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Meldung von Hasskommentaren im Internet

Anfrage an: Senatskanzlei Hamburg

Projektauftrag des in Drs. 22/2588 - Seite 2 - benannten Projektes zum Komplex "Meldung von Hasskommentaren im Internet" inklusive der Zeit- und Kostenpläne

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. Juni 2021
  • Frist
    27. Juli 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr << Anrede >> ich möchte…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldung von Hasskommentaren im Internet [#223969]
Datum
25. Juni 2021 20:26
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr << Anrede >> ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Projektauftrag des in Drs. 22/2588 - Seite 2 - benannten Projektes zum Komplex "Meldung von Hasskommentaren im Internet" inklusive der Zeit- und Kostenpläne
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/223969/upload/24c3e63cc8bfe9de728ccf2bd0e2d76dc6d32457/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralle…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Meldung von Hasskommentaren im Internet [#223969]
Datum
23. Juli 2021 12:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage bezüglich des in der Drucksache 22/2588 benannten Projektes zum Komp…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]-Meldung von Hasskommentaren im Internet [#223969]
Datum
13. August 2021 15:27
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.emz
2,5 KB
image003.emz
2,5 KB
oledata.mso
11,0 KB
image002.png
2,0 KB
image004.png
2,1 KB


Sehr Antragsteller/in wir haben Ihre Anfrage bezüglich des in der Drucksache 22/2588 benannten Projektes zum Komplex "Meldung von Hasskommentaren im Internet" erhalten. Im Anhang erhalten Sie den Zeitplan und den Kostenplan. Ein Projektauftrag liegt uns nicht vor, da es sich um die Aufgabe einer Koordinierungsstelle handelte, die in Projektform mit Mitteln von Digital First für Online Dienste umgesetzt wurde. Soweit Ihr Antrag abgelehnt wird, ist gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG ein rechtsmittelfähiger schriftlicher Bescheid erforderlich. Wir bitten daher zur weiteren Bearbeitung Ihres Antrages um eine zustellfähige Postanschrift von Ihnen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
Senatskanzlei Hamburg
Sehr Antragsteller/in wir haben festgestellt, dass durch einen technischen Fehler die Ihnen übersendeten Dokument…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
WG: WG: [EXTERN]-Meldung von Hasskommentaren im Internet [#223969]
Datum
18. August 2021 10:29
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
oledata.mso
11,0 KB
image001.png
2,0 KB
image002.png
2,1 KB


