Meine persönlichen Daten möge der Staat schützen- whatsapp

ich ersuche Sie, meine persönlichen Daten ernsthaft zu schützen. Es kann nicht sein, dass von der Bundesrepublik Deutschland geduldet wird, dass jederman meine persönlichen Daten für die Allgemeinheit frei gibt, obwohl ich meine Zustimmung niemals gegeben habe.
whatsapp erwartet, dass alle Adressen, die auf dem Handy sind frei zugänglich gemacht werden, also auch meine, wenn ich dort gespeichert bin. Aus meiner Sicht ist der Betrieb dieser App sofort einzustellen!
Der Betreib einer Radar- App ist auch unter Strafe gestellt (es geht doch!?).
M. E. wird der Hersteller sehr schnell reagieren. Mir fallen auf die Schnelle zwei Lösungsansätze ein:
1) Die App bekommt keinen generellen Zugriff auf sämtliche Kontakte, sondern es wird innerhalb der App eine eigene Kontaktseite eingerichtet.
2) Man muss gezielt in seinen eigenen Kontakten den individuellen Kontakt freigeben. Die restlichen Konakte sind für die App tabu. Dieses muss von der App unterstützt werden und es sollten keine zusätzlichen Apps dazu installiert werden müssen.

Leider schludert die BRD sehr stark, denn sie lässt die Nutzer allein, die sich obendrein strafbar machen.
Zusätzlich missachtet die BRD eigene Gesezte zum Wohle der Hersteller von Datenkraken!!!
Ich vermute, wenn die BRD den Betrieb einstellen lässt (die Gesetze dazu gibt es, die BRD muss nur den Mut haben, diese anzuwenden), wird eine praktikable Lösung innerhalb von Stunden seitens App- Hersteller verfügbar sein!
In Erwartung einer schnellen Erledigung (ich denke im Tagebereich, nicht in Jahrzentdekaden) verbleibe ich

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: ich ersuche Sie, me…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine persönlichen Daten möge der Staat schützen- whatsapp [#184307]
Datum
9. April 2020 15:17
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich ersuche Sie, meine persönlichen Daten ernsthaft zu schützen. Es kann nicht sein, dass von der Bundesrepublik Deutschland geduldet wird, dass jederman meine persönlichen Daten für die Allgemeinheit frei gibt, obwohl ich meine Zustimmung niemals gegeben habe. whatsapp erwartet, dass alle Adressen, die auf dem Handy sind frei zugänglich gemacht werden, also auch meine, wenn ich dort gespeichert bin. Aus meiner Sicht ist der Betrieb dieser App sofort einzustellen! Der Betreib einer Radar- App ist auch unter Strafe gestellt (es geht doch!?). M. E. wird der Hersteller sehr schnell reagieren. Mir fallen auf die Schnelle zwei Lösungsansätze ein: 1) Die App bekommt keinen generellen Zugriff auf sämtliche Kontakte, sondern es wird innerhalb der App eine eigene Kontaktseite eingerichtet. 2) Man muss gezielt in seinen eigenen Kontakten den individuellen Kontakt freigeben. Die restlichen Konakte sind für die App tabu. Dieses muss von der App unterstützt werden und es sollten keine zusätzlichen Apps dazu installiert werden müssen. Leider schludert die BRD sehr stark, denn sie lässt die Nutzer allein, die sich obendrein strafbar machen. Zusätzlich missachtet die BRD eigene Gesezte zum Wohle der Hersteller von Datenkraken!!! Ich vermute, wenn die BRD den Betrieb einstellen lässt (die Gesetze dazu gibt es, die BRD muss nur den Mut haben, diese anzuwenden), wird eine praktikable Lösung innerhalb von Stunden seitens App- Hersteller verfügbar sein! In Erwartung einer schnellen Erledigung (ich denke im Tagebereich, nicht in Jahrzentdekaden) verbleibe ich
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184307
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. April 2020 11:07
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die schnell…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine persönlichen Daten möge der Staat schützen- whatsapp [#184307]
Datum
17. April 2020 14:07
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für die schnelle Antwort. Leider muss ich feststellen, dass Sie mich nur vertrösten wollen. Ich Bitte Sie dringendst dafür Sorge zu tragen, dass meine "vermeintlich" von der BRD geschützten persönlichen Daten wirklich geschützt werden. Ihre Parole -whatsapp nicht zu nutzen- ist leib gemeint, trägt allerdings nicht dazu bei, meine persönlichen Daten nicht zu nutzen. Ihre Ausflüchte, sich mit anderen Staaten einigen zu müssen, kann ich nicht gelten lassen. Aus meiner Sicht kann niemand verbieten, die geltenden Gesetze wirklich umzusetzen. Berufen Sie sich einfach auf geltende Gesetzt (publizieren von persönlichen Daten ist strafbar), und verkünden Sie die Anwendung dieser. Sie werden erstaunt sein wie schnell die App vom Betreiber kundenfreundlich angepasst wird. Ich verstehe nicht, warum man das Deutsche Volk in dieser Form ausspionieren lasst. Sagen Sie möglicherweise nicht alles und ein "Unbekannter" hat Interesse daran? Sie haben es in der Hand solchen Gerüchten entgegen zu wirken. Außerdem sind Sie nicht auf meine Vorschläge in dem ersten Schreiben eingegangen. Sie ignorieren diese einfach weg!? Ich bitte Sie höflichst zur Tat zu schreiten! In der Erwartung eines konkreten Termines (wann dieser Missstand abgestellt wird) Ihrerseits verbleibe ich ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184307 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184307