Meldung von Gefahren auf der Zukunftsdialogplattform entsprechend dem BSI-Gesetz

Die Abstimmungsergebnisse auf der Website https://www.dialog-ueber-deutschland.de [2] werden fortwährend und massiv manipuliert - s. dazu [3]. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (PIAB) am 03.02.2012 und 09.03.2012 gezwungen wurde, bei mehreren Vorschlägen, Datensätzen auf der Zukunftsdialogplattform auf null zurückzusetzen. Das PIAB hat keine Informationen darüber veröffentlicht, wie wird gewährleistet, dass keine weitere Manipulationen der Abstimmungsergebnisse stattfinden.

Das BSI-Gesetz [1] sieht vor, dass die Bundesbehörden bei Gefahren über "alle für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik erforderlichen Informationen, insbesondere zu Sicherheitslücken, Schadprogrammen, erfolgten oder versuchten Angriffen auf die Sicherheit in der Informationstechnik und der dabei beobachteten Vorgehensweise" das BSI unverzüglich zu unterrichten haben. In diesem Zusammenhang bitte um Auskunft zu folgenden Sachverhalten:

(1) betrachten Sie die o.g. fortwährende und massive Manipulatonen von Abstimmungsergebnissen auf der Website [1] als eine Gefahr für die Konsistenz, Integrität und Glaubwürdigkeit von Abstimmungsergebnissen des Zukunftsdialogs?
(2) ist die Manipulation von Abstimmungsergebnissen am 03.02.2012 und 09.03.2012, die das PIAB gezwungen haben die Votes von mehreren Vorschlägen auf null zurücksetzen, dem BSI unverzüglich gemeldet, wie dies im BSI-Gesetz, [1] §4, Absatz 3, vorgesehen ist?
(3) Falls die Frage 1 zu bejajen ist, bitte ich um eine Auskunft, mit welchem Datum und Aktenzeichen wurden diese Meldungen erfasst
(4) hält das Bundesamt für angebracht, die Bundesbehörden und die Öffentlichkeit entsprechend dem §7, Absatz 1 und 2, BSI-Gesetz [1] über die reCAPTCHA-Sicherheitslücke mit einer Warnung zu informieren?
(5) angesichts der fortwährender und massiver Manipulationen von Votes im Zukunftsdialog halten Sie es für angebracht, die Protokolldaten der Website [2] wie im §5, Absatz 2 im BSI-Gesetz [1] vorgesehen ist, für einen Zeitraum von drei Monate zu speichern?

= Linkliste =
1. http://bit.ly/bsi-gesetz - BSI-Gesetz: Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.19.08.2009
2. https://www.dialog-ueber-deutschland.de - Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin
3. http://dialog-ueber-deutschland-watch.blogspot.com/ - Kanzlertrojaner scharrt mit den Hufen. 11.03.2012
4. https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/80-Meta/Impressum/impressum_node.html - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Auftrag des Bundeskanzleramtes (PIAB)