Sehr Antragsteller/in wir haben festgestellt, dass durch einen technischen Fehler die Ihnen übersendeten Dokumente möglicherweise nicht ordnungsgemäß geöffnet werden können. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen und senden Ihnen die unserer letzten Mail beigefügten Dokumente heute erneut und in korrigiertem Format zu. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bin mir nicht sicher, ob Sie Ihrem sinnbefreiten Kommentar zur Veröffentlichung…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: [EXTERN]-Meldung von Hasskommentaren im Internet [#223969]
Datum
18. August 2021 18:57
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bin mir nicht sicher, ob Sie Ihrem sinnbefreiten Kommentar zur Veröffentlichung Ihres Namens noch einen vollkommen sinnbefreiten Zulieferplan hinzufügen wollen. Ich kann wirklich nicht glauben, dass sich meine hamburgische Verwaltung einer solchen Lächerlichkeit preisgibt und grundlegende Management- und Qualitätsansätze einfach ignoriert. Nach nahezu allen Standardansätzen zum Projektmanagement besteht ein Projektplan nicht nur aus einem Zeit- und Kostenplan, sondern aus einer Beschreibung des Projektzieles, einem Qualitäts- und Risikoplan. Hinzu tritt eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung, die nachweist, dass die Entwicklung auch entsprechend die beabsichtigten Ziele (Qualitäts- und Effizienzziele) im Verhältnis zu den Kosten erfüllt. Hierzu sind Sie auch nach der Landeshaushaltsordnung gesetzlich verpflichtet. Ich darf daher bitten, diese Unterlagen nachzuliefern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223969/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Senatskanzlei Hamburg
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfrage…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: WG: WG: [EXTERN]-Meldung von Hasskommentaren im Internet [#223969]
Datum
17. September 2021 11:31
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, wir nehmen Bezug auf Ihren Auskunftsantrag. Derzeit erreicht uns eine große Anzahl paralleler Anfragen, die unsere Ressourcen in teils erheblichem Maße binden. Zudem ist eine intensive Prüfung der Zugänglichmachung der von Ihnen gewünschten Informationen erforderlich. Daher werden wir Ihre Anfrage vermutlich nicht innerhalb der Bearbeitungsfrist beantworten können. Gem. § 13 Abs. 5 HmbTG verlängern wir die Frist zur Bearbeitung Ihrer Anfrage um einen Monat. Dennoch werden wir so bald wie möglich auf Ihre Anfrage zurückkommen. Mit einer Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgeset…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Meldung von Hasskommentaren im Internet“ [#223969]
Datum
21. September 2021 21:58
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223969/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Die Fristverlängerung ist bereits deshalb unzulässig, weil der Antrag vom 25. Juni 2021 datiert und selbst bei einer - hier nicht einschlägigen - Zulässigkeit der Fristverlängerung um einen Monat auch diese bereits am 25. August 2021 abgelaufen wäre. Im Übrigen darf ich auf meine Email vom 18.8.2021 verweisen und die Senatskanzlei förmlich zu beanstanden Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223969.pdf - 2021-08-13_1-image001.emz - 2021-08-13_1-image002.png - 2021-08-13_1-image003.emz - 2021-08-13_1-image004.png - 2021-08-13_1-oledata.mso - 2021-08-18_1-Acrobat-Dokument3.pdf - 2021-08-18_1-Acrobat-Dokument4.pdf - 2021-08-18_1-image001.png - 2021-08-18_1-image002.png - 2021-08-18_1-oledata.mso Anfragenr: 223969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223969/
Senatskanzlei Hamburg
Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> Sie haben am 18.08.2021 eine Auskunftsanfrage…
Von
Senatskanzlei Hamburg
Betreff
AW: WG: WG: [EXTERN]-Meldung von Hasskommentaren im Internet [#223969]
Datum
28. September 2021 08:01
Status
Warte auf Antwort
50,7 KB
11,9 KB
Guten Tag, <Information-entfernt> <Information-entfernt> Sie haben am 18.08.2021 eine Auskunftsanfrage an die Hamburger Verwaltung gerichtet. Vielen Dank für Ihr Interesse. Im Anhang finden Sie die Dokumente zu den Zielen und Risiken mit den gewünschten Informationen. <Information-entfernt> Weiterhin sind die Vorgaben der „Verwaltungsvorschriften zur transparenten und kostenstabilen Umsetzung von IT-Projekten (IT-Projekte)“ und das „Projektmanagementhandbuch“ der Freien und Hansestadt Hamburg maßgeblich. Der Online-Dienst „Hasskommentare im Internet melden“ ist eine von mehreren Maßnahmen im Rahmen des entschiedenen Vorgehens von Hamburg gegen Hass im Netz, Hetzpropaganda und interessengeleitete Fehlinformationen und Verschwörungstheorien. Dazu hat sich der Senat in dem aktuellen Koalitionsvertrag bekannt (https://www.hamburg.de/senatsthemen/koalitionsvertrag/). <Information-entfernt> <Information-entfernt> Bezüglich der von Ihnen erbetenen Wirtschaftlichkeitsbetrachtung teilen wir Ihnen mit, dass ein entsprechendes Dokument hier nicht vorliegt. Allerdings lassen sich hierzu für das Projekt grundsätzlich geltende Aussagen der Senatsdrucksache „Digital First“ als Fortschreibung der Teilstrategie Digitale Verwaltung (Drs. 2015/02594) und der Strategie Digitale Stadt (Drs. 2015/00014) entnehmen.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Soweit Ihr Antrag abgelehnt wird, ist gemäß § 13 Absatz 2 HmbTG ein rechtsmittelfähiger schriftlicher Bescheid erforderlich. Wenn Sie Ihren Antrag aufrechterhalten möchten, benötigen wir zur weiteren Bearbeitung Ihre zustellfähige Postanschrift. <Information-entfernt> <Information-entfernt> Bitte beachten Sie: Mit der Veröffentlichung meiner Personendaten im Internet bin ich nicht einverstanden.<Information-entfernt> <Information-entfernt> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zurückkomment auf meine Mail vom 21. September 2021 bitte ich erneut um Vermittlun…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Meldung von Hasskommentaren im Internet“ [#223969]
Datum
30. September 2021 22:32
