Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur besseren Übersicht stelle ich den letzten Teil meines Antrags (s. https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsantrag-ifg-nrw/) noch einmal separat.

Bitte senden Sie mir Folgendes zu.

Hintergrund der Anfrage: nach meinen Recherchen ist mir durch reinen Zufall bekannt geworden, dass im Schuljahr 2017/18 u. a. an Dezernat 47 und Dezernat 41 der Schulabteilung der Bezirksregierung sowie an die Regierungspräsidentin Hinweise auf antisemitische Vorfälle und Vorgänge gemeldet wurden.
Zu den Meldungen, Hinweisen und Vorgängen erbitte ich, um personenbezogene Daten geschwärzt, alle nachlesbaren Informationen (Anlass, Ergebnis der Überprüfung der Hinweise; Vorliegen von entsprechenden Beschwerden gegen Mitarbeitende Ihrer Behörde in Ihren Informationsunterlagen, Institutionen, mit denen hierzu Daten ausgetauscht werden mussten - z. B. Ministerium, Schulen, Schulamt, Antidiskriminierungsstellen, Landtag etc.)

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. August 2018
  • Frist
    7. September 2018
  • Kosten dieser Information:
    10,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Rainer Zufall
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, zur besseren Übersicht stelle ic…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18 [#32647]
Datum
6. August 2018 15:42
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr geehrte Damen und Herren, zur besseren Übersicht stelle ich den letzten Teil meines Antrags (s. https://fragdenstaat.de/anfrage/informationsantrag-ifg-nrw/) noch einmal separat. Bitte senden Sie mir Folgendes zu. Hintergrund der Anfrage: nach meinen Recherchen ist mir durch reinen Zufall bekannt geworden, dass im Schuljahr 2017/18 u. a. an Dezernat 47 und Dezernat 41 der Schulabteilung der Bezirksregierung sowie an die Regierungspräsidentin Hinweise auf antisemitische Vorfälle und Vorgänge gemeldet wurden. Zu den Meldungen, Hinweisen und Vorgängen erbitte ich, um personenbezogene Daten geschwärzt, alle nachlesbaren Informationen (Anlass, Ergebnis der Überprüfung der Hinweise; Vorliegen von entsprechenden Beschwerden gegen Mitarbeitende Ihrer Behörde in Ihren Informationsunterlagen, Institutionen, mit denen hierzu Daten ausgetauscht werden mussten - z. B. Ministerium, Schulen, Schulamt, Antidiskriminierungsstellen, Landtag etc.) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage vorsorglich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW, …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Re: Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18 [#32647]
Datum
6. August 2018 17:52
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beantrage vorsorglich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW, falls Sie die Informationen nicht oder, um personenbezogene Daten bereinigt, nicht vollständig erteilen sollten. Zudem bitte ich um Übersicht der Aktenzeichen, unter denen die fraglichen Meldungen an und Vorgänge in Ihre(r) Behörde geführt werden. Ich gehe davon aus, dass Beschwerden und sonstige Vorgänge und Verfahren unter bestimmten Aktenzeichen geführt werden müssen, auch wenn in anderen Vorgängen nach IFG NRW, die Sie reaktionslos nicht beantworten, derzeit die LDI NRW Ihre Reaktionspolitik überprüft, da Sie Richtlinien zur Bearbeitung von Beschwerden etc. in reaktionsloser Hinsicht vorenthalten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 20…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/ 2018 (#32647)
Datum
9. August 2018 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, Ihre Anfrage ist hier am 06.08.2018 eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
AW: Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljah…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/ 2018 (#32647) [#32647]
Datum
23. August 2018 17:08
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aus gegebenem Anlass beantrage ich in jedem Fall Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
7. September 2018 21:52
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32647 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil der Eingang der Anfrage zwar bestätigt wurde, aber innerhalb der gesetzlicher Frist keine Antwort erteilt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorf…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
7. September 2018 21:52
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ vom 06.08.2018 (#32647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.09.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
10. September 2018 09:55
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 07.09.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorf…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
10. September 2018 12:43
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ vom 06.08.2018 (#32647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
Sehr geehrter Herr Zufall, Leider handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht nur um eine "einfache" schrif…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
11. September 2018 07:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Zufall, Leider handelt es sich bei Ihrer Anfrage nicht nur um eine "einfache" schriftliche Auskunft nach Ziffer 1.1 des Gebührentarifs zum Informationsfreiheitsgesetz NRW . Daher wird gemäß Ziffer 1.2 des Gebührentarifs zum Informationsfreiheitsgesetz NRW eine Gebühr von 10,- Euro erhoben. Hierfür muss ich einen gebührenbescheid erstellen. Ein Gebührenbescheid wird aber erst dann wirksam, wenn er der Person, für die er bestimmt ist, bekanntgegeben wird. Damit der Gebührenbescheid im Zweifel auch vollstreckt werden kann, muss nachweisbar sein, dass der Bescheid ordnungsgemäß bekanntgegeben wurde, er folglich seine Adressatin oder seinen Adressaten erreicht hat. Auch eine eventuelle Vollstreckung der Gebührenforderung ist nur bei Kenntnis des Namens und der Anschrift der informationssuchenden Person möglich. In diesem Fall ist es für die Aufgabenerfüllung der öffentlichen Stelle daher erforderlich, den Namen und die Adresse der oder des Informationssuchenden zu erfahren. Ich bitte Sie deshalb um Mitteilung Ihrer Adresse, damit der Gebührenbescheid zugestellt werden kann. Mit freundlichen Grüßen
