Meinungsumfragen 2013 – 2015

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis zum 31.08.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen bis zur Landtagswahl am 04.09.2016.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    4. September 2015
  • Frist
    6. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte…
An Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11262]
Datum
4. September 2015 22:33
An
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis zum 31.08.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen bis zur Landtagswahl am 04.09.2016. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Ihr Anträge auf Akteneinsicht nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 04.09.2015 per E-Mail Sehr geehrtAntragsteller/in…
Von
Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihr Anträge auf Akteneinsicht nach IFG M-V, LUIG M-V und VIG vom 04.09.2015 per E-Mail
Datum
15. September 2015 09:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in als Anlage übersende ich Ihnen die Antwort der Staatskanzlei zu Ihren Anträgen auf Akteneinsicht nach dem IFG M-V, LUIG M-V und dem VIG. Mit freundlichen Grüßen