Melderegisterauskünfte

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Ausarbeitungen, Gutachten sowie Statistiken zu folgendem Sachverhalt:

Melderegisterauskünfte in Verbindung mit Datenschutz/ Grundrechte/ Recht auf Informationelle Selbstbestimmung

Dabei beziehe ich mich auf den Zeitraum ab dem Jahr 2010. Über eine Antwort in elektronischer Form bin ich Ihnen dankbar. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Die Anfrage stelle ich unter dem Vorbehalt der Kostenlosigkeit.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    17. Januar 2020
  • Frist
    19. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ausarbeitungen, Gut…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Melderegisterauskünfte [#174405]
Datum
17. Januar 2020 16:11
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ausarbeitungen, Gutachten sowie Statistiken zu folgendem Sachverhalt: Melderegisterauskünfte in Verbindung mit Datenschutz/ Grundrechte/ Recht auf Informationelle Selbstbestimmung Dabei beziehe ich mich auf den Zeitraum ab dem Jahr 2010. Über eine Antwort in elektronischer Form bin ich Ihnen dankbar. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Die Anfrage stelle ich unter dem Vorbehalt der Kostenlosigkeit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174405 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 70/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 17. Januar 20…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
Zugang zu amtlichen Informationen des Bundes nach dem Informationsfreiheitsgesetz - Melderegisterauskünfte -
Datum
22. Januar 2020 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: I 5 -1530/2 - A 2 - 70/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich komme zurück auf Ihre E-Mail vom 17. Januar 2020, mit der Sie über das Internet-Portal www.fragdenstaat.de gebeten haben, Ihnen Ausarbeitungen, Gutachten und Statistiken zu dem Themenkomplex Melderegisterauskünfte unter den Gesichtspunkten Datenschutz, Grundrechte, Recht auf informationelle Selbstbestimmung zuzuleiten. Ihrem Informationsbegehren vermag ich nicht zu entsprechen, da dem Bundesamt für Justiz die erbetenen Unterlagen nicht vorliegen. Die Melderegister werden bei den Gemeinden als öffentliche Register geführt. Für Fragen im Zusammenhang mit dem Bundesmeldegesetz ist das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zuständig. Ich stelle Ihnen anheim, sich mit Ihrem Anliegen an das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat zu wenden. Die postalische Anschrift des Ministeriums lautet: Alt-Moabit, 10557 Berlin. Sie können sich auch per E-Mail an das Ministerium wenden. Die E-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>>. Dieser nach dem Informationsfreiheitsgesetz erteilte Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen