Melderegisterauskünfte

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir Folgendes mit:
1. In wie vielen Fällen wurde in 2012, 2013 und 2014 um Auskunft aus dem Melderegister der VG Ruwer gebeten?
2. Wie hoch waren die Einnahmen aus diesen Anfragen in den jeweiligen Jahren?
3. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen gewerblichen und privaten Auskunftsersuchenden dar?
3. In wie vielen Fällen liegen Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Dritte bzw. Übermittlungssperren vor?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2015
  • Frist
    1. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir Folgendes mit: 1. In wie vi…
An Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Melderegisterauskünfte [#9009]
Datum
30. März 2015 18:30
An
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir Folgendes mit: 1. In wie vielen Fällen wurde in 2012, 2013 und 2014 um Auskunft aus dem Melderegister der VG Ruwer gebeten? 2. Wie hoch waren die Einnahmen aus diesen Anfragen in den jeweiligen Jahren? 3. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen gewerblichen und privaten Auskunftsersuchenden dar? 3. In wie vielen Fällen liegen Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Dritte bzw. Übermittlungssperren vor? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Sehr geehrter Herr Koster, die von Ihnen gewünschten Daten liegen hier nicht vor. Diese müssten erst erarbeitet w…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Betreff
AW: Melderegisterauskünfte [#9009]
Datum
22. April 2015 11:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, die von Ihnen gewünschten Daten liegen hier nicht vor. Diese müssten erst erarbeitet werden. Aus diesem Grunde können wir Ihren Antrag nach § 5 Abs. 1 Satz 1 LIFG nicht beantworten. Allerdings sind wir gerne bereit diese umfangreichen Informationen zusammenzustellen und Ihnen zu übermitteln. Sollten Sie dies wünschen, werden wir zunächst die hierfür anfallenden Kosten ermitteln. Wir bitten um Mitteilung, ob Sie die Erstellung dieser gebührenpflichtigen Listen wünschen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Matthias Koster
Sehr geehrt<< Anrede >> in diesem Fall ziehe ich die Anfrage zurück, rege aber an, künftig eine Stati…
An Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer Details
Von
Matthias Koster
Betreff
AW: AW: Melderegisterauskünfte [#9009]
Datum
22. April 2015 18:38
An
Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in diesem Fall ziehe ich die Anfrage zurück, rege aber an, künftig eine Statistik über die Anzahl der entsprechenden Auskunftsanträge zu führen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster Anfragenr: 9009 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>