(meldepflichtige) Datenschutzvorfälle

Die Anzahl der verschiedenen Datenschutzvorfälle an der Universität Stuttgart im Zeitraum 2017-2020:
- Anzahl der Datenschutzvorfälle gesamt
- Anzahl der vom Datenschutzbeauftragen/ZENDAS als meldepflichtig eingeschätzten Datenschutzvorfälle
- Anzahl der tatsächlich durch das Rektorat/CIO an die zuständige Stelle gemeldeten Datenschutzvorfälle

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. August 2020
  • Frist
    27. September 2020
  • Kosten dieser Information:
    60,00 Euro
  • 4 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl der ve…
An Universität Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(meldepflichtige) Datenschutzvorfälle [#196206]
Datum
28. August 2020 17:25
An
Universität Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der verschiedenen Datenschutzvorfälle an der Universität Stuttgart im Zeitraum 2017-2020: - Anzahl der Datenschutzvorfälle gesamt - Anzahl der vom Datenschutzbeauftragen/ZENDAS als meldepflichtig eingeschätzten Datenschutzvorfälle - Anzahl der tatsächlich durch das Rektorat/CIO an die zuständige Stelle gemeldeten Datenschutzvorfälle
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196206 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196206/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Universität Stuttgart
WG: LIFG: Nächste Anfrage (und die zweite von) Herr Antragsteller/in Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank fü…
Von
Universität Stuttgart
Betreff
WG: LIFG: Nächste Anfrage (und die zweite von) Herr Antragsteller/in
Datum
1. September 2020 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Auskunftsersuchen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 28. August 2020 zu Datenschutzvorfällen an der Universität Stuttgart. Den Eingang Ihres Antrags bestätigen wir hiermit. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Informationserteilung auch in einfachen Fällen und bei einer Ablehnung, Zurücknahme oder Erledigung des Antrags nach Maßgabe der Satzung der Universität Stuttgart über die Festsetzung der Gebührensätze für öffentliche Leistungen nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz und dem Umweltverwaltungsgesetz vom 30. Juni 2017 kostenpflichtig ist. Siehe Amtliche Bekanntmachung der Universität Stuttgart Nr. 38/2017 vom 11. Juli 2017: https://www.uni-stuttgart.de/universitaet/aktuelles/bekanntmachungen/dokumente/bekanntm_38_2017.pdf Wir bitten Sie daher zu erklären, ob Sie angesichts der Kostenpflicht je nach Verwaltungsaufwand in Höhe von 60,- bis zu 500,- Euro den Antrag weiterverfolgen möchten. Für den Fall, dass innerhalb eines Monats keine Erklärung von Ihnen über die Weiterverfolgung des Antrags eingehen sollte, behandelt die Universität Stuttgart den Antrag als zurückgenommen. Viele Grüße

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AW: WG: LIFG: Nächste Anfrage (und die zweite von) Herr [geschwärzt] [#196206] Sehr [geschwärzt], vielen Dank fü…
An Universität Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: LIFG: Nächste Anfrage (und die zweite von) Herr [geschwärzt] [#196206]
Datum
1. September 2020 14:43
An
Universität Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ich ziehe den Antrag aufgrund der Kosten zurück. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 196206 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]