Mehr als 100 Satellitentelefone für die Polizei in NRW

Unter
https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/stromausfall--nrw-polizei-bereitet-sich-auf-blackout-vor-32765966.html
heißt es am 28.09.22:

"
Stromausfall
NRW-Polizei bereitet sich auf Blackout vor

Die nordrhein-westfälische Polizei bereitet sich bereits seit einiger Zeit auf einen sogenannten Blackout, einen großflächigen, langanhaltenden Stromausfall vor. Ziel sei es, alle internen und externen Arbeitsabläufe möglichst unbeeinflusst fortsetzen zu können, um Sicherheit und Ordnung auch unter widrigen Bedingungen aufrecht zu erhalten, teilte das NRW-Innenministerium auf Anfrage mit. Im April habe es dazu einen Erlass gegeben.

Die nordrhein-westfälische Polizei bereitet sich bereits seit einiger Zeit auf einen sogenannten Blackout, einen großflächigen, langanhaltenden Stromausfall vor. Ziel sei es, alle internen und externen Arbeitsabläufe möglichst unbeeinflusst fortsetzen zu können, um Sicherheit und Ordnung auch unter widrigen Bedingungen aufrecht zu erhalten, teilte das NRW-Innenministerium auf Anfrage mit. Im April habe es dazu einen Erlass gegeben.

So werde die Notstromversorgung der Polizei weiter ausgebaut. Polizeieigene Tankstellen sollen auch bei Stromausfall in Betrieb bleiben. Die Treibstoffvorräte sollen aufgestockt werden. Obwohl der von der Polizei Nordrhein-Westfalen genutzte Digitalfunk über mehrere Rückfallebenen abgesichert sei, seien mehr als 100 Satellitentelefone angeschafft worden. Zudem seien Notfallpläne erstellt worden.

Neben der Erreichbarkeit der Polizei komme der Warn- und Nachrichtenübermittlung im Falle eines großflächigen Stromausfalls große Bedeutung zu. So könne die Bevölkerung sich mit batteriebetriebenen oder dynamobetriebenen Kurbel-Radios informieren. Mit einem Quiz könnten sich die Menschen schon jetzt online (https://kst2022.nrw/quiz/) auf den Fall vorbereiten.

Die Polizei habe ihrerseits die Möglichkeit, die Bevölkerung mit Lautsprecher-Durchsagen zu informieren. Das Land NRW habe in den Jahren 2018-2020 insgesamt 25 Feuerwehr-Anhänger mit großen Notstromaggregaten beschafft und flächendeckend im Land stationiert. In einem nächsten Schritt sollen 75 weitere Notstromaggregate beschafft werden.

Die allgemeine Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liege aber bei den Kreisen und kreisfreien Städten, die Bedarfspläne und Risikoanalysen erstellen müssten, teilte das Innenministerium weiter mit. Experten und Netzbetreiber hatten einen Blackout im Fall einer Überlastung des Stromnetzes durch eine Gasmangellage zuletzt als sehr unwahrscheinlich eingestuft.
"

Meine Frage:
Zitat: "Obwohl der von der Polizei Nordrhein-Westfalen genutzte Digitalfunk über mehrere Rückfallebenen abgesichert sei, seien mehr als 100 Satellitentelefone angeschafft worden."
Welche Technologie kommt bei den Satellitentelefonen zum Einsatz (z.B. Thuraya, Inmarsat, Iridium Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, Iridium Gruppen-Kommunikation) ?

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    23. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mehr als 100 Satellitentelefone für die Polizei in NRW [#261596]
Datum
23. Oktober 2022 22:31
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/stromausfall--nrw-polizei-bereitet-sich-auf-blackout-vor-32765966.html heißt es am 28.09.22: " Stromausfall NRW-Polizei bereitet sich auf Blackout vor Die nordrhein-westfälische Polizei bereitet sich bereits seit einiger Zeit auf einen sogenannten Blackout, einen großflächigen, langanhaltenden Stromausfall vor. Ziel sei es, alle internen und externen Arbeitsabläufe möglichst unbeeinflusst fortsetzen zu können, um Sicherheit und Ordnung auch unter widrigen Bedingungen aufrecht zu erhalten, teilte das NRW-Innenministerium auf Anfrage mit. Im April habe es dazu einen Erlass gegeben. Die nordrhein-westfälische Polizei bereitet sich bereits seit einiger Zeit auf einen sogenannten Blackout, einen großflächigen, langanhaltenden Stromausfall vor. Ziel sei es, alle internen und externen Arbeitsabläufe möglichst unbeeinflusst fortsetzen zu können, um Sicherheit und Ordnung auch unter widrigen Bedingungen aufrecht zu erhalten, teilte das NRW-Innenministerium auf Anfrage mit. Im April habe es dazu einen Erlass gegeben. So werde die Notstromversorgung der Polizei weiter ausgebaut. Polizeieigene Tankstellen sollen auch bei Stromausfall in Betrieb bleiben. Die Treibstoffvorräte sollen aufgestockt werden. Obwohl der von der Polizei Nordrhein-Westfalen genutzte Digitalfunk über mehrere Rückfallebenen abgesichert sei, seien mehr als 100 Satellitentelefone angeschafft worden. Zudem seien Notfallpläne erstellt worden. Neben der Erreichbarkeit der Polizei komme der Warn- und Nachrichtenübermittlung im Falle eines großflächigen Stromausfalls große Bedeutung zu. So könne die Bevölkerung sich mit batteriebetriebenen oder dynamobetriebenen Kurbel-Radios informieren. Mit einem Quiz könnten sich die Menschen schon jetzt online (https://kst2022.nrw/quiz/) auf den Fall vorbereiten. Die Polizei habe ihrerseits die Möglichkeit, die Bevölkerung mit Lautsprecher-Durchsagen zu informieren. Das Land NRW habe in den Jahren 2018-2020 insgesamt 25 Feuerwehr-Anhänger mit großen Notstromaggregaten beschafft und flächendeckend im Land stationiert. In einem nächsten Schritt sollen 75 weitere Notstromaggregate beschafft werden. Die allgemeine Zuständigkeit für den Katastrophenschutz liege aber bei den Kreisen und kreisfreien Städten, die Bedarfspläne und Risikoanalysen erstellen müssten, teilte das Innenministerium weiter mit. Experten und Netzbetreiber hatten einen Blackout im Fall einer Überlastung des Stromnetzes durch eine Gasmangellage zuletzt als sehr unwahrscheinlich eingestuft. " Meine Frage: Zitat: "Obwohl der von der Polizei Nordrhein-Westfalen genutzte Digitalfunk über mehrere Rückfallebenen abgesichert sei, seien mehr als 100 Satellitentelefone angeschafft worden." Welche Technologie kommt bei den Satellitentelefonen zum Einsatz (z.B. Thuraya, Inmarsat, Iridium Punkt-zu-Punkt-Kommunikation, Iridium Gruppen-Kommunikation) ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261596/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
An: << Antragsteller:in >> Az: ZA - 30.01 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ih…
Von
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW): Mehr als 100 Satellitentelefone für die Polizei in NRW [#261596], Ihr Antrag vom 23.10.2022
Datum
30. November 2022 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
8,7 KB


