Meldungen der Bundesdruckerei bezüglich Verlust und die entsprechenden Rundschreiben an die betroffenen Behörden

Für den Zeitraum Februar und März 2014
- die Meldungen der Bundesdruckerei bezüglich des Verlusts von angefertigten Dokumenten auf dem Versandweg
- Meldungen des BMI an die betroffenen Behörden

Insbesondere Interessiere ich mich für die um den 22.02.2014 versendeten elektronischen Aufenthaltstitel. Es wurde berichtet, dass z.B. die Ausländerbehörde in Köln den kompletten Verlust aller Aufenthaltstitel auf dem Versandweg vom fraglichen Datum ihren Kunden mitteilt.

Ich möchte die Aussage der ABH Köln gerne verifizieren und das gesamte Ausmaß einschätzen können.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. März 2014
  • Frist
    29. April 2014
  • Ein:e Follower:in
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Zeitraum…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Meldungen der Bundesdruckerei bezüglich Verlust und die entsprechenden Rundschreiben an die betroffenen Behörden [#6079]
Datum
28. März 2014 10:49
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Zeitraum Februar und März 2014 - die Meldungen der Bundesdruckerei bezüglich des Verlusts von angefertigten Dokumenten auf dem Versandweg - Meldungen des BMI an die betroffenen Behörden Insbesondere Interessiere ich mich für die um den 22.02.2014 versendeten elektronischen Aufenthaltstitel. Es wurde berichtet, dass z.B. die Ausländerbehörde in Köln den kompletten Verlust aller Aufenthaltstitel auf dem Versandweg vom fraglichen Datum ihren Kunden mitteilt. Ich möchte die Aussage der ABH Köln gerne verifizieren und das gesamte Ausmaß einschätzen können. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi
Bundesministerium des Innern und für Heimat
AW: Nitsch Mz IFG: 140328 Abbasi: Meldungen der Bundesdruckerei Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Anfrage ist hier…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Nitsch Mz IFG: 140328 Abbasi: Meldungen der Bundesdruckerei
Datum
31. März 2014 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Anfrage ist hier über FragdenStaat.de ohne individuelle E-Mail Adresse und Postanschrift eingegangen. Da FragdenStaat.de in beiden Richtungen automatisiert die Kommunikationsinhalte verändert, sieht das BMI dieses Portal nicht als E-Mail Provider an und reagiert nur auf individuelle Anfragen, wenn zumindest auf Nachfrage eine individuelle E-Mail Adresse, im Fall von möglichen Gebühren und Auslagen auch eine Postanschrift angegeben wird. Ich möchte Sie daher bitten eine individuelle E-Mail Adresse und eine Postanschrift mitzuteilen (an die E-Mail Adresse <<E-Mail-Adresse>> ). Freundliche Grüße i.A. Peter Nitsch ________________________________________________ Bundesministerium des Innern Referat Z I 4 (Justiziariat, Vertragsmanagement, Anwendung IFG/IWG) Alt-Moabit 101 D, 10559 Berlin (Raum 7.081) Telefon: 030 / 18 681 - 1546 PC-Fax: 030 / 18 681 - 5 1546 (direkt) Telefax: 01888 / 681 - 55038 (Referat) <<E-Mail-Adresse>> <<E-Mail-Adresse>> [Ich bitte, E-Mails jeweils gleichzeitig an die Organisations- <<E-Mail-Adresse>> wie auch an die persönliche E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden, um die zeitnahe Bearbeitung auch im Falle der (Urlaubs- oder sonstigen) Abwesenheit des Bearbeiters sicherzustellen; persönlich adressierte E-Mails werden nicht weitergeleitet.]
Aras Abbasi
AW: AW: Nitsch Mz IFG: 140328 Abbasi: Meldungen der Bundesdruckerei [#6079] Sehr geehrte Damen und Herren, Meine…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: Nitsch Mz IFG: 140328 Abbasi: Meldungen der Bundesdruckerei [#6079]
Datum
31. März 2014 09:13
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Email Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Ich bitte jedoch um weitere Kommunikation über die fragdenstaat Email Adresse. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 6079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Aras Abbasi
AW: AW: AW: Nitsch Mz IFG: 140328 Abbasi: Meldungen der Bundesdruckerei [#6079] Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: AW: AW: Nitsch Mz IFG: 140328 Abbasi: Meldungen der Bundesdruckerei [#6079]
Datum
2. April 2014 20:43
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> da ich an die Standardadresse des BMI meine E-Mail-Adresse gesendet habe, schicke ich Ihnen sicherheitshalber meine E-Mail-Adresse an ihre personalisierte E-Mail-Adresse erneut. <<E-Mail-Adresse>> Ich bitte jedoch um weitere Kommunikation über die fragdenstaat Email Adresse. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 6079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG-Antrag Aras Abbasi: Meldungen der Bundesdruckerei bezüglich Verlust und entsprechende Rundschreiben Z I 4 - 1…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG-Antrag Aras Abbasi: Meldungen der Bundesdruckerei bezüglich Verlust und entsprechende Rundschreiben
Datum
17. April 2014
Status
Anfrage abgeschlossen
Z I 4 - 13002/4#402 Herrn Aras Abbasi &lt;&lt; Adresse entfernt &gt;&gt; &lt;&lt; Adresse entfernt &gt;&gt; nur per E-Mail &lt;&lt;E-Mail-Adresse&gt;&gt; Sehr geehrter Herr Abbasi, Sie haben mit unten zitierter E-Mail vom 28. März 2014 nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Informationszugang zu den folgenden Unterlagen beantragt: &quot;Für den Zeitraum Februar und März 2014 - die Meldungen der Bundesdruckerei bezüglich des Verlusts von angefertigten Dokumenten auf dem Versandweg - Meldungen des BMI an die betroffenen Behörden&quot; und dies wie folgt spezifiziert: &quot;Insbesondere interessiere ich mich für die um den 22.02.2014 versendeten elektronischen Aufenthaltstitel. Es wurde berichtet, dass z.B. die Ausländerbehörde in Köln den kompletten Verlust aller Aufenthaltstitel auf dem Versandweg vom fraglichen Datum ihren Kunden mitteilt.&quot; Die erbetenen Dokumente können Ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden, weil es keine Verlustmeldungen gibt. Ihre Information, es seien elektronische Aufenthaltstitel auf dem Versandweg von der Bundesdruckerei an die Ausländerbehörde in Köln verloren gegangen, entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt deshalb keine entsprechenden Meldungen der Bundesdruckerei bzw. des Bundesinnenministeriums. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Sachverhaltes bat das Bundesinnenministerium die Bundesdruckerei um eine Stellungnahme. Demzufolge wurden die elektronischen Aufenthaltstitel korrekt an die Ausländerbehörde Köln ausgeliefert. Die Ausländerbehörde Köln hat gegenüber der Bundesdruckerei weder eine Verlustmeldung getätigt noch eine Nichtlieferung angezeigt. Der entsprechende Schriftwechsel ist in anonymisierter Form in Anlage beigefügt. Sofern Sie dem Vorgang weiter nachgehen wollen, empfehle ich Ihnen, sich an die Ausländerbehörde der Stadt Köln zu wenden. Ich bedaure, Ihnen nicht weiterhelfen zu können. Freundliche Grüße i.A.