Meldungen von Robotern im Internet

Akten, die nachvollziehbar machen, welche Quellen benutzte Hessischer Ministerpräsident Volker Bouffier, die seine Aussage "im amerikanischen Wahlkampf waren nach Schätzung aller Fachleute mindestens ein Drittel aller Meldungen nicht von Menschen, sondern von Robotern." [1] begründen. Insbesondere bin ich an konkreten Quellenangaben interessiert, die vom Ministerpräsident genannte Schätzung "mindestens ein Drittel aller Meldungen" nachvollziehbar macht.

Quelle
[1] Volker Bouffier zur Bundestagswahl: "Die Union muss aufs Engste zusammenbleiben", 27.11.2016 - http://www.deutschlandfunk.de/volker-bouffier-zur-bundestagswahl-die-union-muss-aufs.868.de.html?dram:article_id=372451

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. November 2016
  • Frist
    30. Dezember 2016
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Gustav Wall
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachvoll…
An Hessische Staatskanzlei Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Meldungen von Robotern im Internet [#19361]
Datum
27. November 2016 13:07
An
Hessische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, welche Quellen benutzte Hessischer Ministerpräsident Volker Bouffier, die seine Aussage "im amerikanischen Wahlkampf waren nach Schätzung aller Fachleute mindestens ein Drittel aller Meldungen nicht von Menschen, sondern von Robotern." [1] begründen. Insbesondere bin ich an konkreten Quellenangaben interessiert, die vom Ministerpräsident genannte Schätzung "mindestens ein Drittel aller Meldungen" nachvollziehbar macht. Quelle [1] Volker Bouffier zur Bundestagswahl: "Die Union muss aufs Engste zusammenbleiben", 27.11.2016 - http://www.deutschlandfunk.de/volker-bouffier-zur-bundestagswahl-die-union-muss-aufs.868.de.html?dram:article_id=372451
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und bitte um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall

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