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre verspätete Antwort, die die gesetzliche Frist nicht beachtet hat, habe ich z…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
11. September 2018 11:17
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre verspätete Antwort, die die gesetzliche Frist nicht beachtet hat, habe ich zur Kenntnis genommen. Ich vermisse in Ihrem Schreiben jedoch die für alle Behörde, einschl. der LDI NRW, obligatorischen Hinweise nach der DSGVO-EU sowie die Aufklärung über meine Rechte und Ihre Pflichten nach dem Gesetz. Bitte verzögern Sie nicht mutwillig das Verfahren und beachten Sie neben gesetzlichen Maximalfristen auch die Pflichten nach der DSGVO! Bitte teilen Sie ohne weitere Verzögerungen über fragdenstaat.de den Verwendungszweck für die Überweisung von 10 € zur Erfüllung Ihrer Aufgabe mit. Dann lasse ich umgehend die Überweisung tätigen. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ vom 06.08.2018 (#32647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte zögern Sie den Verwendungszweck sowie die obligatorischen Informationen nach…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
19. September 2018 02:13
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte zögern Sie den Verwendungszweck sowie die obligatorischen Informationen nach der DSGVO-EU, die auch die LDI NRW und andere Behörden vorab zuschicken, nicht heraus. Meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ vom 06.08.2018 (#32647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 13 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorf…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
26. September 2018 02:11
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ vom 06.08.2018 (#32647) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 20 Tage überschritten. Sie haben auch nicht den Verwendungszweck für die Überweisung der Gebühr von 10 € zur Erfüllung Ihrer Aufgabe der Geldeintreibung mitgeteilt. Es fehlen auch obligatorische Hinweise nach der DSGVO-EU. Bitte verschleppen Sie nicht weiter das Verfahren. Ich beantrage Akteneinsicht durch Zugang über fragdenstaat.de, alternativ durch Abholung durch Strohmann. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
Anfrage nach dem IFG über Fragdenstaat.de mit der Nummer 32647
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Anfrage nach dem IFG über Fragdenstaat.de mit der Nummer 32647
Datum
26. September 2018 07:50
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
748,3 KB
Rainer Zufall
AW: Anfrage nach dem IFG über Fragdenstaat.de mit der Nummer 32647 [#32647] Sehr geehrte Damen und Herren, ich wa…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Anfrage nach dem IFG über Fragdenstaat.de mit der Nummer 32647 [#32647]
Datum
12. November 2018 00:02
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich warte auf Ihre ausgebliebene, obligatorische Informierung über Ihre Pflichten und meine Rechte im Hinblick auf die Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU im Zusammenhang mit Ihren Ausforschungsbedürfnissen und Ihrer Nichtbereitschaft, den Verwendungszweck für meine sofortige Überweisung von 10 € auf fragdenstaat.de zu veröffentlichen. Im Übrigen haben Recherchen ergeben, dass Ihre Behörde unter Verletzung aller gesetzlicher Fristen nach der DSGVO-EU und IFG NRW auch den persönlich Betroffenen/Beschwerdeführenden, deren Adressen Ihnen bekannt sind, die Auskunftsersuchen nicht bescheiden. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
12. November 2018 00:05
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/32647 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil weder die obligatorischen Informationen zu meinen Rechten und den Pflichten der Behörde zur Datenverarbeitung nach der DSGVO-EU erfolgt sind, wie dies die LDI NRW und andere Behörden handhaben, noch wurde der für die Erfüllung der gesetzlichen Aufgabe der Eintreibung von 10 € erforderliche Verwendungszweck, wie erbeten, mitgeteilt, damit die Gebühr umgehend beglichen werden kann. Mir ist durch reinen Zufall bei meinen Recherchen bekannt geworden, dass ähnliche Anfragen auch von Betroffenen, deren Anschriften der Behörde bekannt sind, ebenfalls ignoriert werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rainer Zufall Anhänge: - 32647.pdf - 2018-09-26_2-AbschlieendeAntwort.pdf Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.11.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
12. November 2018 10:28
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 12.11.2018 wird hiermit bestätigt. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Rainer Zufall
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Sachstandsmitteilung und beantrage Akteneinsicht in Ihren Prüfvorgang…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rainer Zufall
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
6. März 2019 21:54
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Sachstandsmitteilung und beantrage Akteneinsicht in Ihren Prüfvorgang. Vielen Dank und freundliche Grüße Anfragenr: 32647 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.03.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Meldungen und Hinweise auf antisemitische Vorfälle an die Schulabteilung der Bezirksregierung Köln im Schuljahr 2017/18“ [#32647] [#32647]
Datum
7. März 2019 11:30
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.03.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.