Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz Schleswig-Holstein durch technisch interessierte Bürger

Anfrage an: Landespolizeiamt

Fragen an die Autorisierte Stelle Schleswig-Holstein, Sachgebiet 241 "BOS-Digitalfunk"

Unter
https://www.digitalfunk-sh.de/DFSH/userfiles/files/161212_Formular_Funkstoerungsmeldung.docx
stellen Sie ein "Formular zum Melden von Störungen des Netzes sowie von Endgeräten und Zubehör" zur Verfügung.

Angesichts frei verfügbarer Software (z.B. TETRA live monitor https://github.com/sq5bpf/telive ) und günstiger Breitbandempfänger ("RTL-SDR", < 20 EUR) ist es für technisch interessierte Bürger sehr leicht möglich, TETRA-Digitalfunknetze auszuwerten.
Auch trotz der im BOS-Digitalfunk verwendeten Verschlüsselung der Luftschnittstelle und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Bewertung des Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes möglich.

So kann individuell für die verschiedenen TETRA-Funkzellen das Signal-Rausch-Verhältnis ausgewertet werden,
z.B. sortiert nach
- mobile Netzkennung (MNC)
- Location Area (LA)
- Colour-Code (CC)

Dieser Aufbau ist recht flexibel, kann also einfach stationär und auch mobil betrieben werden.

Technisch interessierte Bürger könnten damit einen aktiven Beitrag leisten zu einer hohen Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes in ihrer Region.

Die technisch interessierten Bürger wären vom Abhörverbot gemäß § 89 Telekommunikationsgesetz nicht betroffen.
Denn die oben beschriebene Auswertung betrifft nicht die (verschlüsselten) Nachrichteninhalte oder (verschlüsselten) Teilnehmerkennungen, sondern lediglich die physikalischen Parameter (Signal-Rausch-Verhältnis) am Empfangsort.

Meine Fragen:

1) Ist diese Form der Unterstützung (d.h. Bürger melden die Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes an die jeweilige Digitalfunk-Servicestelle) möglich bzw. gewollt ?

2) Kann dazu das oben angegebene Meldeformular verwendet werden ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. April 2020
  • Frist
    11. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Fragen an die…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz Schleswig-Holstein durch technisch interessierte Bürger [#184411]
Datum
11. April 2020 22:32
An
Landespolizeiamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Fragen an die Autorisierte Stelle Schleswig-Holstein, Sachgebiet 241 "BOS-Digitalfunk" Unter https://www.digitalfunk-sh.de/DFSH/userfiles/files/161212_Formular_Funkstoerungsmeldung.docx stellen Sie ein "Formular zum Melden von Störungen des Netzes sowie von Endgeräten und Zubehör" zur Verfügung. Angesichts frei verfügbarer Software (z.B. TETRA live monitor https://github.com/sq5bpf/telive ) und günstiger Breitbandempfänger ("RTL-SDR", < 20 EUR) ist es für technisch interessierte Bürger sehr leicht möglich, TETRA-Digitalfunknetze auszuwerten. Auch trotz der im BOS-Digitalfunk verwendeten Verschlüsselung der Luftschnittstelle und Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist eine Bewertung des Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes möglich. So kann individuell für die verschiedenen TETRA-Funkzellen das Signal-Rausch-Verhältnis ausgewertet werden, z.B. sortiert nach - mobile Netzkennung (MNC) - Location Area (LA) - Colour-Code (CC) Dieser Aufbau ist recht flexibel, kann also einfach stationär und auch mobil betrieben werden. Technisch interessierte Bürger könnten damit einen aktiven Beitrag leisten zu einer hohen Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes in ihrer Region. Die technisch interessierten Bürger wären vom Abhörverbot gemäß § 89 Telekommunikationsgesetz nicht betroffen. Denn die oben beschriebene Auswertung betrifft nicht die (verschlüsselten) Nachrichteninhalte oder (verschlüsselten) Teilnehmerkennungen, sondern lediglich die physikalischen Parameter (Signal-Rausch-Verhältnis) am Empfangsort. Meine Fragen: 1) Ist diese Form der Unterstützung (d.h. Bürger melden die Versorgungsgüte des BOS-Digitalfunknetzes an die jeweilige Digitalfunk-Servicestelle) möglich bzw. gewollt ? 2) Kann dazu das oben angegebene Meldeformular verwendet werden ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184411 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landespolizeiamt
Kein Nachrichtentext
Von
Landespolizeiamt
Via
Briefpost
Betreff
Datum
5. Mai 2020
Status
Anfrage abgeschlossen

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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die Antwort per Post. Mit freundl…
An Landespolizeiamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG-Anfrage: Meldung von "Funklöchern" im BOS-Digitalfunknetz Schleswig-Holstein durch technisch interessierte Bürger [#184411]
Datum
30. Mai 2020 21:42
An
Landespolizeiamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die Antwort per Post. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184411 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184411 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>