Meinungsumfragen 2013 – 2015

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis zum 31.08.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen bis zur Abgeordnetenhauswahl am 18.09.2016.

Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. September 2015
  • Frist
    6. Oktober 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11263]
Datum
4. September 2015 22:35
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis zum 31.08.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen bis zur Abgeordnetenhauswahl am 18.09.2016. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG vom 4. September 2015 auf Zusendung einer Übersicht über al…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11263]
Datum
2. Oktober 2015 15:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage nach dem IFG vom 4. September 2015 auf Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens der Landesregierung in der laufenden Legislaturperiode durchgeführt bzw. beauftragt wurden bzw. werden, bezieht sich auf sämtliche Berliner Senatsverwaltungen. Hierzu muss ich Ihnen mitteilen, dass Sie sich – dem Ressortprinzip folgend – immer an die jeweils zuständige Senatsverwaltung wenden müssen. Nach hiesiger Rechtsauffassung haben Sie keinen Anspruch auf Einsichtnahme in Meinungsumfragen der laufenden Legislaturperiode. Ein rechtsfähiger Ablehnungsbescheid erübrigt sich jedoch, da im Bereich des Regierenden Bürgermeisters - Senatskanzlei in der laufenden Legislaturperiode keine Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen beauftragt wurden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Lieber Herr Ganser Worauf gründet sich Ihre Sichtweise, dass ich keinen Zugang zu den begehrten Informationen hab…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11263]
Datum
4. Oktober 2015 22:17
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Lieber Herr Ganser Worauf gründet sich Ihre Sichtweise, dass ich keinen Zugang zu den begehrten Informationen habe? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> Schreiben Sie an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Be…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Meinungsumfragen 2013 – 2015" [#11263]
Datum
22. November 2015 09:18
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Berlin (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/11263 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet, weil die Senatskanzlei nicht bereit ist zu antworten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen auch auf diesem Weg einen Bescheid zu Ihrer Anfrage nach de…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Meinungsumfragen 2013 – 2015 [#11263]
Datum
16. Dezember 2015 14:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anbei übersende ich Ihnen auch auf diesem Weg einen Bescheid zu Ihrer Anfrage nach dem IFG vom 4. September 2015. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich komme zurück auf mein Vermittlungsersuchen vom 22.11.2015 – https://fragdensta…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Meinungsumfragen 2013 – 2015" [#11263]
Datum
16. Dezember 2015 17:21
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich komme zurück auf mein Vermittlungsersuchen vom 22.11.2015 – https://fragdenstaat.de/a/11263 Die Senatskanzlei hat heute geantwortet und mitgeteilt, dass entsprechende Unterlagen nicht vorliegen, da Umfragen nicht durchgeführt wurden oder geplant sind. Allerdings halte ich die Begründung, dass entsprechende Auswertungsunterlagen keine amtlichen Dokumente für fragwürdig. Ich denke, diese Auslegung, dass eine Verwaltungstätigkeit begründet sein muss, greift zu kurz. Vielmehr sind alle Akten dem IFG-Auskunftsanspruch grundsätzlich zugänglich, da auch die Umfragen bereits aus Haushaltsgründen lediglich im Aufgabenbereich der Verwaltung durchgeführt werden können und sie zur besseren Beurteilung und Planbarkeit führen sollen. Die Klärung dieser Frage ist jedoch nicht im Rahmen eines IFG-Vermittlungsverfahren möglich, aber sicher für die Rechtsfortbildung und Ihre Tätigkeit interessant. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>