Melderegisterauskünfte

Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir Folgendes mit:
1. In wie vielen Fällen wurde in 2012, 2013 und 2014 um Auskunft aus dem Melderegister der VG Kell am See gebeten?
2. Wie hoch waren die Einnahmen aus diesen Anfragen in den jeweiligen Jahren?
3. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen gewerblichen und privaten Auskunftsersuchenden dar?
3. In wie vielen Fällen liegen Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Dritte bzw. Übermittlungssperren vor?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG).

Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor.

Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    30. März 2015
  • Frist
    1. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
Matthias Koster
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir Folgendes mit: 1. In wie vi…
An Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See Details
Von
Matthias Koster
Betreff
Melderegisterauskünfte [#9015]
Datum
30. März 2015 18:37
An
Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte teilen Sie mir Folgendes mit: 1. In wie vielen Fällen wurde in 2012, 2013 und 2014 um Auskunft aus dem Melderegister der VG Kell am See gebeten? 2. Wie hoch waren die Einnahmen aus diesen Anfragen in den jeweiligen Jahren? 3. Wie stellt sich das Verhältnis zwischen gewerblichen und privaten Auskunftsersuchenden dar? 3. In wie vielen Fällen liegen Widersprüche gegen die Datenübermittlung an Dritte bzw. Übermittlungssperren vor? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG). Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich, d. h. innerhalb eines Monats, über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Matthias Koster <<E-Mail-Adresse>>
Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See
LIFG VG Kell am See Sehr geehrter Herr Koster, urlaubsbedingt antworten wir Ihnen erst heute, 30. April 2015. Ihre…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See
Betreff
LIFG VG Kell am See
Datum
30. April 2015 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, urlaubsbedingt antworten wir Ihnen erst heute, 30. April 2015. Ihre Antwort ist nur mit entsprechendem Verwaltungsaufwand möglich, da die gewünschten Daten nicht mit einfachem Knopfdruck möglich sind. Aus diesen Grunde wäre eine vorherige Kostenzusage durch Sie erforderlich. Ihrer geschätzten Rückantwort sehen wir mit Interesse entgegen und bitten um Verständnis. Beste Grüße Ludwig Hoff __________________________________ Ludwig Hoff Fachbereichsleiter Bürgerdienste Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See (Verwaltungsgebäude Am Herrenmarkt 1) Rathausstraße 1 54427 Kell am See Telefon : 06589/179-23 Telefax: 06589/170-90 mailto: <<E-Mail-Adresse>>
Matthias Koster
AW: LIFG VG Kell am See [#9015] Sehr geehrt<< Anrede >> in diesem Fall ziehe ich meine Anfrage zurüc…
An Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See Details
Von
Matthias Koster
Betreff
AW: LIFG VG Kell am See [#9015]
Datum
30. April 2015 19:51
An
Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in diesem Fall ziehe ich meine Anfrage zurück, rege aber an, künftig eine solche Statistik einzuführen. Mit freundlichen Grüßen Matthias Koster Anfragenr: 9015 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See
LIFG VG Kell am See Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Anregung greife ich gerne auf. Wie gesagt, für die gewünschten…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See
Betreff
LIFG VG Kell am See
Datum
1. Mai 2015 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Koster, Ihre Anregung greife ich gerne auf. Wie gesagt, für die gewünschten Jahre wäre ein sehr hoher Verw. Aufwand erforderlich gewesen. Wir wollen mal schauen, ob auf einfachem Wege etwas möglich ist für die Zukunft. Mfrgr. Ludwig Hoff __________________________________ Ludwig Hoff Fachbereichsleiter Bürgerdienste Verbandsgemeindeverwaltung Kell am See (Verwaltungsgebäude Am Herrenmarkt 1) Rathausstraße 1 54427 Kell am See Telefon : 06589/179-23 Telefax: 06589/170-90 mailto: <<E-Mail-Adresse>>