meine anfrage vom 17.05.19 an Pressestelle@hmdj.hessen.de
mit untenstehender Email wurde Frau Kühne-Hörmann fristgesetzt aufgefordert, Ihre Äußerungen in der ZEIT zu erklären - eine Antwort habe ich nicht bekommen. Damit erfolgt nun erneut und letztmalig die Aufforderung mit dem Hinweis, dass sich strafrechtliche Ermittlungen anschliessen, falls ich erneut innerhalb von 7 Tagen keine Antwort erhalte.
Sehr << Antragsteller:in >>
nachdem ich in Ihrem Hause nicht wirklich weiter gekommen bin, nun diese Email bzgl des unter der URL
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-05/ramadan-hessen-justizministerin-eva-kuehne-hoermann-kinder-fasten-verbot?wt_zmc=sm.int.zonaudev.facebook.ref.zeitde.redpost_zon.link.sf&utm_content=zeitde_redpost_zon_link_sf&utm_medium=sm&utm_campaign=ref&utm_source=facebook_zonaudev_int&utm_term=facebook_zonaudev_int abrufbaren ZEIT Artikels:
Zwei Fragen habe ich dazu: haben Sie diese Äußerung so getätigt? und falls ja, wie können Sie dies mit Artikel 4 GG Religionsfreiheit in Einklang bringen und was ist daran, dass die Aufmerksamkeit von Schülern vielleicht etwas geringer ist, eine Kindeswohlgefährdung?
Ich bitte um Ihre Stellungnahme und behalte mir vor, dies als Missachtung Ihrer Verfassungstreue zu werten.
Anfrage abgelehnt
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Datum17. Juni 2019
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19. Juli 2019
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