Medizinische Versorgung von Menschen ohne KV

Informationen über den Zugang zu medizinischer Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung bzw. Papiere in Deutschland und die Meldepflicht von Krankenhäusern dieses Personenkreises an öffentliche Stellen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen üb…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Medizinische Versorgung von Menschen ohne KV [#26525]
Datum
11. Februar 2018 20:29
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über den Zugang zu medizinischer Versorgung von Menschen ohne Krankenversicherung bzw. Papiere in Deutschland und die Meldepflicht von Krankenhäusern dieses Personenkreises an öffentliche Stellen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten in Ihrer unten stehenden Anfrage um Weiterleitung an die zuständige Behör…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Medizinische Versorgung von Menschen ohne KV [#26525]
Datum
7. März 2018 13:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie baten in Ihrer unten stehenden Anfrage um Weiterleitung an die zuständige Behörde. Wir haben Ihre Anfrage an das Bundeministerium des Innern (zuständig für die Verwaltungsvorschrift zum Aufenthaltsgesetz) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (zuständig für das Asylbewerberleistungsgesetz) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Informationsfreiheitsgesetz; Bezug: Ihr Antrag vom 11. Februar 2018 an das Bundesministerium für Gesundheit
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; Bezug: Ihr Antrag vom 11. Februar 2018 an das Bundesministerium für Gesundheit
Datum
9. April 2018 14:47
Status
Warte auf Antwort