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Meldepflicht Borreliose

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Sehr geehrtes Robert Koch Institut,

bitte erklären Sie mir warum die FSME meldepflichtig ist obwohl man dagegen impfen kann und Zecken diesen Erreger nicht so häufig beherbergen wie den Erreger der Lyme Borreliose, mit der jede 3. Zecke im Durchschnitt infiziert ist und hier keine Möglichkeit besteht sich zu schützen (selbst ein Bremsenstich kann zur Infektion führen). Warum meldet das RKI keine Daten an die Bundesregierung über das Vorkommen der LB in Deutschland?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Dezember 2011
  • Frist
    10. Januar 2012
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
Meldepflicht Borreliose
Datum
8. Dezember 2011 17:14
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Sehr geehrtes Robert Koch Institut, bitte erklären Sie mir warum die FSME meldepflichtig ist obwohl man dagegen impfen kann und Zecken diesen Erreger nicht so häufig beherbergen wie den Erreger der Lyme Borreliose, mit der jede 3. Zecke im Durchschnitt infiziert ist und hier keine Möglichkeit besteht sich zu schützen (selbst ein Bremsenstich kann zur Infektion führen). Warum meldet das RKI keine Daten an die Bundesregierung über das Vorkommen der LB in Deutschland?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Meldepflicht Borreliose" vom 08.12.…
An Robert Koch-Institut Details
Von
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Betreff
AW: Meldepflicht Borreliose
Datum
10. Januar 2012 11:38
An
Robert Koch-Institut
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Meldepflicht Borreliose" vom 08.12.2011 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Stunden, 38 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Robert Koch-Institut
Aktenzeichen:1008-9-2-1 / Tgb.Nr:52/12 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde von uns am Dienstag, den …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
AW: Meldepflicht Borreliose
Datum
10. Januar 2012 14:50
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Aktenzeichen:1008-9-2-1 / Tgb.Nr:52/12 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde von uns am Dienstag, den 27. Dezember 2011 17:38 beantwortet. Den entsprechenden Vorgang haben wir vorsorglich noch ein Mal für Sie angefügt (siehe unten). Mit freundlichen Grüßen im Auftrag Dr. Helmut Fouquet Robert Koch-Institut - Referat Grundsatzangelegenheiten und Recht - Nordufer 20, 13353 Berlin Postfach 65 02 61, 13302 Berlin Tel.: (030) 18-754-2513 Fax: (030) 18-754-2672 Das Robert Koch-Institut ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.