Meldeportal einrichtungsbezogene Impfpflicht

Bitte übersenden Sie mir die verwendeten Ausschreibungsunterlagen und Dokumente, die zum Zuschlag für die Firma easy-soft bei der Vergabe der Leistung für das Meldeportal zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in den Landkreisen geführt hat.

Bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage mit, aufgrund derer die Landkreise zur Nutzung des Meldeportals verpflichtet werden.

Teilen Sie mir darüber hinaus die rechtlichen Grundlagen dieses Vorgangs mit, insbesondere in Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben, der Vorgaben in Bezug auf die IT-Sicherheit und der Informationssicherheit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • Ein:e Follower:in
Martin Wollank
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
Martin Wollank
Betreff
Meldeportal einrichtungsbezogene Impfpflicht [#243741]
Datum
18. März 2022 11:22
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte übersenden Sie mir die verwendeten Ausschreibungsunterlagen und Dokumente, die zum Zuschlag für die Firma easy-soft bei der Vergabe der Leistung für das Meldeportal zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in den Landkreisen geführt hat. Bitte teilen Sie mir die Rechtsgrundlage mit, aufgrund derer die Landkreise zur Nutzung des Meldeportals verpflichtet werden. Teilen Sie mir darüber hinaus die rechtlichen Grundlagen dieses Vorgangs mit, insbesondere in Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben, der Vorgaben in Bezug auf die IT-Sicherheit und der Informationssicherheit.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Martin Wollank Anfragenr: 243741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243741/ Postanschrift Martin Wollank << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Martin Wollank
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Eingangsbestätigung Anfrage ist eingegangen und wird bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann "aufgrund einer Vi…
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Via
Briefpost
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. März 2022
Status
Warte auf Antwort
Anfrage ist eingegangen und wird bearbeitet. Die Bearbeitungszeit kann "aufgrund einer Vielzahl an Anfragen und des Umfangs der Anfrage einige Zeit in Anspruch nehmen". Es wird um Verständnis gebeten.
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wollank, in o. g. Angelegenheit bitte ich um Ihre Kenntnisnahme von beigefügten Unterlagen. …
Von
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Betreff
Meldeportal einrichtungsbezogene Impfpflicht[#243741]; Ihr Antrag nach dem AIG, BbgUIG und VIG vom 18. März 2022
Datum
12. April 2022 18:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Wollank, in o. g. Angelegenheit bitte ich um Ihre Kenntnisnahme von beigefügten Unterlagen. Mit freundlichen Grüßen
Martin Wollank
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte gern Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Anfrage einlegen. Ich bin d…
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
Martin Wollank
Betreff
AW: Meldeportal einrichtungsbezogene Impfpflicht[#243741]; Ihr Antrag nach dem AIG, BbgUIG und VIG vom 18. März 2022 [#243741]
Datum
12. April 2022 23:57
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ich möchte gern Widerspruch gegen die Ablehnung meiner Anfrage einlegen. Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die im Schreiben gelieferten Ablehnungsgründe nicht zutreffend sind und teilweise irreführende, weil nicht relevante Sachverhalte, wie meine Tätigkeit im Landkreis ins Feld geführt werden. Zunächst ist diese Anfrage als Anfrage eines Bürgers und brandenburgischen Steuerzahlers zu verstehen. Meine Funktion im Landkreis Märkisch-Oderland ist für den Sachverhalt gegenstandslos. Die angesprochene Teilnahme an den genannten Veranstaltungen war zum einen leider frucht- und ergebnislos, da wesentliche Fragen, wie diese in der Anfrage nicht oder nur ungenügend geklärt wurden, darüber hinaus ist meine Teilnahme als Mitarbeiter des Landkreises in keiner Hinsicht für die Beantwortung der hier angeforderten Fragen relevant. Darüber hinaus: Bitte haben Sie Verständnis, dass Details wie beispielsweise eine Diskussion um die Vergabe an easy-soft oder eine juristische Diskussion über die Rechtsgrundlage, über die eine grundlegend andere Auffassung herrscht, für diese Veranstaltungen mit mehreren Dutzend Teilnehmern eine unzumutbare Belastung der Veranstaltung dargestellt hätte. Es ist nicht meine Absicht, weder diese Veranstaltungen noch den Prozess der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht in den Kommunen in irgendeiner Art und Weise zu behindern, ich möchte lediglich als