Meldungen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz

- die Meldungen nach § 32 LDSG im Jahr 2015.
- die Meldungen nach §4d und §4e BDSG im Jahr 2015

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. November 2016
  • Frist
    4. Dezember 2016
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Meldunge…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldungen an den Landesbeauftragten für den Datenschutz [#18933]
Datum
4. November 2016 10:47
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Meldungen nach § 32 LDSG im Jahr 2015. - die Meldungen nach §4d und §4e BDSG im Jahr 2015
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Informationsfreiheit Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. November 2016. In der Anla…
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 4. November 2016. In der Anlage senden wir Ihnen unsere Antwort. Mit freundlichen Grüßen