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Meldepflichtiges Ereignis im AKW Lingen (KKE)

Laut einer Pressemitteilung des NMU kam es im AKW Lingen (KKE) zu einem meldepflichtigen Ereignis. An einer aktivitätsführenden Leitung im Abwasseraufbereitungssystem kam es demnach zu einer Leckage, die allerdings erst durch Ablagerungen an der Rohrleitung entdeckt wurde.
Bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen:
Seit wann bestand diese Leckage?
Durch welche physikalischen und chemischen Vorgänge kam es zu der Leckage?
Besteht die Möglichkeit, dass durch die beschriebene Leckage unbeabsichtigt radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangt sind?
Wenn ja: Welche Substanzen genau und welche Mengen an radioaktiven Substanzen sind durch die Leckage unbeabsichtigt an die Umwelt abgegeben worden? Bitte Substanzen benennen, Mengen und Strahlungswerte angeben.
Wann wurde die betroffene Rohrleitung das letzte Mal auf Schäden überprüft?
Wie oft und in welchen zeitlichen Abständen ist eine Überprüfung der Abwasseraufbereitungsanlage turnusgemäß vorgesehen?
Warum wurde der Schaden bei der Revision im Mai 2022 nicht entdeckt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juni 2022
  • Frist
    9. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut einer Pressemi…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldepflichtiges Ereignis im AKW Lingen (KKE) [#250768]
Datum
7. Juni 2022 10:26
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einer Pressemitteilung des NMU kam es im AKW Lingen (KKE) zu einem meldepflichtigen Ereignis. An einer aktivitätsführenden Leitung im Abwasseraufbereitungssystem kam es demnach zu einer Leckage, die allerdings erst durch Ablagerungen an der Rohrleitung entdeckt wurde. Bitte beantworten Sie mir die folgenden Fragen: Seit wann bestand diese Leckage? Durch welche physikalischen und chemischen Vorgänge kam es zu der Leckage? Besteht die Möglichkeit, dass durch die beschriebene Leckage unbeabsichtigt radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangt sind? Wenn ja: Welche Substanzen genau und welche Mengen an radioaktiven Substanzen sind durch die Leckage unbeabsichtigt an die Umwelt abgegeben worden? Bitte Substanzen benennen, Mengen und Strahlungswerte angeben. Wann wurde die betroffene Rohrleitung das letzte Mal auf Schäden überprüft? Wie oft und in welchen zeitlichen Abständen ist eine Überprüfung der Abwasseraufbereitungsanlage turnusgemäß vorgesehen? Warum wurde der Schaden bei der Revision im Mai 2022 nicht entdeckt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 250768 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250768/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldepflichtiges Ereignis im AKW Lingen (KKE)“…
An Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Meldepflichtiges Ereignis im AKW Lingen (KKE) [#250768]
Datum
12. Juli 2022 09:53
An
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldepflichtiges Ereignis im AKW Lingen (KKE)“ vom 07.06.2022 (#250768) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Geduld. Anbei nun die Antworten zu Ihren Fragen: Sei…
Von
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Betreff
AW: Meldepflichtiges Ereignis im AKW Lingen (KKE) [#250768]
Datum
12. Juli 2022 11:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Geduld. Anbei nun die Antworten zu Ihren Fragen: Seit wann bestand diese Leckage? Am 25.05.2022 wurde an einer Kleinrohrleitung des Abwasseraufbereitungssystems an einer Schweißnaht eine beginnende, kleinflächige Korrosionsablagerung festgestellt, deren Ursache eine Kleinstleckage vermuten lässt. Feuchtigkeit oder Flüssigkeitsansammlungen konnten aufgrund der geringen Menge nicht festgestellt werden. Durch welche physikalischen und chemischen Vorgänge kam es zu der Leckage? Die genaue Ursache des Schweißnahtbefundes kann erst nach abgeschlossener Ursachenklärung ermittelt werden. Anhand von an der Rohrleitung anhaftenden Ablagerungen kann auf den Austritt von Flüssigkeit geschlossen werden. Besteht die Möglichkeit, dass durch die beschriebene Leckage unbeabsichtigt radioaktive Stoffe in die Umwelt gelangt sind? Nein. Die befundbehaftete Schweißnaht befindet sich an einer Kleinrohrleitung des Aufbereitungssystems nuklearer Abwässer, innerhalb des Kontrollbereiches. Die Auffälligkeit wurde in einem Bereich des Abwasseraufbereitungssystems festgestellt, der – wie vorgesehen – keine radioaktiven Stoffe führt. Außerdem verfügt das System über Auffangvorrichtungen, die sicherstellen, dass keinerlei Stoffe unbeabsichtigt aus dem Kontrollbereich gelangen können. Wenn ja: Welche Substanzen genau und welche Mengen an radioaktiven Substanzen sind durch die Leckage unbeabsichtigt an die Umwelt abgegeben worden? Bitte Substanzen benennen, Mengen und Strahlungswerte angeben. Es sind keine radioaktiven Substanzen an die Umwelt abgegeben worden. Wann wurde die betroffene Rohrleitung das letzte Mal auf Schäden überprüft? Wie oft und in welchen zeitlichen Abständen ist eine Überprüfung der Abwasseraufbereitungsanlage turnusgemäß vorgesehen? Der betroffene Bereich wird im zweiwöchigen Rhythmus durch Sichtprüfung des Anlagenschichtpersonals geprüft. Warum wurde der Schaden bei der Revision im Mai 2022 nicht entdeckt? Wiederkehrende Prüfungen und Arbeiten in der Revision fokussieren sich auf Raumbereiche, die während des Leistungsbetriebes nicht begangen werden können bzw. deren Arbeiten einen Anlagenstillstand erfordern. Der Raum, in dem die betroffene Kleinrohrleitung des Aufbereitungssystems installiert ist, ist jederzeit begehbar. Selbstverständlich werden auch während der Revision alle regelmäßig durchzuführenden Prüfungen in der Anlage fortgeführt. Im Rahmen einer solchen im zweiwöchigen Rhythmus durchzuführenden Sichtprüfung wurde am 25. Mai die kleinflächige Ablagerung festgestellt. Freundliche Grüße