Bürger Brandenburgs Informationen zu diesem Sachverhalt erhalten, da es hier nach meiner Ansicht einige große rechtliche Probleme gibt. Angefragt wurden die Ausschreibungsunterlagen und Dokumente, die zum Zuschlag für die Firma easy-soft bei der Vergabe für das Meldeportal zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht geführt haben. Diese Unterlagen sind erforderlich, um bewerten zu können, ob die gesetzlichen Pflichten für die Verwendung von Steuermitteln eingehalten worden sind. Sie geben an, dass dieses Portal kostenfrei zur Verfügung gestellt wurde, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen? Diese Unterlagen sind nicht öffentlich einsehbar oder in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen zu beschaffen. Anmerkung zum Hintergrund de Anfrage: Auch wenn das Portal kostenfrei genutzt werden kann, ist es nicht plausibel, dass die Firma easy-soft dem Land oder den Kommunen alle Dienstleistungen und Folgekosten, die mit diesem Portal in Verbindung stehen, schenkt. Daher halte ich an meiner Anfrage zur Herausgabe der Unterlagen und Dokumente, gegebenenfalls der E-Mailkorrespondenz fest, die zum Zuschlag für die Firma easy-soft geführt hat. Weiterhin wurde um Mitteilung der Rechtsgrundlage, aufgrund derer die Landkreise zur Nutzung dieses Meldeportals verpflichtet werden, gebeten. Hier wird Art. 28 (2) GG berührt und in das Recht der kommunalen Selbstverwaltung eingegriffen. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben wie hier der einrichtungsbezogenen Impfpflicht obliegt allein der Exekutive der jeweiligen Kommune. Eine Rechtsgrundlage aufgrund derer diese Regelung außer Kraft gesetzt wird, wurde nicht angegeben, ist nicht zu finden und liegt mir nicht vor. Es ist auch nicht ersichtlich, aus welchen allgemein zugänglichen Quellen diese Grundlage in zumutbarer Weise beschafft werden könne. Die benannte Weisung des Staatssekretärs des MSGIV vom 18. Februar 2022 an die Landkreise und kreisfreien Städte ist mir weder bekannt, noch liegt sie öffentlich vor. Meine Tätigkeit im öffentlichen Dienst und daraus resultierende etwaige Kontakte sind hier gegenstandslos, da ich nicht im Bereich des Gesundheitsamtes arbeite und meine Arbeitszeit nicht für meine privaten Auskunftsinteressen als Bürger verwenden werde. Schließlich bat ich um Angabe der rechtlichen Grundlagen dieses Vorgangs, insbesondere in Hinblick auf die datenschutzrechtlichen Vorgaben, der Vorgaben in Bezug auf die IT-Sicherheit und der Informationssicherheit. Hintergrund dieser Anfrage ist die in den Konferenzen mehrfach geäußerte Rechtsauslegung, nach der die Kommunen selbst für die Einhaltung dieser rechtlichen Voraussetzungen verantwortlich wären. Gemäß DSGVO definiert sich der Verantwortliche als „die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke* und Mittel** der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet“. *Der Zweck der hier angedachten Informationsverarbeitung wurde durch das Bundesministerium der Justiz in Form des § 20a IfSG vorgegeben. **Mit der hier angesprochenen, mir nicht vorliegenden oder öffentlich verfügbaren Weisung des Staatssekretärs des MSGIV vom 18. Februar 2022 an die Landkreise und kreisfreien Städte wird den Kommunen das Mittel der Verarbeitung vorgegeben. Es ist daher davon auszugehen, dass der Bund und/oder das Landesministerium hier die Verantwortlichen i. S. der DSGVO Art. 4 sind und die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen für die Verarbeitung in den Kommunen vorzugeben haben, um Ihrer Pflicht als Verantwortlichen nachzukommen. Die Anfrage nach diesen rechtlichen Grundlagen ist daher berechtigt. Mit freundlichen Grüßen Martin Wollank Anfragenr: 243741 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243741/
Martin Wollank
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldeportal einrichtungsbezogene Impfpflicht“ …
An Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz Details
Von
Martin Wollank
Betreff
AW: Meldeportal einrichtungsbezogene Impfpflicht[#243741]; Ihr Antrag nach dem AIG, BbgUIG und VIG vom 18. März 2022 [#243741]
Datum
3. Juni 2022 09:53
An
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldeportal einrichtungsbezogene Impfpflicht“ vom 18.03.2022 (#243741) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 45 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Martin Wollank

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Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
AIG-Antrag Sehr geehrter Herr Wollank, beigefügt erhalten Sie meinen heutigen Bescheid in o. g. Angelegenheit. D…
Sehr geehrter Herr Wollank, beigefügt erhalten Sie meinen heutigen Bescheid in o. g. Angelegenheit. Die Verspätung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen