Meinungsumfragen der Senatsverwaltung

Aufgrund der Information der Senatskanzlei vom 02.10.2015 (https://fragdenstaat.de/a/11263) bitte ich um Auskunft:

Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens Ihrer Senatsverwaltung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis zum 30.09.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen bis zur Abgeordnetenhauswahl am 18.09.2016.
Ich bitte um elektronische Beantwortung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2015
  • Frist
    6. November 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meinungsumfragen der Senatsverwaltung [#11529]
Datum
4. Oktober 2015 23:31
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aufgrund der Information der Senatskanzlei vom 02.10.2015 (https://fragdenstaat.de/a/11263) bitte ich um Auskunft: Ich bitte um Zusendung einer Übersicht über alle Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, die seitens Ihrer Senatsverwaltung in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis zum 30.09.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und die Planungen für alle Umfragen bis zur Abgeordnetenhauswahl am 18.09.2016. Ich bitte um elektronische Beantwortung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im elektronischen Briefkasten der Senatsverwaltung für Bildung, Juge…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
AW: Meinungsumfragen der Senatsverwaltung [#11529]
Datum
5. Oktober 2015 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ging im elektronischen Briefkasten der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft ein und wurde an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Sie erhalten von dort eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Mail-Anfrage vom 4. Oktober 2015 (23:31) teile ich Ihnen mit, dass keine Mein…
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
Meinungsumfragen der Senatsverwaltung [#11529]
Datum
9. Oktober 2015 13:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Mail-Anfrage vom 4. Oktober 2015 (23:31) teile ich Ihnen mit, dass keine Meinungsumfragen und Meinungsforschungsanalysen, seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft in den Jahren 2013 und 2014 sowie in 2015 bis zum 30.09.2015 durchgeführt oder beauftragt wurden und ebenso keine Planungen für Umfragen bis zur Abgeordnetenhauswahl am 18.09.2016 bestehen. Mit freundlichen Grüßen