Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge

Immer wieder nutzen Luftfahrzeuge, die von der Spangdahlem Air Base starten oder landen, die russische Mode-S-Kennung "15C2E4".

Die Auswertungen von frei verfügbaren Transponder-Daten zeigen dies z.B.:

Am 10. und 18.06.2020:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-06-10
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-06-18

Am 07. und 08. und 09. und 14. und 30. Juli 2020:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-07
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-08
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-09
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-14
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.789&lon=7.192&zoom=10.0&showTrace=2020-07-30

Am 3. und 4. und 5. August 2020:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-03
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-04
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-05

Am 1. September 2020:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=50.356&lon=16.519&zoom=7.2&showTrace=2020-09-01

Am 19. Januar 2021:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=50.087&lon=6.812&zoom=9.3&showTrace=2021-01-19

Am 19. Juni 2021 (Rückflug der 52nd Fighter Wing F16 von der Arctic Challenge Exercise 21 in Schweden nach Spangdahlem):
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.729&lon=7.283&zoom=9.4&showTrace=2021-06-19

Am 22. Juni 2021:
https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.729&lon=7.283&zoom=9.4&showTrace=2021-06-22

Die Flüge mit russischer Mode-S-Kennung 15C2E4 starten bzw. landen jeweils immer in Spangdahlem.
Es sind keinerlei Flüge mit Start oder Landung in der Russischen Föderation zu erkennen.

Augenscheinlich handelt es sich nicht um einen einmaligen Konfigurationsfehler durch den Luftfahrzeugführer.
Es kann aufgrund der Häufigkeit eine absichtliche Nutzung der russischen Mode-S-Kennung durch das 52nd Fighter Wing der Spangdahlem Air Base im deutschen Luftraum unterstellt werden.

Ferner schreibt die European Organisation for the Safety of Air Navigation (EUROCONTROL) im Dokument "Mode S Elementary Surveillance (ELS) Operations Manual" unter
https://www.eurocontrol.int/sites/default/files/2019-04/surveillance-mode-s-els-ops-manual-ed-1.0-20110102.pdf :
"2 THE ICAO 24-BIT AIRCRAFT ADDRESS
2.1 Instances occur of incorrect ICAO 24-bit aircraft addresses being installed/hard-wired on individual aircraft.
[...]
Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety.
In particular, the airborne collision avoidance system, ACAS II, performs on the assumption that only a single, unique ICAO 24-bit aircraft address per airframe exists.
The performance of ACAS II can be seriously degraded and in some instances disabled if an incorrect or duplicate address is installed on an aircraft.
2.2 Incorrect or duplicated ICAO 24-bit aircraft addresses will also undermine the effectiveness of surveillance services based on SSR Mode S.
2.3 It is essential that aircraft operators comply with the aircraft address assignment procedures of the State regulatory authority to which blocks of addresses have been allocated by ICAO (note 2)."

Die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr hat dazu keine weitergehenden Informationen, siehe:
https://fragdenstaat.de/a/223994

Daher meine Fragen an Ihr Haus:

1) Wie ist die Nutzung russischer Mode-S-Kennungen durch militärische Luftfahrzeuge von Bundeswehr und U.S. Air Force im deutschen Luftraum geregelt ?

2) Wer sanktioniert die absichtlich missbräuchliche Nutzung von falschen Mode-S-Kennung militärischer Luftfahrzeuge (Bundeswehr und Gaststreitktäfte) im deutschen Luftraum ?
Denn die Nutzung von falschen Mode-S-Kennungen stellt offensichtlich ein Sicherheits-Risiko für den Luftverkehr dar.
Zitat EUROCONTROL, siehe oben:
"Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety."


Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. August 2021
  • Frist
    4. September 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Immer wieder nutzen Luftfa…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge [#225934]
Datum
1. August 2021 09:48
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Immer wieder nutzen Luftfahrzeuge, die von der Spangdahlem Air Base starten oder landen, die russische Mode-S-Kennung "15C2E4". Die Auswertungen von frei verfügbaren Transponder-Daten zeigen dies z.B.: Am 10. und 18.06.2020: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-06-10 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-06-18 Am 07. und 08. und 09. und 14. und 30. Juli 2020: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-07 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-08 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-09 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.821&lon=7.288&zoom=9.4&showTrace=2020-07-14 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.789&lon=7.192&zoom=10.0&showTrace=2020-07-30 Am 3. und 4. und 5. August 2020: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-03 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-04 https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.635&lon=6.792&zoom=9.2&showTrace=2020-08-05 Am 1. September 2020: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=50.356&lon=16.519&zoom=7.2&showTrace=2020-09-01 Am 19. Januar 2021: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=50.087&lon=6.812&zoom=9.3&showTrace=2021-01-19 Am 19. Juni 2021 (Rückflug der 52nd Fighter Wing F16 von der Arctic Challenge Exercise 21 in Schweden nach Spangdahlem): https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.729&lon=7.283&zoom=9.4&showTrace=2021-06-19 Am 22. Juni 2021: https://globe.adsbexchange.com/?icao=15c2e4&lat=49.729&lon=7.283&zoom=9.4&showTrace=2021-06-22 Die Flüge mit russischer Mode-S-Kennung 15C2E4 starten bzw. landen jeweils immer in Spangdahlem. Es sind keinerlei Flüge mit Start oder Landung in der Russischen Föderation zu erkennen. Augenscheinlich handelt es sich nicht um einen einmaligen Konfigurationsfehler durch den Luftfahrzeugführer. Es kann aufgrund der Häufigkeit eine absichtliche Nutzung der russischen Mode-S-Kennung durch das 52nd Fighter Wing der Spangdahlem Air Base im deutschen Luftraum unterstellt werden. Ferner schreibt die European Organisation for the Safety of Air Navigation (EUROCONTROL) im Dokument "Mode S Elementary Surveillance (ELS) Operations Manual" unter https://www.eurocontrol.int/sites/default/files/2019-04/surveillance-mode-s-els-ops-manual-ed-1.0-20110102.pdf : "2 THE ICAO 24-BIT AIRCRAFT ADDRESS 2.1 Instances occur of incorrect ICAO 24-bit aircraft addresses being installed/hard-wired on individual aircraft. [...] Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety. In particular, the airborne collision avoidance system, ACAS II, performs on the assumption that only a single, unique ICAO 24-bit aircraft address per airframe exists. The performance of ACAS II can be seriously degraded and in some instances disabled if an incorrect or duplicate address is installed on an aircraft. 2.2 Incorrect or duplicated ICAO 24-bit aircraft addresses will also undermine the effectiveness of surveillance services based on SSR Mode S. 2.3 It is essential that aircraft operators comply with the aircraft address assignment procedures of the State regulatory authority to which blocks of addresses have been allocated by ICAO (note 2)." Die Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr hat dazu keine weitergehenden Informationen, siehe: https://fragdenstaat.de/a/223994 Daher meine Fragen an Ihr Haus: 1) Wie ist die Nutzung russischer Mode-S-Kennungen durch militärische Luftfahrzeuge von Bundeswehr und U.S. Air Force im deutschen Luftraum geregelt ? 2) Wer sanktioniert die absichtlich missbräuchliche Nutzung von falschen Mode-S-Kennung militärischer Luftfahrzeuge (Bundeswehr und Gaststreitktäfte) im deutschen Luftraum ? Denn die Nutzung von falschen Mode-S-Kennungen stellt offensichtlich ein Sicherheits-Risiko für den Luftverkehr dar. Zitat EUROCONTROL, siehe oben: "Incorrect installation, such as setting the address to all zeros, or, inadvertent duplication of an address can pose a severe risk to flight safety." Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225934/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1646 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge [#225934]
Datum
4. August 2021 11:09
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1646 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 1. August 2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 1. August 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1646 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1646 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Ant…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge [#225934]
Datum
14. September 2021 13:48
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1646 Betreff: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 1. August 2021 Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 1. August 2021 (Bezug). Mit Blick auf die Überschreitung der in § 7 Abs. 5 S. 2 IFG benannten Monatsfrist bitte ich Sie um Entschuldigung. Aktuell dauert die Bearbeitung Ihres Anliegens noch an, da die internen Prüfungen noch nicht gänzlich abgeschlossen sind. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld und bedanke mich für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1646 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge [#225934]
Datum
22. September 2021 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1646 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 01.08.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 01.08.2021 (Bezug). Nach Prüfung Ihrer Anfrage ist festzustellen, dass Ihre Fragen nicht vom Anwendungsbereich des IFG erfasst sind. Das IFG regelt den Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG. Der Auskunftsanspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG erstreckt sich dabei ausschließlich auf solche amtlichen Informationen, die bei der informationspflichtigen Stelle bereits vorhanden sind. Amtliche Informationen sind nach § 2 Nr. 1 IFG amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnungen, die Bestandteil eines Verwaltungsvorgangs sind. Mit Ihren Fragestellungen begehren Sie keinen Zugang zu amtlichen Informationen im Sinne des § 2 Nr. 1 IFG, sondern bitten um Mitteilung von Kenntnis- und Sachständen, Bewertungen sowie Hintergrundinformationen zu einem Sachverhalt. Vor diesem Hintergrund entfällt das IFG als Anspruchsgrundlage für Ihre Anfrage. Um dennoch in Ihrem Sinne tätig werden zu können, habe ich Ihre Anfrage an das Luftfahrtamt der Bundeswehr mit der Bitte um Bearbeitung weitergeleitet. Von dort erhalten Sie weitere Nachricht. Bei Rückfragen können Sie sich an die Email-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge [#225934]
Datum
22. September 2021 22:42
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die damit verbundene Recherche. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 225934 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225934/

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage #225934 vom 01.08.2021 an das BMVg wurde an uns weitergeleitet. Zu diesem Sac…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
BA-2021-032/711_Mehrfache mutmaßlich missbräuchliche Nutzung einer falschen Mode-S-Kennung durch militärische Luftfahrzeuge [#225934]
Datum
23. September 2021 15:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage #225934 vom 01.08.2021 an das BMVg wurde an uns weitergeleitet. Zu diesem Sachverhalt haben Sie bereits am 14.07.2021 durch uns eine Antwort erhalten (unser Zeichen: BA-2021-028/708), die unverändert gültig ist. Mit freundlichen Grüßen