meine anfrage vom 17.05.19 an Pressestelle@hmdj.hessen.de

mit untenstehender Email wurde Frau Kühne-Hörmann fristgesetzt aufgefordert, Ihre Äußerungen in der ZEIT zu erklären - eine Antwort habe ich nicht bekommen. Damit erfolgt nun erneut und letztmalig die Aufforderung mit dem Hinweis, dass sich strafrechtliche Ermittlungen anschliessen, falls ich erneut innerhalb von 7 Tagen keine Antwort erhalte.

Sehr << Antragsteller:in >>
nachdem ich in Ihrem Hause nicht wirklich weiter gekommen bin, nun diese Email bzgl des unter der URL
https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-05/ramadan-hessen-justizministerin-eva-kuehne-hoermann-kinder-fasten-verbot?wt_zmc=sm.int.zonaudev.facebook.ref.zeitde.redpost_zon.link.sf&utm_content=zeitde_redpost_zon_link_sf&utm_medium=sm&utm_campaign=ref&utm_source=facebook_zonaudev_int&utm_term=facebook_zonaudev_int abrufbaren ZEIT Artikels:

Zwei Fragen habe ich dazu: haben Sie diese Äußerung so getätigt? und falls ja, wie können Sie dies mit Artikel 4 GG Religionsfreiheit in Einklang bringen und was ist daran, dass die Aufmerksamkeit von Schülern vielleicht etwas geringer ist, eine Kindeswohlgefährdung?

Ich bitte um Ihre Stellungnahme und behalte mir vor, dies als Missachtung Ihrer Verfassungstreue zu werten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Juni 2019
  • Frist
    19. Juli 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit untenstehend…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
meine anfrage vom 17.05.19 an <<E-Mail-Adresse>> [#151185]
Datum
17. Juni 2019 11:56
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: mit untenstehender Email wurde Frau Kühne-Hörmann fristgesetzt aufgefordert, Ihre Äußerungen in der ZEIT zu erklären - eine Antwort habe ich nicht bekommen. Damit erfolgt nun erneut und letztmalig die Aufforderung mit dem Hinweis, dass sich strafrechtliche Ermittlungen anschliessen, falls ich erneut innerhalb von 7 Tagen keine Antwort erhalte. Sehr geehrtAntragsteller/in nachdem ich in Ihrem Hause nicht wirklich weiter gekommen bin, nun diese Email bzgl des unter der URL https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-05/ramadan-hessen-justizministerin-eva-kuehne-hoermann-kinder-fasten-verbot?wt_zmc=sm.int.zonaudev.facebook.ref.zeitde.redpost_zon.link.sf&utm_content=zeitde_redpost_zon_link_sf&utm_medium=sm&utm_campaign=ref&utm_source=facebook_zonaudev_int&utm_term=facebook_zonaudev_int abrufbaren ZEIT Artikels: Zwei Fragen habe ich dazu: haben Sie diese Äußerung so getätigt? und falls ja, wie können Sie dies mit Artikel 4 GG Religionsfreiheit in Einklang bringen und was ist daran, dass die Aufmerksamkeit von Schülern vielleicht etwas geringer ist, eine Kindeswohlgefährdung? Ich bitte um Ihre Stellungnahme und behalte mir vor, dies als Missachtung Ihrer Verfassungstreue zu werten. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „meine anfrage vom 17.05.19 an <<E-Mail-Adr…
An Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: meine anfrage vom 17.05.19 an <<E-Mail-Adresse>> [#151185]
Datum
23. Juli 2019 08:41
An
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „meine anfrage vom 17.05.19 an <<E-Mail-Adresse>>“ vom 17.06.2019 (#151185) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 151185 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>