Meinungsforschung im Auftrag der Bundesregierung

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Alle Dokument zu Aufträgen der Meinungsforschung (Aktenzeichen 205 04 laut Aktenplan) zwischen 22.9.2013 und heute sowie die erhaltenen Ergebnisse.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. April 2017
  • Frist
    23. Mai 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Dokument zu…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meinungsforschung im Auftrag der Bundesregierung [#21097]
Datum
19. April 2017 18:09
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokument zu Aufträgen der Meinungsforschung (Aktenzeichen 205 04 laut Aktenplan) zwischen 22.9.2013 und heute sowie die erhaltenen Ergebnisse.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundeskanzleramt
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrtAntragsteller/in (...) Auf Ihren Antrag ergeht folgende E…
Von
Bundeskanzleramt
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Datum
28. April 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in (...) Auf Ihren Antrag ergeht folgende Entscheidung: 1.Der Antrag wird abgelehnt 2. Der Bescheid ergeht kostenfrei. Ihr Antrag ist abzulehnen, da im Bundeskanzleramt kein Schriftgut mehr vorhanden ist, auf das die von Ihnen genannten Kriterien zutreffen. Soweit im Bundeskanzleramt Schriftgut im Sinne Ihres Antrages vorlag, wurde dieses bereits an das Bundesarchiv abgegeben und ist daher nur dort einsehbar. Ich stelle anheim, Ihren Antrag ggf. an das Bundesarchiv, 56064 Koblenz, zu richten. (...) Mit freundlichen Grüßen,