Meldungen gemäß DPVL-Anweisung 2015-1

Anfrage an: Polizei Hamburg

Gemäß DPVL-Anweisung 2015-1 meldet jedes PK monatlich die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten "Maßnahmen gegen Störungen des Fließverkehrs, insbesondere gegen Zweite-Reihe-Parker, Bustrassen/Bussonderspuren und deren Bushaltestellen sowie Maßnahmen gegen Parkverstöße auf Radfahr- bzw. Schutzstreifen für Radfahrer."

Die Meldung habe "bis auf weiteres per E-Mail in der zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle des Monatscontrollings" zu erfolgen. (vgl. DPVL-Anweisung 2015-1)

Ich darf Sie freundlich bitten, mir die Meldungen für die Monate Januar 2018 und Dezember und November 2017 zu übersenden, sowie für weitere vorangegangene Monate soweit diese noch in der Inbox des zuständigen Mitarbeiters vorliegen (und mithin einfach aufzufinden sind).

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    20. Februar 2018
  • Frist
    24. März 2018
  • Kosten dieser Information:
    32,25 Euro
  • Ein:e Follower:in
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meldungen gemäß DPVL-Anweisung 2015-1 [#26698]
Datum
20. Februar 2018 21:28
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Gemäß DPVL-Anweisung 2015-1 meldet jedes PK monatlich die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten "Maßnahmen gegen Störungen des Fließverkehrs, insbesondere gegen Zweite-Reihe-Parker, Bustrassen/Bussonderspuren und deren Bushaltestellen sowie Maßnahmen gegen Parkverstöße auf Radfahr- bzw. Schutzstreifen für Radfahrer." Die Meldung habe "bis auf weiteres per E-Mail in der zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle des Monatscontrollings" zu erfolgen. (vgl. DPVL-Anweisung 2015-1) Ich darf Sie freundlich bitten, mir die Meldungen für die Monate Januar 2018 und Dezember und November 2017 zu übersenden, sowie für weitere vorangegangene Monate soweit diese noch in der Inbox des zuständigen Mitarbeiters vorliegen (und mithin einfach aufzufinden sind).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Hamburg
Anfrage nach dem HmbTG vom 20.02.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema &…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem HmbTG vom 20.02.2018
Datum
9. März 2018 12:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihr Antrag auf Informationszugang zum Thema "Monatscontrolling des PK 33 gem. DPVL-Anweisung" ist der Direktion Polizeikommissariate und Verkehr - Grundsatzangelegenheiten Verkehr zur Bearbeitung und Beantwortung zugeleitet worden. Nach § 13 Abs. 4 HmbTG i.V.m. § 2 Abs. 1 und § 5 Hamburgisches Gebührengesetz i.V.m. § 1 Abs. 1 und § 2 Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenz-gesetz werden für Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Beantwortung von Anträgen nach dem HmbTG Gebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr bemisst sich nach dem Aufwand, der mit der Bearbeitung und der Beantwortung des Antrages verbunden ist. Zuzüglich werden ggf. ange-fallene Auslagen in Rechnung gestellt. Für die Bearbeitung Ihres Antrages fallen nach derzeitiger unverbindlicher Vorab-Einschätzung Gebühren in Höhe von 32,75 Euro an. Gemäß § 28 Abs. 1 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz informieren wir Sie hiermit vor Erlass eines Gebührenbescheides und geben Ihnen die Möglichkeit, sich diesbezüglich zu äußern. Möchten Sie Ihren Antrag bestehen lassen, bitten wir Sie um Benennung einer zustellungsfähigen Adresse, an die der Gebührenbescheid gesandt werden kann. Sollten wir bis zum 16.03.2018 keine Adressmitteilung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass Sie Ihren Antrag zurück-nehmen. Gebühren entstehen Ihnen in diesem Fall selbstverständlich nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem HmbTG vom 20.02.2018 [#26698] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht.…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem HmbTG vom 20.02.2018 [#26698]
Datum
9. März 2018 13:33
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich frage nicht bloß nach dem PK33 sondern nach den Meldungen aller zuständigen Stellen (PKs und WSPKs) an das Monatscontrolling. (Abgesehen davon fragte ich noch beim PK33 nach den versandten Meldungen. Von dort habe ich bisher keine Antwort erhalten. Möglicherweise bekommen Sie die beiden Vorgänge durcheinander?) Da alle diese Meldungen per E-Mail an dieselbe E-Mailadresse erfolgen und die statistischen Tabellen naturgemäß keine persönlichen Daten enthalten, darf ich um Auskunft bitten warum es sich nicht um eine Auskunft einfacher Art handeln sollte. Sie müssen einfach nur die betreffenden E-Mails weiterleiten. Falls E-Mails für das vergangene Jahr nicht mehr im Postfach verfügbar sind, so beschränke ich mich auch gern auf den Januar 2018. Bitte beachten Sie, dass eine Gebühr ausschließlich fürs Zugänglichmachen, nicht aber für die Prüfung der Unbedenklichkeit erhoben wird. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Hamburg
Anfrage nach dem HmbTG vom 20.02.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in die Anfragen nach dem HambTG werden an hiesiger…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem HmbTG vom 20.02.2018
Datum
22. März 2018 14:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die Anfragen nach dem HambTG werden an hiesiger Dienststelle gebündelt und beantwortet. Ich verweise hinsichtlich der Nennung einer zustellfähigen Adresse noch einmal auf meine E-Mail vom 09.03.2018. Eine Bearbeitung der Anfrage wird ohne diese Angaben nicht erfolgen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach dem HmbTG vom 20.02.2018 [#26698] Sehr geehrte Damen und Herren, 32 Euro 75 scheint mir für die …
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem HmbTG vom 20.02.2018 [#26698]
Datum
15. April 2018 18:40
An
Polizei Hamburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, 32 Euro 75 scheint mir für die Anfrage übertrieben hoch, da lediglich einige E-Mails weitergeleitet werden müssten. Ich ziehe sie deswegen vorerst zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26698 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>