= Begriffe =
BSI
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sicherheitslücken
[1]; §2, (6)
Warnungen
[1]; §7, (1)
Zentrale Meldestelle
[1]; §4, (3)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    15. März 2012
  • Frist
    17. April 2012
  • 0 Follower:innen
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Meldung von Gefahren auf der Zukunftsdialogplattform entsprechend dem BSI-Gesetz
Datum
15. März 2012 13:12
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Die Abstimmungsergebnisse auf der Website https://www.dialog-ueber-deutschland.de [2] werden fortwährend und massiv manipuliert - s. dazu [3]. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (PIAB) am 03.02.2012 und 09.03.2012 gezwungen wurde, bei mehreren Vorschlägen, Datensätzen auf der Zukunftsdialogplattform auf null zurückzusetzen. Das PIAB hat keine Informationen darüber veröffentlicht, wie wird gewährleistet, dass keine weitere Manipulationen der Abstimmungsergebnisse stattfinden. Das BSI-Gesetz [1] sieht vor, dass die Bundesbehörden bei Gefahren über "alle für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik erforderlichen Informationen, insbesondere zu Sicherheitslücken, Schadprogrammen, erfolgten oder versuchten Angriffen auf die Sicherheit in der Informationstechnik und der dabei beobachteten Vorgehensweise" das BSI unverzüglich zu unterrichten haben. In diesem Zusammenhang bitte um Auskunft zu folgenden Sachverhalten: (1) betrachten Sie die o.g. fortwährende und massive Manipulatonen von Abstimmungsergebnissen auf der Website [1] als eine Gefahr für die Konsistenz, Integrität und Glaubwürdigkeit von Abstimmungsergebnissen des Zukunftsdialogs? (2) ist die Manipulation von Abstimmungsergebnissen am 03.02.2012 und 09.03.2012, die das PIAB gezwungen haben die Votes von mehreren Vorschlägen auf null zurücksetzen, dem BSI unverzüglich gemeldet, wie dies im BSI-Gesetz, [1] §4, Absatz 3, vorgesehen ist? (3) Falls die Frage 1 zu bejajen ist, bitte ich um eine Auskunft, mit welchem Datum und Aktenzeichen wurden diese Meldungen erfasst (4) hält das Bundesamt für angebracht, die Bundesbehörden und die Öffentlichkeit entsprechend dem §7, Absatz 1 und 2, BSI-Gesetz [1] über die reCAPTCHA-Sicherheitslücke mit einer Warnung zu informieren? (5) angesichts der fortwährender und massiver Manipulationen von Votes im Zukunftsdialog halten Sie es für angebracht, die Protokolldaten der Website [2] wie im §5, Absatz 2 im BSI-Gesetz [1] vorgesehen ist, für einen Zeitraum von drei Monate zu speichern? = Linkliste = 1. http://bit.ly/bsi-gesetz - BSI-Gesetz: Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.19.08.2009 2. https://www.dialog-ueber-deutschland.de - Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin 3. http://dialog-ueber-deutschland-watch.blogspot.com/ - Kanzlertrojaner scharrt mit den Hufen. 11.03.2012 4. https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/80-Meta/Impressum/impressum_node.html - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Auftrag des Bundeskanzleramtes (PIAB) = Begriffe = BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Sicherheitslücken [1]; §2, (6) Warnungen [1]; §7, (1) Zentrale Meldestelle [1]; §4, (3)
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall Postanschrift Gustav Wall << Address removed >> << Address removed >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Auskunft nach dem IFG, AZ Z5-010 03 05/001 "amtliche Informationen in diesem Sinne zu Ihrer Frage (1) liegen …
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Via
Briefpost
Betreff
Auskunft nach dem IFG, AZ Z5-010 03 05/001
Datum
10. April 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
"amtliche Informationen in diesem Sinne zu Ihrer Frage (1) liegen dem BSI nicht vor. Es wird angeregt, dass Sie sich im Hinblick auf Ihre erste Frage an die Stellen wenden, die für die Abstimmungen verantwortlich sind. Ihre Frage zu (2) wird dahingehend beantwortet, dass dem BSI keine Manipulatonen von Abstimmungsergebnissen am 03.02.2012 und 09.03.2012 auf der Website https://www.dialog-ueber-deutschland.de gemeldet wurden. Es wird insoweit klargestellt, dassdas BSI mit ideser Auskunft nicht zugleich eine Stellungnahme zu der Frage abgibt, ob insoweit überhaupt eine Meldepflicht nach dem BSIG bestand. Da die Frage (2) verneint wurde, ist die Frage (3) nicht zu beantworten. Auch zu Ihren Fragen zu (4) und (5) liegen dem BSI keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG vor. Soweit keine amtlichen Informationen im Sinne des IFG vorliegen, ist das BSI auch nicht verpflichtet, in Bezug auf Ihre Fragen eine Stellungnahme oder rechtliche Bewertung abzugeben. "