Medizinische Versorgung für Menschen ohne KV

Informationen über den Zugang zu medizinischer Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung bzw. Papiere in Deutschland und die Meldepflicht von Krankenhäusern dieses Personenkreises an öffentliche Stellen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    29. Januar 2018
  • Frist
    2. März 2018
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Medizinische Versorgung für Menschen ohne KV [#26341]
Datum
29. Januar 2018 13:39
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über den Zugang zu medizinischer Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung bzw. Papiere in Deutschland und die Meldepflicht von Krankenhäusern dieses Personenkreises an öffentliche Stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zur Ihrer Frage keine Informationen…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Medizinische Versorgung für Menschen ohne KV [#26341]
Datum
1. Februar 2018 17:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat zur Ihrer Frage keine Informationen. Ich möchten Ihnen vorschlagen, sich an das Bundesministerium für Gesundheit zu wenden. Mit freundlichen Grüßen