Meine LIFG-Anfrage vom 14.08.15 / Ihre Antwort vom 18.08.15 (Akt.z. 3.17-LIFG)

vielen Dank für Ihre Antwort. Darin bestätigen Sie Zuteilungen von zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern unter bestimmten Voraussetzungen an Kraftwagen natürlicher Personen im Kreis Ahrweiler in der Zeit vom 03.04.2006 bis 14.08.2015.
Ergänzend zu meiner Anfrage bitte ich um folgende Angaben:

Eine korrekte und vollständige Angabe aller zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern die während des oben aufgeführten Zeitraumes auf PKW´s ausgegeben worden sind mit der jeweiligen Voraussetzungsbegründung.

Angabe des Grundes der Herausgabe der amtlichen Nummer AW-TS 1 an eine dritte Person vor Ablauf der mir schriftlich vorliegenden Reservierungsbestätigung bis 01.11.2014.

Im Falle einer Gebührenpflicht bitte ich um Handhabe wie im August dieses Jahres.
Einen Entscheid auf Akteneinsicht halte ich mir offen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. Oktober 2015
  • Frist
    1. Dezember 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: vielen Dank …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine LIFG-Anfrage vom 14.08.15 / Ihre Antwort vom 18.08.15 (Akt.z. 3.17-LIFG) [#11746]
Datum
29. Oktober 2015 12:07
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
vielen Dank für Ihre Antwort. Darin bestätigen Sie Zuteilungen von zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern unter bestimmten Voraussetzungen an Kraftwagen natürlicher Personen im Kreis Ahrweiler in der Zeit vom 03.04.2006 bis 14.08.2015. Ergänzend zu meiner Anfrage bitte ich um folgende Angaben: Eine korrekte und vollständige Angabe aller zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern die während des oben aufgeführten Zeitraumes auf PKW´s ausgegeben worden sind mit der jeweiligen Voraussetzungsbegründung. Angabe des Grundes der Herausgabe der amtlichen Nummer AW-TS 1 an eine dritte Person vor Ablauf der mir schriftlich vorliegenden Reservierungsbestätigung bis 01.11.2014. Im Falle einer Gebührenpflicht bitte ich um Handhabe wie im August dieses Jahres. Einen Entscheid auf Akteneinsicht halte ich mir offen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Ahrweiler
Ihre LIFG-Anfrage vom 14.08.15 / Ihre Antwort vom 18.08.15 (Akt.z. 3.17-LIFG) [#11746] Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Ihre LIFG-Anfrage vom 14.08.15 / Ihre Antwort vom 18.08.15 (Akt.z. 3.17-LIFG) [#11746]
Datum
11. November 2015 08:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage. Sie wird so schnell wie möglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre LIFG-Anfrage vom 14.08.15 / Ihre Antwort vom 18.08.15 (Akt.z. 3.17-LIFG) [#11746] Sehr geehrte Damen und …
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre LIFG-Anfrage vom 14.08.15 / Ihre Antwort vom 18.08.15 (Akt.z. 3.17-LIFG) [#11746]
Datum
2. Dezember 2015 17:51
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Meine LIFG-Anfrage vom 14.08.15 / Ihre Antwort vom 18.08.15 (Akt.z. 3.17-LIFG)" vom 29.10.2015 (#11746) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Ahrweiler
Ihre LIFG-Anfrage vom 14.08.15 / Ihre Antwort vom 18.08.15 (Akt.z. 3.17-LIFG) [#11746] Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Ihre LIFG-Anfrage vom 14.08.15 / Ihre Antwort vom 18.08.15 (Akt.z. 3.17-LIFG) [#11746]
Datum
3. Dezember 2015 08:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in bitte entschuldigen Sie die Verzögerung. Ihre Anfrage befindet sich noch in der Bearbeitung. Wir werden Ihnen schnellstmöglich eine Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Ahrweiler
Ihre LIFG-Anfrage vom 29.10.2015 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 29.10.2015 bitten Sie um Mitt…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
Ihre LIFG-Anfrage vom 29.10.2015
Datum
