Meinungsumfragen 2013 – 2015

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis um 31.08.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen bis zur Landtagswahl am 13.03.2016.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Ergebnis der Anfrage

Keine durch die LReg veranlassten Meinungsumfragen im Zeitraum

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2015
  • Frist
    6. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I…
Von
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Betreff
Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11261]
Datum
4. September 2015 22:29
An
Empfängername
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis um 31.08.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen bis zur Landtagswahl am 13.03.2016. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Informationszugangsgesetzes Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Ausführungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG AG LSA), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 der Verordnung über die Kosten nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA KostVO) bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IZG LSA/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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DaenhardtM
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 7. September 2015 möchte ich Ihnen im Auftrage des Regier…
Von
Behörde
Betreff
RE: Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11261]
Datum
8. September 2015 10:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihrer Anfrage vom 7. September 2015 möchte ich Ihnen im Auftrage des Regierungssprechers der Landesregierung von Sachsen-Anhalt, Herrn Dr. Matthias Schuppe, mitteilen, dass in den angegebenen Zeiträumen seitens der Landesregierung keine Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen in Auftrag gegeben wurden. Es ist auch keine Planung solcher Umfragen bis zur Landtagswahl vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen