Melderegisterauskünfte

Ich arbeite im Moment an einer Broschüre zum Thema Meldewesen und wollte mich daher erkundigen, wie viele einfache Melderegisterauskünfte und wie viele erweiterte Melderegisterauskünfte es in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bei der Stadt Mainz gab und wie viele davon von sog. Powerusern erfolgten. Darüber hinaus würde mich interessieren, wie viele Einnahmen die Stadt Mainz in den jeweiligen Jahren mit den Datenabrufen erzielt hat.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. September 2022
  • Frist
    1. November 2022
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Famke van der Vegt
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich arbeite im…
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
Famke van der Vegt
Betreff
Melderegisterauskünfte [#259818]
Datum
28. September 2022 16:27
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich arbeite im Moment an einer Broschüre zum Thema Meldewesen und wollte mich daher erkundigen, wie viele einfache Melderegisterauskünfte und wie viele erweiterte Melderegisterauskünfte es in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bei der Stadt Mainz gab und wie viele davon von sog. Powerusern erfolgten. Darüber hinaus würde mich interessieren, wie viele Einnahmen die Stadt Mainz in den jeweiligen Jahren mit den Datenabrufen erzielt hat.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Famke van der Vegt Anfragenr: 259818 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259818/ Postanschrift Famke van der Vegt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Famke van der Vegt
Landeshauptstadt Mainz
Sehr geehrte Frau van der Vegt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese befindet sich bei unserem zuständigen Amt i…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Antwort: WG: Melderegisterauskünfte [#259818]
Datum
25. Oktober 2022 16:48
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrte Frau van der Vegt, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese befindet sich bei unserem zuständigen Amt in Bearbeitung, allerdings müssen wir um ein paar Tage Aufschub bitten, da wir aus verschiedenen Gründen gerade etwas mit den Personalkapazitäten haushalten müssen. Wir vergessen die Anfrage nicht und versprechen zeitnahe Beantwortung. Sollten Sie zwischendurch Fragen haben, melden Sie sich gerne. Ihr Team der Pressestelle der Landeshauptstadt Mainz Landeshauptstadt Mainz Hauptamt Pressestelle | Kommunikation Sarah Heil Abteilungsleiterin | Pressesprecherin Postfach 3820 55028 Mainz Stadthaus Große Bleiche Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1 Tel. 06131 12-2220 Fax 06131 12-3383 www.mainz.de www.facebook.com/lhmainz Von: Pressestelle/Amt10/Mainz An: Sarah Heil/Amt10/Mainz@Mainz Datum: 28.09.2022 17:08 Betreff: WG: Melderegisterauskünfte [#259818] Gesendet von: Ralf Peterhanwahr Landeshauptstadt Mainz 10-Hauptamt Abteilung Pressestelle|Kommunikation Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1 55116 Mainz Tel. 0 61 31 - 12 22 21 Tel. 0 61 31 - 12 22 18 Fax 0 61 31 - 12 33 83 www.mainz.de www.facebook.com/lhmainz ----- Weitergeleitet von Ralf Peterhanwahr/Amt10/Mainz am 28.09.2022 17:07 ----- Von: "Famke van der Vegt [#259818]" <<Name und E-Mail-Adresse>> An: <<E-Mail-Adresse>> Datum: 28.09.2022 16:27 Betreff: Melderegisterauskünfte [#259818] Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich arbeite im Moment an einer Broschüre zum Thema Meldewesen und wollte mich daher erkundigen, wie viele einfache Melderegisterauskünfte und wie viele erweiterte Melderegisterauskünfte es in den Jahren 2019, 2020 und 2021 bei der Stadt Mainz gab und wie viele davon von sog. Powerusern erfolgten. Darüber hinaus würde mich interessieren, wie viele Einnahmen die Stadt Mainz in den jeweiligen Jahren mit den Datenabrufen erzielt hat. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Mainz
Anfrage Vegt [#259818] Sehr geehrte/r Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage entschuldigen wir uns ausdrückli…
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
Anfrage Vegt [#259818]
Datum
18. November 2022 12:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte/r Antragsteller/in, bezüglich Ihrer Anfrage entschuldigen wir uns ausdrücklich für die verzögerte Antwort. Die Daten waren nicht ganz einfach zu ermitteln, da aufgrund der Gesetzeslage die Daten nach Ablauf des darauffolgenden Jahres stets gelöscht werden müssen. WIr haben daher versucht, über den Verfahrenshersteller eine Auskunft zu den Altdaten zu erhalten. Eine Auswertung aus unserem Programm ist dementsprechend nur für die Daten aus den Jahren 2021 und 2022 möglich. Die Daten für die Jahre 2019 und 2020 können aus o.g. Gründen leider nicht mehr ermittelt werden. Folgende Auskünfte wurden erteilt: 2021: einfache Melderegisterauskünfte: 4.460 erweiterte Melderegisterauskünfte: 712 Poweruser: 442 bis 31.10.2022: einfache Melderegisterauskünfte: 4.027 erweiterte Melderegisterauskünfte: 715 Poweruser: 1848 Folgende Einnahmen wurden dadurch erzielt: 2021: einfache Melderegisterauskünfte: 37.910,00 € erweiterte Melderegisterauskünfte: 7.832,00 € Poweruser: 1.989,00 € bis 31.10.2022: einfache Melderegisterauskünfte: 34.229,50 € erweiterte Melderegisterauskünfte: 7.865,00 € Poweruser: 8.316,00 € Mit freundlichen Grüßen