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zurückkomment auf meine Mail vom 21. September 2021 bitte ich erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/223969/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Der Projektauftrag ist ein zusammenhängendes Dokument, bei dem die von mir genannten Punkte Teilaspekte sind. Die Senatskanzlei scheint sich hier zu gefallen, Häppchenweise die Dinge herauszugeben, anstatt die klar in meiner Anfrage vom 25. Juni 2021 benannte Unterlage. Der Koalitionsvertrag ist jedenfalls kein solches Vorgehen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 223969.pdf - 2021-08-13_1-image001.emz - 2021-08-13_1-image002.png - 2021-08-13_1-image003.emz - 2021-08-13_1-image004.png - 2021-08-13_1-oledata.mso - 2021-08-18_1-Acrobat-Dokument3.pdf - 2021-08-18_1-Acrobat-Dokument4.pdf - 2021-08-18_1-image001.png - 2021-08-18_1-image002.png - 2021-08-18_1-oledata.mso - 2021-09-28_1-Risiko.pdf - 2021-09-28_1-Ziele.pdf Anfragenr: 223969 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223969/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr <Information-entfernt> Ihr Mitarbeiter "R.Umpelstielz" beschwert sich, dass die Arbeit durch…
An Senatskanzlei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldung von Hasskommentaren im Internet“ [#223969]
Datum
30. September 2021 22:40
An
Senatskanzlei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr <Information-entfernt> Ihr Mitarbeiter "R.Umpelstielz" beschwert sich, dass die Arbeit durch Anfragen nach dem HmbTG einen unverhältnismässigen Aufwand hat und die Verwaltung damit nicht klar kommt (https://forum.okfn.de/t/transparenz-bei-fragdenstaat-de/1713). Nun muss ich jedoch wiederholt feststellen, dass Sie vorallem selbst Arbeit produzieren, in dem Sie hier häppchenweisen Information herausrücken, gerade soviel wie Ihnen konkret benannt wird. Der Projektauftrag ist ein in sich geschlossenes Dokument, bei dem die von Ihnen mit Email vom 28. September 2021 übersandten Unterlagen nur Teilaspekte sind. Sie können davon ausgehen, dass ich ein ausgezeichnetes Projektmanagementverständnis besitze und auch die Vorgehensweisen der öffentlichen Verwaltung ausgereichend kenne. Danach sind auch nach den hamburgischen Vorschriften ein Projektauftrag zu erstellen und freigeben zu lassen durch den jeweiligen Auftraggeber. Der Koalitionsvertrag ist zudem kein Dokument der hamburgischen Verwaltung, sondern der die Landesregierung tragenden Parteien und ersetzen diesen Projektauftrag nicht. Nachdem Sie offenbar sich nicht zu schade sind, hier Bürgerinnen und Bürger zum Narren zu halten und damit jeder hanseatischer Tradition sich unwürdig erweisen, ist es offenbar erforderlich, von Ihnen eine Aufstellung aller Dokument im Rahmen der Freigabeprozesse von der Projektinitiierung bis zum Projektabschluss herauszufordern, was hiermit geschieht. Ich nehme ansonsten zur Kenntnis, dass Sie ganz bewusst gegen die Landeshaushaltsordnung verstossen, die explizit für JEDES Projekt eine Wirtschaftlichkeitsberechnung verlangt. Ich darf um Benennung des Verantwortlichen oder der Verantwortlichen bitten. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 223969 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt]!!!
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Eingabe wg. Projektauftrag "Meldung von Hasskommentaren" (I3/2991/2021) Sehr Antragsteller/in Ihre…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Eingabe wg. Projektauftrag "Meldung von Hasskommentaren" (I3/2991/2021)
Datum
22. Oktober 2021 15:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre E-Mails vom 21.9.2021 sowie vom 30.9.2021 ist bei uns eingegangen. Ihre Eingabe wird hier unter dem Aktenzeichen I3/2991/2021 geführt und bearbeitet. Bitte geben Sie dieses Aktenzeichen bei jedem Schriftwechsel mit unserer Dienststelle an. Aufgrund der Vielzahl der hier eingehenden Anfragen müssen wir Sie leider um Geduld bitten. Bis zum Abschluss einer Überprüfung kann erfahrungsgemäß einige Zeit vergehen. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Sobald wir Ihnen in dieser Angelegenheit etwas zu berichten haben, kommen wir unaufgefordert auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre Anfrage wg. Projektauftrag "Meldung von Hasskommentaren" (I3/2991/2021) Sehr << Antragsteller…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Anfrage wg. Projektauftrag "Meldung von Hasskommentaren" (I3/2991/2021)
Datum
8. Dezember 2022 12:43
Status
Sehr << Antragsteller:in >> ich beziehe mich auf Ihre E-Mails vom 21.9.2021 sowie 30.9.2021. Sie haben mitgeteilt, Sie hätten bei der Senatskanzlei am 25.6.2021 Zugang beantragt zum Projektauftrag des in Drs. 22/2588 - Seite 2 - benannten Projektes zum Komplex "Meldung von Hasskommentaren im Internet" inklusive der Zeit- und Kostenpläne. Die Senatskanzlei hat Ihnen dazu am 18.8.2021 Dokumente zur Verfügung gestellt. Sie halten diese Dokumente aber nicht für ausreichend. In den Unterlagen fehlt Ihrer Ansicht nach eine Beschreibung des Projektzieles, ein Qualitäts- und Risikoplan sowie eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Dies haben Sie gegenüber der Senatskanzlei am selben Tag moniert und auch in Ihrer E-Mail an unsere Dienststelle vom 21.9.2021 vorgetragen. Am 28.9.2022 hat die Senatskanzlei Ihnen weitere Dokumente zugesandt, aus denen Informationen zu Risiken und Zielen des Projekts hervorgehen. Ein Projektauftrag liege nicht vor. Am 30.9.2021 fordern Sie den HmbBfDI auf, eine Beanstandung gegenüber der Senatskanzlei auszusprechen, weil die Antwort erst nach Fristablauf versandt wurde. Die Beanstandung setzt eine erhebliche Verletzung der Informationspflicht voraus (§ 14 Abs. 5 Satz 1 HmbTG). Eine „durchschnittliche“ Verletzung der Informationspflicht genügt nicht. Ein Überschreiten der Frist – zumal um „nur“ drei Wochen - dürfte aber keine erhebliche Rechtsverletzung darstellen. Aus diesem Grund ist Ihr Fall meiner Ansicht nach leider nicht dazu geeignet, eine Beanstandung auszusprechen. Ich werde Ihre Eingabe daher schließen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.