einer Einrichtung für geistig und körperlich schwerstbehinderte Menschen. Seit kurzem wird von mir verlangt, dass ich die Medikamente für den nächsten Tag in einem Schrank abschließe. Dieser Schrank befindet sich in einem Raum, in welchem auch die Bewohner schlafen und sich tagsüber aufhalten - unter Aufsicht. Es gibt dort auch Bewohner, welche nachweislich Schränke aufgebrochen haben. Ist das rechtlich in Ordnung? Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.

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Warte auf Antwort
  • Datum
    25. August 2019
  • Frist
    28. September 2019
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich …
An Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht Details
Von
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Betreff
Medikamente [#164907]
Datum
25. August 2019 18:14
An
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt – Heimaufsicht
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich arbeite in einer Einrichtung für geistig und körperlich schwerstbehinderte Menschen. Seit kurzem wird von mir verlangt, dass ich die Medikamente für den nächsten Tag in einem Schrank abschließe. Dieser Schrank befindet sich in einem Raum, in welchem auch die Bewohner schlafen und sich tagsüber aufhalten - unter Aufsicht. Es gibt dort auch Bewohner, welche nachweislich Schränke aufgebrochen haben. Ist das rechtlich in Ordnung? Ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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