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Memorandum of Understanding Innovationscampus

Das Memorandum of Understanding mit Siemens für den Innovationscampus.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. Oktober 2018
  • Frist
    4. Dezember 2018
  • Kosten dieser Information:
    20,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mi…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Memorandum of Understanding Innovationscampus [#34319]
Datum
31. Oktober 2018 11:39
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Memorandum of Understanding mit Siemens für den Innovationscampus.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Oktober 2018 Sehr <Information-entfernt> …
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Oktober 2018
Datum
6. November 2018 17:46
Status
Warte auf Antwort
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Sehr <Information-entfernt> ich bestätige Ihnen, dass der IFG-Antrag hier eingegangen ist und derzeit geprüft wird. Ich gehe davon aus, dass Sie im eigenen Namen und nicht für den Verein <Information-entfernt> auftreten und dementsprechend etwaig anfallende Kosten selbst tragen. Diese betragen voraussichtlich nicht mehr als 10-20 EUR, da sie lediglich ein einzelnes Dokument anfordern (vgl. § 16 IFG Berlin, § 2 Abs. 1, § 6 Abs. 1 GebBtrG BE, Tarifstelle 1004 Buchst. a) Nr. 2 bzw. Buchst. b) Nr. 1 der Anlage zur VGebO). Hinzu kommen ggf. Kosten für die Anfertigung von Kopien (Tarifstelle 1004 Buchst. d der Anlage zur VGebO). Sollten Sie für den Verein <Information-entfernt> auftreten, benötige ich von diesem eine Vollmacht. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihre IFG-Anträge #34318 und #34319 Sehr <Information-entfernt> sehr geehrter Herr Semsrott, da Sie beide im…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihre IFG-Anträge #34318 und #34319
Datum
6. Februar 2019 18:00
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr <Information-entfernt> sehr geehrter Herr Semsrott, da Sie beide im Rahmen Ihrer Antragstellung Ihren Namen genannt haben, erlaube ich mir, Sie gemeinsam anzuschreiben. Eine Prüfung hat ergeben, dass sich die von Ihnen gestellten Anträge #34318 und #34319 auf dieselben in der Senatskanzlei vorhandenen Unterlagen beziehen, nämlich das Memorandum of Understanding mit Siemens für den Innovationscampus. Da Sie anscheinend beide den Verein Open Knowledge Foundation e.V. vertreten, bitte ich Sie zu klären, ob beide Anträge aufrechterhalten bleiben sollen oder nicht. Außerdem bitte ich - für den Fall, dass Sie an Ihrem Antrag festhalten - um Vorlage einer von zwei Vorstandsmitgliedern unterschriebenen Vollmacht, aus der sich ergibt, dass Sie den Verein in dieser Angelegenheit vertreten. Nur so kann sichergestellt werden, dass gerade Sie in diesem konkreten Fall zum Handeln im Namen des Vereins legitimiert sind. Diese Verfahrensweise dient vor allem der Kostenersparnis Ihrerseits, da so nicht mehrfach Gebühren für die mehrfache Gewährung derselben Information erhoben werden müssen. Mit freundlichen Grüßen

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Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Ihre IFG-Anträge #34318 und #34319 Sehr <Information-entfernt> sehr geehrter Herr Semsrott, da Sie beide im…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
Ihre IFG-Anträge #34318 und #34319
Datum
6. Februar 2019 18:00
Status
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Sehr <Information-entfernt> sehr geehrter Herr Semsrott, da Sie beide im Rahmen Ihrer Antragstellung Ihren Namen genannt haben, erlaube ich mir, Sie gemeinsam anzuschreiben. Eine Prüfung hat ergeben, dass sich die von Ihnen gestellten Anträge #34318 und #34319 auf dieselben in der Senatskanzlei vorhandenen Unterlagen beziehen, nämlich das Memorandum of Understanding mit Siemens für den Innovationscampus. Da Sie anscheinend beide den Verein Open Knowledge Foundation e.V. vertreten, bitte ich Sie zu klären, ob beide Anträge aufrechterhalten bleiben sollen oder nicht. Außerdem bitte ich - für den Fall, dass Sie an Ihrem Antrag festhalten - um Vorlage einer von zwei Vorstandsmitgliedern unterschriebenen Vollmacht, aus der sich ergibt, dass Sie den Verein in dieser Angelegenheit vertreten. Nur so kann sichergestellt werden, dass gerade Sie in diesem konkreten Fall zum Handeln im Namen des Vereins legitimiert sind. Diese Verfahrensweise dient vor allem der Kostenersparnis Ihrerseits, da so nicht mehrfach Gebühren für die mehrfache Gewährung derselben Information erhoben werden müssen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.