Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
Sehr geehrte Frau van der Vegt,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese befindet sich bei unserem zuständigen
Amt in Bearbeitung, allerdings müssen wir um ein paar Tage Aufschub
bitten, da wir aus verschiedenen Gründen gerade etwas mit den
Personalkapazitäten haushalten müssen.
Wir vergessen die Anfrage nicht und versprechen zeitnahe Beantwortung.
Sollten Sie zwischendurch Fragen haben, melden Sie sich gerne.
Ihr Team der Pressestelle der Landeshauptstadt Mainz
Landeshauptstadt Mainz
Hauptamt
Pressestelle | Kommunikation
Sarah Heil
Abteilungsleiterin | Pressesprecherin
Postfach 3820
55028 Mainz
Stadthaus Große Bleiche
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
Tel. 06131 12-2220
Fax 06131 12-3383
www.mainz.de
www.facebook.com/lhmainz
Von: Pressestelle/Amt10/Mainz
An: Sarah Heil/Amt10/Mainz@Mainz
Datum: 28.09.2022 17:08
Betreff: WG: Melderegisterauskünfte [#259818]
Gesendet von: Ralf Peterhanwahr
Landeshauptstadt Mainz
10-Hauptamt
Abteilung Pressestelle|Kommunikation
Große Bleiche 46/Löwenhofstraße 1
55116 Mainz
Tel. 0 61 31 - 12 22 21
Tel. 0 61 31 - 12 22 18
Fax 0 61 31 - 12 33 83
www.mainz.de
www.facebook.com/lhmainz
----- Weitergeleitet von Ralf Peterhanwahr/Amt10/Mainz am 28.09.2022 17:07
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Von: "Famke van der Vegt [#259818]"
<
<Name und E-Mail-Adresse>>
An:
<<E-Mail-Adresse>>
Datum: 28.09.2022 16:27
Betreff: Melderegisterauskünfte [#259818]
Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich arbeite im Moment an einer Broschüre zum Thema Meldewesen und wollte
mich daher erkundigen, wie viele einfache Melderegisterauskünfte und wie
viele erweiterte Melderegisterauskünfte es in den Jahren 2019, 2020 und
2021 bei der Stadt Mainz gab und wie viele davon von sog. Powerusern
erfolgten. Darüber hinaus würde mich interessieren, wie viele Einnahmen
die Stadt Mainz in den jeweiligen Jahren mit den Datenabrufen erzielt hat.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2
Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur
Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit
Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich
Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie
die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu
informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie
zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach §
7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten,
unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder
Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz
2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen
Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach
Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an
die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte
Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen