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Meldepflichtige Datenschutzverletzungen in der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz

eine aktuelle Auflistung aller durch die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz an Ihre Behörde gemeldeten Datenschutzverstöße nach Art. 33 der Datenschutzgrundverordnung. Falls zutreffend teilen Sie mir bitte mit, wie viele Personen von den gemeldeten Datenschutzverstößen betroffen sind, bei wie vielen der betroffenen Personen nach Auffassung Ihrer Behörde eine Benachrichtigung nach Art. 34 der Datenschutzgrundverordnung notwendig ist und wie viele der betroffenen Personen tatsächlich durch die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz benachrichtigt wurden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Mai 2019
  • Frist
    12. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine aktuelle Aufli…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Meldepflichtige Datenschutzverletzungen in der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz [#138371]
Datum
8. Mai 2019 08:32
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine aktuelle Auflistung aller durch die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz an Ihre Behörde gemeldeten Datenschutzverstöße nach Art. 33 der Datenschutzgrundverordnung. Falls zutreffend teilen Sie mir bitte mit, wie viele Personen von den gemeldeten Datenschutzverstößen betroffen sind, bei wie vielen der betroffenen Personen nach Auffassung Ihrer Behörde eine Benachrichtigung nach Art. 34 der Datenschutzgrundverordnung notwendig ist und wie viele der betroffenen Personen tatsächlich durch die Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz benachrichtigt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Mai 2019 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen

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