Meisterschule

Wie sind Meisterschulen im Handwerk Berlin in ihrer Struktur und Ihrer Arbeitsweise rechtlich legitimiert? Welche rechtlichen Vorgaben müssen Meisterschulen im Handwerk Berlin einhalten um den Titel 'Meisterschule' tragen zu können?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. August 2018
  • Frist
    21. September 2018
  • 0 Follower:innen
Robert Holz
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Robert Holz
Betreff
Meisterschule [#32939]
Datum
19. August 2018 12:05
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie sind Meisterschulen im Handwerk Berlin in ihrer Struktur und Ihrer Arbeitsweise rechtlich legitimiert? Welche rechtlichen Vorgaben müssen Meisterschulen im Handwerk Berlin einhalten um den Titel 'Meisterschule' tragen zu können?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Robert Holz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Robert Holz
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Sehr geehrter Herr Holz, zu Ihrer Anfrage betreffend „Meisterschulen im Handwerk“ liegen bei der Senatsverwaltung …
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Meisterschulen im Handwerk
Datum
31. August 2018 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Holz, zu Ihrer Anfrage betreffend „Meisterschulen im Handwerk“ liegen bei der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe keine Akten vor. Dennoch möchte ich Ihnen folgende allgemeine Informationen geben: Die Meisterprüfung ist eine Fortbildungsprüfung auf hohem Niveau für handwerklich ausgebildete Gesellen und Gesellinnen. Fortbildung ist - in Zusammenarbeit mit den Innungsverbänden - Kernaufgabe der Handwerkskammern, § 91 Abs. 1 Nr. 7 Handwerksordnung (HwO). In Berlin legitimiert § 2 Abs. 3 der Satzung der Handwerkskammer diese dazu, neben Einrichtungen für die Berufsausbildung auch solche für Fortbildung einzurichten. In der Regel werden in Berlin im Handwerk Ausgebildete auf die angebotenen Meisterprüfungen in den Bildungszentren des Handwerks vorbereitet. Das handwerkliche Können der Meister und Gesellen zu fördern, gehört auch zu den Aufgaben der Innungen. Zu diesem Zweck können insbesondere sog. Fachschulen errichtet werden, § 54 Abs. 1 Nr. 5 HwO. Davon haben in Berlin viele Handwerksinnungen Gebrauch gemacht und in ihren jeweiligen Handwerken „Meisterschulen“ errichtet. Der Titel „Meisterschule“ ist im Übrigen kein geschützter Begriff. Mit freundlichen Grüßen
Robert Holz
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir eventuell raten wo ich mehr Informat…
An Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Details
Von
Robert Holz
Betreff
AW: Meisterschulen im Handwerk [#32939]
Datum
6. September 2018 17:42
An
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Vielen Dank für Ihre Antwort. Können Sie mir eventuell raten wo ich mehr Informationen bezüglich meines Themas erhalten kann? Mit freundlichen Grüßen Robert Holz Anfragenr: 32939 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Robert Holz

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Guten Tag, das Thema "Qualität der Meisterprüfung und -vorbereitung" wird am 1. Oktober 2018 vom Forsch…
Von
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Betreff
Antw: AW: Meisterschulen im Handwerk [#32939]
Datum
7. September 2018 10:25
Status
Guten Tag, das Thema "Qualität der Meisterprüfung und -vorbereitung" wird am 1. Oktober 2018 vom Forschungsinstitut für Berufsbildung im Handwerk an der Universität zu Köln (FBH) im Rahmen einer Fachtagung näher beleuchtet http://www.fbh.uni-koeln.de/. Mit freundlichen Grüßen