Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern

wurden Ihrer Behörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO) oder Beschwerden aus Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser) gemeldet?
Falls zutreffend:
1. welchen Inhalt hatten die Meldungen/Beschwerden?
2. sofern aus der jeweiligen Meldung/Beschwerde ersichtlich (Art. 33 Abs. 3 lit. a)
a.) die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen sowie
b.) in welchen Fällen das meldepflichtige Ereignis gewiss, vermutlich oder wahrscheinlich durch unzureichende bzw. rechtswidrige Technisch- und Organisatorische Maßnahmen ( Art. 32 DSGVO) zustande gekommen ist.
3. in welchen Fällen wurde gegen das Unternehmen/die Einrichtungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet?
Vielen lieben Dank für Ihre Mühe

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Dezember 2019
  • Frist
    25. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: wurden I…
An Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern [#172577]
Datum
21. Dezember 2019 17:24
An
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
wurden Ihrer Behörde seit dem Inkrafttreten der DSGVO im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DSGVO) oder Beschwerden aus Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser) gemeldet? Falls zutreffend: 1. welchen Inhalt hatten die Meldungen/Beschwerden? 2. sofern aus der jeweiligen Meldung/Beschwerde ersichtlich (Art. 33 Abs. 3 lit. a) a.) die (ungefähre) Anzahl der betroffenen Personen sowie b.) in welchen Fällen das meldepflichtige Ereignis gewiss, vermutlich oder wahrscheinlich durch unzureichende bzw. rechtswidrige Technisch- und Organisatorische Maßnahmen ( Art. 32 DSGVO) zustande gekommen ist. 3. in welchen Fällen wurde gegen das Unternehmen/die Einrichtungen ein Bußgeldverfahren eingeleitet? Vielen lieben Dank für Ihre Mühe
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 172577 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/172577 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit dieser E-Mail bestätigen wir, Ihren Antrag vom 21. Dezember 2019 erhalten zu hab…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
AW: [EXTERN]- Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern [#172577]
Datum
8. Januar 2020 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit dieser E-Mail bestätigen wir, Ihren Antrag vom 21. Dezember 2019 erhalten zu haben. Eine Antwort zu den uns gestellten Fragen werden wir Ihnen sobald wie möglich zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen

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Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 21. Dezember 2019 bitten Sie uns nach den informationsfreiheits…
Von
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bremen
Betreff
Meldepflichtige Datenschutzverstöße in Krankenhäusern [#172577] - Ihr Informationsantrag vom 21. Dezember 2019
Datum
17. Januar 2020 12:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail vom 21. Dezember 2019 bitten Sie uns nach den informationsfreiheitsrechtlichen Bestimmungen um Auskunft, ob unserer Behörde seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung im Mai 2018 Datenschutzverstöße (Art. 33 DS-GVO) oder Beschwerden aus Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhäusern) gemeldet wurden. Falls dies zutrifft, bitten Sie uns um Beantwortung der sich aus den Ziffern 1 bis 3 Ihrer E-Mail ergebenden Fragen. Zu Ihrem Auskunftsbegehren teilen wir mit, dass wir im Zeitraum vom 25. Mai 2018 bis zum 21. Dezember 2019 insgesamt 31 Meldungen nach Artikel 33 DS-GVO von Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens erhalten haben. Die von Ihnen zu diesen Meldungen erbetenen Informationen haben wir in der dieser E-Mail als Anlage beigefügten Tabelle aufgeführt. Die Tabelle enthält Angaben zu den Inhalten, der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen, soweit uns bekannt, und ob das meldepflichtige Ereignis durch unzureichende bzw. rechtswidrige technische und organisatorische Maßnahmen zustande gekommen ist. Bußgeldverfahren sind gegen die Unternehmen/Einrichtungen, von den wir eine Meldung nach Artikel 33 DS-GVO erhalten haben, nicht eingeleitet worden. Wir hoffen, Ihrer Anfrage mit dieser Antwort entsprechen zu können. Falls Sie auch Informationen zu den Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern im Hinblick auf die Verarbeitung ihrer Daten durch die Unternehmen/Einrichtungen des Gesundheitswesens erhalten möchten, bitten wir Sie, uns dies noch mitzuteilen. Für eventuelle Rückfragen zu dieser E-Mail stehen wir darüber hinaus gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen