Meine Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus

Bitte um Einsicht in einen Teil der Unterlagen zum laufenden Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus. Der Presse konnte ich entnehmen, dass über 700 Stellungnahmen eingegangen seien. Dabei wurden laut Presse vom Bezirksamt die Stellungnahmen bewertet in dem Sinne, ob sie sich für den Ausbau des Gasometers ausgesprochen haben oder nicht. Die Mehrheit der Stellungnahmen soll sich laut dieser Meldung für den Ausbau des Gasometers ausgesprochen haben. Ich habe selbst mehrere Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben. Ich bitte darum, die Unterlagen zum Bebauungsplan einzusehen, in denen meine Stellungnahmen enthalten sind sowie die Unterlagen, in denen meine Stellungnahmen statistisch bewertet wurden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
  • Kosten dieser Information:
    35,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes …
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus [#216553]
Datum
24. März 2021 17:12
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte um Einsicht in einen Teil der Unterlagen zum laufenden Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus. Der Presse konnte ich entnehmen, dass über 700 Stellungnahmen eingegangen seien. Dabei wurden laut Presse vom Bezirksamt die Stellungnahmen bewertet in dem Sinne, ob sie sich für den Ausbau des Gasometers ausgesprochen haben oder nicht. Die Mehrheit der Stellungnahmen soll sich laut dieser Meldung für den Ausbau des Gasometers ausgesprochen haben. Ich habe selbst mehrere Stellungnahmen zum Bebauungsplan abgegeben. Ich bitte darum, die Unterlagen zum Bebauungsplan einzusehen, in denen meine Stellungnahmen enthalten sind sowie die Unterlagen, in denen meine Stellungnahmen statistisch bewertet wurden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216553/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Meine Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus [#216553]
Datum
28. April 2021 18:17
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Meine Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus“ vom 24.03.2021 (#216553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216553/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Meine Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meine Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus [#216553]
Datum
28. April 2021 18:18
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Meine Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus“ vom 24.03.2021 (#216553) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216553/
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, hier : Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-29 EU…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, hier : Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus
Datum
7. Mai 2021 11:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zunächst bitte ich für die verspätete Bearbeitung um Entschuldigung. Sie baten, vorab über die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht informiert zu werden. Eine Einsichtnahme in die Auswertung Ihrer Stellungnahmen hinsichtlich der Abwägung ist derzeit nicht möglich, da die Abwägung bisher nicht erfolgt ist. Für einen entsprechenden Ablehnungsbescheid würde keine Gebühr erhoben werden. Sollten Sie Ihre eigene Stellungnahmen einsehen wollen, würde nach jetzigem Bearbeitungsstand eine Gebühr von 35,- € anfallen. Bitte teilen Sie mir bis zum 12.05.2021 mit, ob Sie Ihre Stellungnahme einsehen möchten. Sie erhalten dann von mir den entsprechenden Bescheid. Ich gehe jedoch davon aus, dass Ihnen Ihre eigene Stellungnahme vorliegt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, hier : Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-2…
An Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, hier : Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus [#216553]
Datum
7. Mai 2021 11:41
An
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> in meinem Antrag hatte ich um Einsicht gebeten in die Unterlagen zum Bebauungsplan, in denen meine Stellungnahmen enthalten sind sowie in die Unterlagen, in denen meine Stellungnahmen statistisch bewertet wurden. Sie sind in Ihrer Antwort jedoch nur auf ersteres eingegangen. Zudem schreiben Sie, die Abwägung habe noch nicht stattgefunden. Es hat jedoch offensichtlich schon eine teilweise inhaltliche Auswertung der Stellungnahmen stattgefunden, denn das Bezirksamt hat öffentlich erklärt, dass 700 Stellungnahmen eingegangen seien und dass die Mehrheit der Stellungnahmen sich für den erhöhten Ausbau des Gasometers ausgesprochen habe. Ich wiederhole hiermit meine Anfrage vom 24. März 2021: Ich bitte darum, die Unterlagen zum Bebauungsplan einzusehen, in denen meine Stellungnahmen enthalten sind sowie die Unterlagen, in denen meine Stellungnahmen statistisch bewertet wurden. Außerdem bitte ich Sie, zu erläutern, wie sich die 35.- € Gebühren errechnen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 216553 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216553/

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Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
AW: Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, hier : Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-2…
Von
Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
Betreff
AW: Ihr Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, hier : Stellungnahmen zum Bebauungsplanverfahren 7-29 EUREF-Campus [#216553]
Datum
12. Mai 2021 18:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in Erledigung Ihres Antrags kann ich Ihnen eine Liste über alle eingegangenen Stellungnahmen übersenden. Voraussetzung ist aber, dass Sie sich zuvor mit der Unkenntlichmachung personenbezogener Daten (mit Ausnahme Ihrer eigenen Daten) einverstanden erklären. Andernfalls müsste zunächst der Datenschutz in ca. 700 Einzelfällen geprüft werden. Die Gebühren errechnen sich wie folgt: Bei der Festsetzung der Gebührenhöhe steht der Behörde innerhalb des durch die Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) vorgegebenen Gebührenrahmens Ermessen zu. Die Bemessung der Gebühr erfolgt unter anderem nach dem Umfang der Amtshandlung. Die Behörde ist gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Prüfung des Antrags auf Akteneinsicht verpflichtet. Die dafür zu entrichtende Verwaltungsgebühr errechnet sich nach der VGebO wie folgt: Tarifstelle 1004 Amtshandlungen nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz und vergleichbarer gesetzlicher Informationsansprüche a) 2. einfache schriftliche Auskunft 5,00- 100,00 € Für die Prüfung des Antrags auf Akteneinsicht ist Zeitaufwand entstanden (ein Beamter des gehobenen Dienstes bzw. vergleichbarer Angestellter für eine Stunde zu einem Stundensatz von 70,14 Euro). Der Stundensatz entspricht dem Schreiben der Senatsverwaltung für Finanzen vom 18.03.2020. Dieses Schreiben ist als Verwaltungsvorschrift im Sinne des § 6 Abs. 2 des Gesetzes über Gebühren und Beiträge anzusehen. Unter Beachtung des Äquivalenzprinzips (die Gebühr darf in keinem Missverhältnis zur erbrachten Leistung stehen) wurde auf die Anrechnung der tatsächlich angefallenen Kosten bei der Gebührenberechnung verzichtet. Mit freundlichen Grüßen