An: << Antragsteller:in >> Az: ZA - 30.01 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW vom 23.10.2022 und das damit verbundene Interesse an den Tätigkeitsbereichen des LZPD NRW. Mit Ihrem Antrag begehren Sie Auskunft darüber, welche Technologie bei den von der Polizei NRW beschafften Satellitentelefonen zum Einsatz kommt. Als Beispiele nennen Sie die Technologien Thuraya, Inmarsat, Iridium Punkt-zu-Punkt-Kommunikation sowie Iridium Gruppen-Kommunikation. Ihren Antrag auf Auskunft über die Technologie, die dem Einsatz der beschafften Satellitentelefone zugrunde liegt, lehne ich aufgrund des § 6 lit. a IFG NRW ab. Nach § 4 IFG NRW steht jeder natürlichen Person gegenüber den in § 2 IFG NRW genannten öffentlichen Stellen ein Anspruch auf Zugang zu den bei der Stelle vorhandenen amtlichen Informationen zu. Dieser Anspruch kann nur unter den in §§ 6 - 9 IFG NRW genannten Voraussetzungen beschränkt oder versagt werden. Nach § 6 lit. a IFG NRW ist der Anspruch auf Informationszugang abzulehnen, soweit und solange das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere die Tätigkeit der Polizei, beeinträchtigen würde. So liegt es hier. Die öffentliche Sicherheit schützt die Rechtsordnung in ihrer Gesamtheit, einschließlich der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates sowie Rechtsgüter des Einzelnen. Nach § 1 Abs. 1 PolG NRW hat die Polizei die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Eine Beeinträchtigung der Tätigkeit der Polizei im Sinne des § 6 lit. a IFG NRW ist gegeben, wenn die Erfüllung der polizeilichen Aufgaben nach § 1 Abs. 1 PolG NRW erschwert würde. Zu diesen Tätigkeiten gehören insbesondere die Verhinderung von Straftaten und das konkrete Handeln in akuten Gefahrsituationen. Nach der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung ist eine Beeinträchtigung dann anzunehmen, wenn und soweit nachteilige Auswirkungen auf die polizeiliche Aufgabenerfüllung konkret zu erwarten sind. Die Polizei NRW hat die Satellitentelefone beschafft, um bei einem Ausfall des Digitalfunknetzes der Behörden mit Sicherheitsaufgaben die zuvor beschriebenen Aufgaben weiterhin störungsfrei erfüllen zu können. Das Digitalfunknetz der Behörden mit Sicherheitsaufgaben ist dabei selbst über mehrere Rückfallebenen abgesichert. Ein Ausfall des Digitalfunknetzes ist daher nur bei einem massiven Eingriff in das System des Digitalfunknetzes denkbar. Ein solcher kann ggf. auch durch einen bewusst schädigenden Eingriff von Personen mit besonderer Fachkenntnis erfolgen. Besäßen Personen Kenntnis darüber, mit welcher Technologie die von der Polizei beschafften Satellitentelefone ausgestattet wären, wären Sie in einem solchen Fall in der Lage, auch die Kommunikationsmöglichkeiten der Polizei über die Satellitentelefone zu verhindern. So ist zu erwarten, dass bei Kenntnis der Ihrerseits begehrten Informationen eine Einschränkung der Kommunikationsmöglichkeiten der Polizei herbeigeführt wird, die kurzfristig nicht behoben werden kann. Die Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben wäre für die Polizei in diesem Fall nicht sichergestellt. Insbesondere unter Berücksichtigung der außenpolitischen Gegebenheiten kann die Auskunft zum jetzigen Zeitpunkt nicht erteilt werden. Da Ihr Antrag auf die Angabe der den Telefonen zugrunde liegenden Technologie gerichtet ist, kommt auch die teilweise Gewährung des Informationszugangs im vorliegenden Fall nicht in Betracht. § 6 IFG NRW sieht keine Ermessensentscheidung vor. Der Antrag ist demnach abzulehnen. Kostenentscheidung: Gebühren für die mit Ihrem Antrag auf Informationszugang in Zusammenhang stehenden Amtshandlungen werden nicht erhoben (§ 11 Abs. 1 S. 1 IFG, § 1 VerwGebO IFG in Verbindung mit Nr. 1.1 des Gebührentarifs). Rechtsbehelfsbelehrung: Auf Ihr Recht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit als Beauftragte für das Recht auf Information anzurufen (§§ 5 Abs. 2 S. 4, 13 Abs. 2 IFG NRW) weise ich hiermit hin. Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist beim Verwaltungsgericht Düsseldorf, Bastionsstraße 39, 40213 Düsseldorf, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts zu erheben. Die Klage kann auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts erhoben werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Es muss mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 VwGO eingereicht werden. Die für die Übermittlung und Bearbeitung geeigneten technischen Rahmenbedingungen bestimmen sich nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERW) vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803). Hinweis: Hinweise zur Klageerhebung in elektronischer Form und zum elektronischen Rechtsverkehr finden Sie auf der Homepage des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (www.justiz.nrw.de<http://www.justiz.nrw.de/>). Mit freundlichen Grüßen

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Von
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Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW): Mehr als 100 Satellitentelefone für die Polizei in NRW [#261596], Ihr Antrag vom 23.10.2022 [#261596]
Datum
30. November 2022 21:37
An
Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die Darlegung des Sachverhalts. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 261596 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261596/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>