Meldung von Gefahren auf der Zukunftsdialogplattform entsprechend dem BSI-Gesetz
Die Abstimmungsergebnisse auf der Website https://www.dialog-ueber-deutschland.de [2] werden fortwährend und massiv manipuliert - s. dazu [3]. Dies hat unter anderem dazu geführt, dass das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (PIAB) am 03.02.2012 und 09.03.2012 gezwungen wurde, bei mehreren Vorschlägen, Datensätzen auf der Zukunftsdialogplattform auf null zurückzusetzen. Das PIAB hat keine Informationen darüber veröffentlicht, wie wird gewährleistet, dass keine weitere Manipulationen der Abstimmungsergebnisse stattfinden.
Das BSI-Gesetz [1] sieht vor, dass die Bundesbehörden bei Gefahren über "alle für die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit in der Informationstechnik erforderlichen Informationen, insbesondere zu Sicherheitslücken, Schadprogrammen, erfolgten oder versuchten Angriffen auf die Sicherheit in der Informationstechnik und der dabei beobachteten Vorgehensweise" das BSI unverzüglich zu unterrichten haben. In diesem Zusammenhang bitte um Auskunft zu folgenden Sachverhalten:
(1) betrachten Sie die o.g. fortwährende und massive Manipulatonen von Abstimmungsergebnissen auf der Website [1] als eine Gefahr für die Konsistenz, Integrität und Glaubwürdigkeit von Abstimmungsergebnissen des Zukunftsdialogs?
(2) ist die Manipulation von Abstimmungsergebnissen am 03.02.2012 und 09.03.2012, die das PIAB gezwungen haben die Votes von mehreren Vorschlägen auf null zurücksetzen, dem BSI unverzüglich gemeldet, wie dies im BSI-Gesetz, [1] §4, Absatz 3, vorgesehen ist?
(3) Falls die Frage 1 zu bejajen ist, bitte ich um eine Auskunft, mit welchem Datum und Aktenzeichen wurden diese Meldungen erfasst
(4) hält das Bundesamt für angebracht, die Bundesbehörden und die Öffentlichkeit entsprechend dem §7, Absatz 1 und 2, BSI-Gesetz [1] über die reCAPTCHA-Sicherheitslücke mit einer Warnung zu informieren?
(5) angesichts der fortwährender und massiver Manipulationen von Votes im Zukunftsdialog halten Sie es für angebracht, die Protokolldaten der Website [2] wie im §5, Absatz 2 im BSI-Gesetz [1] vorgesehen ist, für einen Zeitraum von drei Monate zu speichern?
= Linkliste =
1. http://bit.ly/bsi-gesetz - BSI-Gesetz: Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik des Bundes.19.08.2009
2. https://www.dialog-ueber-deutschland.de - Zukunftsdialog der Bundeskanzlerin
3. http://dialog-ueber-deutschland-watch.blogspot.com/ - Kanzlertrojaner scharrt mit den Hufen. 11.03.2012
4. https://www.dialog-ueber-deutschland.de/DE/80-Meta/Impressum/impressum_node.html - Presse- und Informationsamt der Bundesregierung im Auftrag des Bundeskanzleramtes (PIAB)
= Begriffe =
BSI
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sicherheitslücken
[1]; §2, (6)
Warnungen
[1]; §7, (1)
Zentrale Meldestelle
[1]; §4, (3)
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum15. März 2012
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17. April 2012
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