Meine LIFG-Anfrage vom 14.08.15 / Ihre Antwort vom 18.08.15 (Akt.z. 3.17-LIFG)
vielen Dank für Ihre Antwort. Darin bestätigen Sie Zuteilungen von zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern unter bestimmten Voraussetzungen an Kraftwagen natürlicher Personen im Kreis Ahrweiler in der Zeit vom 03.04.2006 bis 14.08.2015.
Ergänzend zu meiner Anfrage bitte ich um folgende Angaben:
Eine korrekte und vollständige Angabe aller zwei- und dreistelligen Erkennungsnummern die während des oben aufgeführten Zeitraumes auf PKW´s ausgegeben worden sind mit der jeweiligen Voraussetzungsbegründung.
Angabe des Grundes der Herausgabe der amtlichen Nummer AW-TS 1 an eine dritte Person vor Ablauf der mir schriftlich vorliegenden Reservierungsbestätigung bis 01.11.2014.
Im Falle einer Gebührenpflicht bitte ich um Handhabe wie im August dieses Jahres.
Einen Entscheid auf Akteneinsicht halte ich mir offen.
Anfrage abgelehnt
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Datum29. Oktober 2015
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1. Dezember 2015
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