Medikamentenbestellung per WhatsApp als Apotheken-Service
Dokumente, anhand derer sich folgende Fragen beantworten lassen:
1) Ist es zulässig, dass Apotheken folgenden "Medikamenten-Bestellservice" per WhatsApp mit diesen Aktivitäten anbieten:
Kunde
- speichert Apotheken-Telefonnummer als WhatsApp-Kontakt
- bestellt Medikament
in Textform
per Foto der Medikamentenpackung
per Foto des Rezeptes
Apotheke
- bestätigt per WhatsApp den Bestellungseingang
- informiert über den Abholzeitpunkt
- informiert über den Abholungsberechtigungsnachweis
(Abholung unter "Name" und mit Originalrezept)
2) Reicht ein Hinweis auf die Datenschutzangaben von WhatsAPP zur rechtlichen Absicherung der Apotheke?
Anfrage erfolgreich
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Datum4. Mai 2018
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5. Juni 2018
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