Meldung von Lehrgangsbedarfen im Vergleich zu durchgeführten Lehrgängen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Gegenüberstellung der durch die Ortsverbände gemeldeten Lehrgangsbedarfe und der stattgefundenen Lehrgangsplätze (pro Lehrgangsmodul) für die Jahre 2019 - 2021

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Ergebnis der Anfrage

Nach Rückmeldung der zuständigen Organisationseinheit liegen die gewünschten Angaben nicht vor. Vielmehr müsste eine entsprechende Auswertung vorliegender Daten erfolgen, aus der die gewünschte Gegenüberstellung sodann erzeugt würde. Unter Anwendung der Informationsgebührenverordnung würde für einen solchen Verwaltungsaufwand eine Gebühr in Höhe von 150,-€ anfallen.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • Kosten dieser Information:
    150,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gegenüberstellung…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldung von Lehrgangsbedarfen im Vergleich zu durchgeführten Lehrgängen [#262743]
Datum
8. November 2022 13:12
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gegenüberstellung der durch die Ortsverbände gemeldeten Lehrgangsbedarfe und der stattgefundenen Lehrgangsplätze (pro Lehrgangsmodul) für die Jahre 2019 - 2021 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262743/
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Sehr << Antragsteller:in >> den Erhalt Ihrer nachfolgenden Anfrage nach dem IFG bestätige ich hiermit…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Meldung von Lehrgangsbedarfen im Vergleich zu durchgeführten Lehrgängen [#262743]
Datum
8. November 2022 20:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> den Erhalt Ihrer nachfolgenden Anfrage nach dem IFG bestätige ich hiermit. Ich werde nach Einholung einiger Informationen unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Gegenüberstellung Lehrgangsbedarfe und stattgefundene Lehrgäng…
Von
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Gegenüberstellung Lehrgangsbedarfe und stattgefundene Lehrgänge 2019 - 2021 (#262743)
Datum
10. November 2022 12:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Referat U6 - Recht Az.: U6/106-13/<< Antragsteller:in >> -------------------------------------------------- Sehr << Antragsteller:in >> mit oben genannter Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz baten Sie um Zusendung einer Gegenüberstellung der durch die Ortsverbände gemeldeten Lehrgangsbedarfe und der stattgefundenen Lehrgangsplätze für die Jahre 2019 - 2021. Nach Rückmeldung der zuständigen Organisationseinheit liegen die von Ihnen gewünschten Angaben nicht vor. Vielmehr müsste eine entsprechende Auswertung vorliegender Daten erfolgen, aus der die von Ihnen gewünschte Gegenüberstellung sodann erzeugt würde. Unter Anwendung der Informationsgebührenverordnung würde für einen solchen Verwaltungsaufwand eine Gebühr in Höhe von 150,-€ anfallen. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie die Beantwortung Ihrer Anfrage dennoch wünschen. Falls ja, würde ich einen Kostenbescheid über einen Vorschuss in Höhe der o.g. Gebühr erlassen und nach Zahlungseingang die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage veranlassen. Falls nicht, sehe ich Ihre Anfrage als zurückgenommen an. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Gegenüberstellung Lehrgangsbedarfe und stattgefundene Lehr…
An Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; hier: Gegenüberstellung Lehrgangsbedarfe und stattgefundene Lehrgänge 2019 - 2021 (#262743) [#262743]
Datum
10. November 2022 12:12
An
Bundesanstalt Technisches Hilfswerk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die zügige Antwort, auch wenn es natürlich sehr schade ist, dass die Informationen nicht unentgeltlich erhältlich sind. Daher ziehe ich meinen Antrag zurück. Beste Grüße << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262743 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262743/