Meldungen zu Facebook im IMI

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

- Meldungen der Hamburger Datenschutzbehörde im Internal Market Information System der Europäischen Union zur Facebook Ltd. mit Sitz in Irland in den vergangenen 12 Monaten (seit September 2018)

Zur Erklärung: Ich frage bei Bundesverwaltungsamt an, weil es auf der Webseite des IMI als nationale Ansprechbehörde für das System geführt ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. September 2019
  • Frist
    8. Oktober 2019
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Alexander Fanta
Alexander Fanta (Follow the Money)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Meldungen…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Alexander Fanta (Follow the Money)
Betreff
Meldungen zu Facebook im IMI [#166026]
Datum
6. September 2019 16:55
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Meldungen der Hamburger Datenschutzbehörde im Internal Market Information System der Europäischen Union zur Facebook Ltd. mit Sitz in Irland in den vergangenen 12 Monaten (seit September 2018) Zur Erklärung: Ich frage bei Bundesverwaltungsamt an, weil es auf der Webseite des IMI als nationale Ansprechbehörde für das System geführt ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Alexander Fanta << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Fanta (Follow the Money)

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Fanta, wir haben Ihre Anfrage vom 06.09.2019 erhalten, die wir Ihnen wie folgt beantworten kön…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: Meldungen zu Facebook im IMI [#166026]
Datum
1. Oktober 2019 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Fanta, wir haben Ihre Anfrage vom 06.09.2019 erhalten, die wir Ihnen wie folgt beantworten können: Die Koordinatorin für das Binnenmarktinformationssystem NIMIC hat keinen Zugriff auf die im Verfahren ausgetauschten Informationen. Den Zugang zu IMI haben nur die zuständigen Behörden. Daher liegen uns die von Ihnen angefragten Meldungen auch nicht vor. Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen