Medizinische Gründe die einer Impfung gegen Covid-19 entgegenstehen

Eine Liste von medizinischen Gründen und Vorerkrankungen oder sonstigen medizinischen Dispositionen, die einer Covid-19 Impfung entgegenstehen?

Wie viele Menschen in Deutschland sind nach ihrer Kenntnis hiervon betroffen, und können sich daher aus medizinischen Gründen NICHT gegen Covid-19 impfen lassen? Sollten sie hierzu keine genauen Daten vorliegen haben, bitte ich um eine fachliche Einschätzung.

Bitte Ihre Angaben soweit möglich durch Referenzen oder sonstige wissenschaftliche Daten bzw. Studien zu belegen und diese Quellen wenn immer möglich der Antwort beizufügen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. Juli 2021
  • Frist
    28. August 2021
  • 6 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Liste von medizinisch…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
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Betreff
Medizinische Gründe die einer Impfung gegen Covid-19 entgegenstehen [#225522]
Datum
25. Juli 2021 20:30
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Liste von medizinischen Gründen und Vorerkrankungen oder sonstigen medizinischen Dispositionen, die einer Covid-19 Impfung entgegenstehen? Wie viele Menschen in Deutschland sind nach ihrer Kenntnis hiervon betroffen, und können sich daher aus medizinischen Gründen NICHT gegen Covid-19 impfen lassen? Sollten sie hierzu keine genauen Daten vorliegen haben, bitte ich um eine fachliche Einschätzung. Bitte Ihre Angaben soweit möglich durch Referenzen oder sonstige wissenschaftliche Daten bzw. Studien zu belegen und diese Quellen wenn immer möglich der Antwort beizufügen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225522/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Medizinische Gründe die einer Impfung gegen Covid-19 entgegenstehen [#225522]
Datum
26. Juli 2021 09:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der COVID19-Krise nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Zwischennachricht, Medizinische Gründe die einer Impfung gegen Covid-19 entgegenstehen [#225522]
Datum
23. August 2021 09:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in auf Ihre unten stehende Anfrage teile ich Ihnen mit, dass mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen IFG-Anträge, die vielfach sehr umfangreich sind, gearbeitet wird. Täglich erreichen das Bundesministerium für Gesundheit mehrere IFG-Anträge zum Thema „COVID19“. Wie Ihnen bereits mit der Eingangsbestätigung mitgeteilt worden ist, ist die Beantwortung nicht ohne Mitwirkung der fachlich zuständigen Einheiten möglich, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterhin auch mit der Bewältigung der COVID19-Krise betraut sind. Ich möchte Sie daher weiterhin um etwas Geduld und Ihr Verständnis bitten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit. Bislang sind keine besonde…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Medizinische Gründe die einer Impfung gegen Covid-19 entgegenstehen [#225522]
Datum
8. September 2021 11:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit. Bislang sind keine besonderen Einschränkungen durch Vorerkrankungen über die üblichen Empfehlungen/Einschränkungen bei anderen Impfungen hinaus bekannt. Es gibt nur sehr wenige Gründe (Kontraindikationen), warum eine Person sich dauerhaft oder vorübergehend nicht gegen COVID-19 impfen lassen kann. Wie bei anderen Impfungen auch, sollten Sie nicht akut schwer krank sein, beispielsweise kein Fieber über 38,5°C haben. Nach Abklingen des Fiebers kann geimpft werden. Bei Allergie gegen Bestandteile der Impfstoffe sollte ebenfalls nicht geimpft werden. Sehr umfassende Informationen zur Frage, wie hoch das Risiko allergischer Reaktionen nach Impfung mit den zugelassenen Impfstoffen ist, sind auf der Website des Paul-Ehrlich-Institut verfügbar (https://www.pei.de/SharedDocs/FAQs/DE... ). In der Regel können Personen, die mit einem der Impfstofftypen (mRNA vs. Vektor-basiert) nicht impfbar sind, mit dem jeweils anderen geimpft werden. Für Patientinnen und Patienten, die Blutgerinnungshemmer (Antikoagulanzien) einnehmen, ist die Coronaschutzimpfung unter besonderen Umständen möglich. Für diese Personen werden bei der intramuskulären Verabreichung sehr feine Injektionskanülen verwendet und die Einstichstelle wird nach der Impfung mindestens 2 Minuten lang komprimiert (gedrückt). Für den Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff Vaxzevria (AstraZeneca) gibt es darüber hinaus zwei seltene Kontraindikationen: ein vorbestehendes Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) oder ein Kapillarlecksyndrom. Beides sind sehr seltene Vorerkrankungen (Einzelfälle). In diesen Fällen können mRNA-Impfstoffe verwendet werden. Viele andere Personengruppen können zwar geimpft werden, möglicherweise ist die Impfung bei ihnen aber weniger wirksam. Das betrifft Personen mit Immundefizienz. Dies heißt aber nicht, dass alle diese Personen nicht auf die Impfung ansprechen. Selbst unter schwer immunsupprimierten Personen, wie zum Beispiel Krebspatienten unter bestimmten Chemotherapien oder Organtransplantierten, ist das Ansprechen auf die Impfung sehr unterschiedlich. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weiterzuhelfen. Wie groß die verschiedenen Personengruppen sind, bei denen eines der oben genannten Kriterien zutrifft, ließe sich bestenfalls schätzen. Krankheitsbilder sind bei jedem Menschen anders und die Impfentscheidung sollte jeweils mit der Ärztin oder dem Arzt besprochen werden, bei dem/bei der die medizinische Betreuung hauptsächlich stattfindet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben sie meine Anfrage nur halb beantwortet. Ich hatte ausdrücklich nach de…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Medizinische Gründe die einer Impfung gegen Covid-19 entgegenstehen [#225522]
Datum
18. September 2021 11:33
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, leider haben sie meine Anfrage nur halb beantwortet. Ich hatte ausdrücklich nach der Größe der jeweiligen Personengruppe gefragt bei der es Kontraindikationen gibt und sie gebeten ggf. eine fachliche Einschätzung vorzunehmen. Ich bitte sie diese Schätzung nachzureichen, sofern sie keine andere wissenschaftlich fundierte Datenlage besitzen. Vgl. hierzu Absatz 2 und 3 meiner ursprünglichen Anfrage. Besten Dank! ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225522 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225522/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit. Einleitend ist der Hinwe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Medizinische Gründe die einer Impfung gegen Covid-19 entgegenstehen [#225522]
Datum
8. Oktober 2021 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer unten stehenden Nachfrage teile ich Ihnen Folgendes mit. Einleitend ist der Hinweis notwendig, welche Grenzen bei der Beantwortung von IFG-Anträgen gelten. Aus dem Informationsfreiheitsgesetz ergibt sich zwar ein Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 Absatz 1 IFG, allerdings kein Anspruch auf die Zusammenstellungen von Auskünften, die über die Einsichtnahme in amtliche Aufzeichnungen hinausgehen. Jeder Anspruch auf Informationszugang setzt voraus, dass die begehrten Informationen bei den in Anspruch genommenen Stellen tatsächlich vorhanden sind (BVerfG, Beschl. v. 20.6.2017 – 1 BvR 1978/13, ZD 2017, 476; BVerwG, Beschl. vom 27. 5. 2013 – 7 B 43/12, NJW 2013, 2538). Nach § 1 Absatz 2 IFG kann die Behörde insbesondere Auskunft erteilen und Akteneinsicht gewähren. Dies bedeutet auch, dass ein Anspruch auf Einschätzung nicht besteht. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung ist eine individuelle Entscheidung und wird zusammen von der zu impfenden Person bzw. der sorgeberechtigten Person mit dem Arzt/ der Ärztin entschieden. Bei Personen mit Vorerkrankungen muss individuell abgewogen werden. Dies gilt auch für Personen mit Allergien gegen einen der Inhaltsstoffe der Impfungen. Zahlen, wie viele Personen hiervon betroffen sind, liegen dem BMG nicht vor. Nach individueller Abwägung und Beratung kann im Rahmen der Zulassung auch dann geimpft werden, wenn keine ausdrückliche Impfempfehlung der STIKO vorliegt. Wie konkret dann im Einzelfall entschieden wird, unterliegt keiner Meldepflicht. Zahlen, wie viele Personen aufgrund von Kontraindikationen nicht geimpft werden können, liegen dem BMG nicht vor. Im Rahmen der klinischen Entwicklung werden Wirksamkeit und Unbedenklichkeit zunächst vornehmlich an Gesunden untersucht. Im Zulassungsverfahren werden bei der Bewertung der Verträglichkeit und Unbedenklichkeit Hinweise auf mögliche Gegenanzeigen (Kontraindikationen) berücksichtigt und in die Produktinformationstexte (Fach-und Gebrauchsinformation, sog. „Beipackzettel“) als Gegenanzeigen und Warnhinweise aufgenommen. Vor allem können bekannte Überempfindlichkeiten gegen den Wirkstoff oder einen der genannten sonstigen Bestandteile oder bestimmte Vorerkrankungen eine Gegenanzeige für eine Impfung darstellen. Auch nach Zulassung wird im Rahmen von weiteren Studien die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit bei Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen und im Rahmen der Arzneimittelüberwachung weiter untersucht, vom zuständigen Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) bewertet und die Produktinformationstexte bei Bedarf im Rahmen von Änderungen der Zulassung aktualisiert. Die aktuellen Produktinformationstexte sind öffentlich zugänglich, z.B. über die Internetseiten der zuständigen Bundesoberbehörde, dem Paul-Ehrlich-Institut (www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe...). Es ist in erster Linie die Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte, ihre Patientinnen und Patienten nach pflichtgemäßen Ermessen, unter Beachtung der ärztlichen Sorgfaltspflichten, nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse und unter Beachtung des Patientenwillens zu behandeln. Wie und in wie vielen Fällen eine Entscheidung gegen eine Impfung getroffen wird, fällt unter das Geheimnis des besonders geschützten Arzt-Patienten-Verhältnisses. Mit freundlichen Grüßen