Melde(wesen)gesetz

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Parlamentarischer Prozess im Falle des Meldewesengesetzes

1. Welche Personen saßen in der betreffenden Innenausschussitzung?
2. Laut der Süddeutschen Zeitung war in der ursprünglichen Gesetzesfassung der Bundesregierung vorgesehen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen mussten. In der verschärften Gesetzesfassung ist nun geplant, dass die Bürger aktiv Widerspruch einlegen müssen.
Wer zeichnet sich für diese angesprochenen Änderungen an der Gesetzesfassung verantwortlich?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    9. Juli 2012
  • Frist
    10. August 2012
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Deutscher Bundestag Details
Von
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Betreff
Melde(wesen)gesetz
Datum
9. Juli 2012 13:16
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Parlamentarischer Prozess im Falle des Meldewesengesetzes 1. Welche Personen saßen in der betreffenden Innenausschussitzung? 2. Laut der Süddeutschen Zeitung war in der ursprünglichen Gesetzesfassung der Bundesregierung vorgesehen, dass die Bürger der Weitergabe persönlicher Daten durch die Meldebehörden ausdrücklich zustimmen mussten. In der verschärften Gesetzesfassung ist nun geplant, dass die Bürger aktiv Widerspruch einlegen müssen. Wer zeichnet sich für diese angesprochenen Änderungen an der Gesetzesfassung verantwortlich?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Mit freundlichen Grüßen, D K Postanschrift D K << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Melde(wesen)gesetz " vom 09.07.2012…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Melde(wesen)gesetz
Datum
10. August 2012 09:53
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Melde(wesen)gesetz " vom 09.07.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Stunden, 53 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Re: AW: Melde(wesen)gesetz Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, mit E-Mail vom 10. August 2012 bitten Sie um Sachs…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: AW: Melde(wesen)gesetz
Datum
15. August 2012 11:14
Status
Anfrage abgelehnt
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, mit E-Mail vom 10. August 2012 bitten Sie um Sachstandsmitteilung zu Ihrer Anfrage vom 9. Juli 2012. Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass mit Bescheid vom 12. Juli 2012 Ihre Anfrage beantwortet wurde. Dieser wurde an die von Ihnen angegebene postalische Anschrift übersandt. Nunmehr übersende ich Ihnen diesen Bescheid an Ihre E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen Silke Schmidt-Hederich Referat ZR 4 Behördlicher Datenschutzbeauftragter Deutscher Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin Telefon: +49 (0)30 227-33043/33609 Fax: +49 (0)30 227-36336 <<E-Mailadresse>> www.bundestag.de << Adresse entfernt >> schrieb:

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Deutscher Bundestag
BesetzungInnenausschussundGesetzgebungsverfahrenMeldeRG
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
BesetzungInnenausschussundGesetzgebungsverfahrenMeldeRG
Datum
20. August 2012
Status
Anfrage abgeschlossen
64,6 KB