22. Dezember 2015 14:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrem Antrag vom 29.10.2015 bitten Sie um Mitteilung aller zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern, die während des Zeitraumes 03.04.2006 bis 14.08.2015 herausgegeben wurden, inklusive den jeweiligen Voraussetzungsbedingungen und um Informationen zu Ihrer Reservierung. Dieser Antrag wird zum Teil abgelehnt. Was Ihre Reservierung betrifft, können wir Ihnen mitteilen, dass wahrscheinlich durch einen Migrationsfehler der Daten bei der Umstellung auf ein neues KFZ-Programm am 06.10.2015 der Datensatz zu dem Kennzeichen vorzeitig freigeschaltet wurde. Wir bitten dies zu entschuldigen. Leider können wir das auch nachträglich nicht mehr ändern. Allerdings besteht, wie wir Ihnen in vergangenen Schreiben bereits mitgeteilt haben, ohnehin kein Rechtsanspruch auf Reservierungen. Im Übrigen wird Ihr Antrag, soweit es die Mitteilung der herausgegebenen Erkennungsnummer im oben genannten Zeitraum und deren Voraussetzungsbedingungen betrifft, abgelehnt. Begründung der Ablehnung: Ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen ist nach § 12 LIFG - Schutz personenbezogener Daten - abzulehnen, soweit es sich bei Kfz-Kennzeichen um personenbezogene Daten handelt. Dies sind nach § 3 Landesdatenschutzgesetz (LDSG) "Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse bestimmter oder bestimmbarer natürlicher Personen". Auch wenn der eigentliche Datensatz - das Kennzeichen - keine Informationen über eine bestimmte Person enthält, lässt sich dieser Personenbezug - etwa über eine rechtlich vorgesehene Halterermittlung oder durch persönliche Recherche/Nachfrage im Bekanntenkreis - ohne unverhältnismäßigen Aufwand herstellen. Somit fällt Ihre Anfrage unter diesen Schutzparagraphen und die Informationen dürfen von uns nicht herausgegeben werden. Unabhängig von der aus Datenschutzgründen gebotenen Ablehnung Ihres Antrages möchten wir darauf hinweisen, dass die Ermittlung der von Ihnen begehrten Daten angesichts des Zeitraumes und der Auswahlkriterien einen erheblichen Aufwand bedeuten würde, der entsprechend in Rechnung zu stellen wäre. Es steht Ihnen frei den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit gemäß §7 II LIFG einzuschalten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Kreisverwaltung Ahrweiler, Wilhelmstraße 24 - 30, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die auf der Internetseite der Kreisverwaltung Ahrweiler (http://www.kreis-ahrweiler.de) im Impressum aufgeführt sind. Eine einfache E-Mail ist nicht ausreichend. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre LIFG-Anfrage vom 29.10.2015 [#11746] Sehr geehrt<< Anrede >> die im Zusammenhang mit dem ve…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre LIFG-Anfrage vom 29.10.2015 [#11746]
Datum
3. Januar 2016 12:51
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> die im Zusammenhang mit dem vermeintlichen Migrationsfehler von Ihnen genannte Zeitangabe entbehrt jedweder Logik. Ihre Ablehnung kommentiere ich nicht über dieses Medium. Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11746 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kreisverwaltung Ahrweiler
WG: Ihre LIFG-Anfrage vom 29.10.2015 [#11746] Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihrer Mail haben wir unsere …
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Ihre LIFG-Anfrage vom 29.10.2015 [#11746]
Datum
4. Januar 2016 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in aufgrund Ihrer Mail haben wir unsere Antwort noch einmal auf den zeitlichen Ablauf durchgesehen und den Tippfehler, der zu Ihrer Irritation führt, gefunden. Die Migration ist selbstverständlich am 06.10.2014 und nicht erst am 06.10.2015 durchgeführt worden. Wir bitten dieses Versehen zu entschuldigen und hoffen unsere Antwort ist nun nachvollziehbar. Mit freundlichen Grüßen