Meldungen gemäß DPVL-Anweisung 2015-1
Gemäß DPVL-Anweisung 2015-1 meldet jedes PK monatlich die in ihrem Zuständigkeitsbereich durchgeführten "Maßnahmen gegen Störungen des Fließverkehrs, insbesondere gegen Zweite-Reihe-Parker, Bustrassen/Bussonderspuren und deren Bushaltestellen sowie Maßnahmen gegen Parkverstöße auf Radfahr- bzw. Schutzstreifen für Radfahrer."
Die Meldung habe "bis auf weiteres per E-Mail in der zur Verfügung gestellten Excel-Tabelle des Monatscontrollings" zu erfolgen. (vgl. DPVL-Anweisung 2015-1)
Ich darf Sie freundlich bitten, mir die Meldungen für die Monate Januar 2018 und Dezember und November 2017 zu übersenden, sowie für weitere vorangegangene Monate soweit diese noch in der Inbox des zuständigen Mitarbeiters vorliegen (und mithin einfach aufzufinden sind).
Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen
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Datum20. Februar 2018
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24. März 2018
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Kosten dieser Information:32,25 Euro
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