20190723_mou_huawei_web-1.pdf

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „"Memorandum of Understanding" mit der Huawei Enterprise Business Group

/ 9
PDF herunterladen
ABSICHTSERKLÄRUNG zwischen Stadt Duisburg, einer deutschen Großst adt und Kommune nach dem Recht und der Verfassung Deut schlands, mit Hauptsitz in Duisburg (NRW, Deutschland), Rat haus, Burgplatz 19, D-47049 Duisbu rg, ordnungsgemäß vertret en durch Oberbü rgermeister Herrn Sören link (nachfolgend als 11 DU" bezeichnet), ihren Huawei Technologies, einer nach den Gesetzen Deutschlands ordnungsgemäß gegründeten Kap italgesellschaft, mit operativem Hauptsitz in China, ord nungsgemäß vert reten durch Herrn Wang Yonggang, Der CFO Der Huawei Enterprise, (nachfolgend als "Huawei" bezeichnet }, 1 wobei DU und Huawei gemeinsam als " Parteien ' und einzeln als "Partei" bezeichn et werden. VORBEMERKUNGEN: o DU ist ei ne deutsche Großstadt und Kommune, die Innovation durch Digitalisierung fördert, was der Schaffung von Nutzen zugunsten ihrer Bürger, Gäste, verbundenen Unternehmen und Wirtschaft dient. o Huawei ist ein fü hrendes Unt ernehmen im Bereich der IKT-lösungen, das kontinuierlich Innovationen auf der Basis der Kundenbedürfnisse vornimmt und sich der Verbesserung des Kundenerlebnisses und der Schaffung von m aximalem Nutzen für Telekom m unikationsanbieter, Unternehmen und Verbraucher versc hrie ben hat. DAHER vereinbaren die Parteien nun als Gegenleist ung fü r die hierin enthalt en en gegenseitigen Versprechen wie folgt: 1. ZIELE DER BEZIEHUNG - - ---.. .. ~·· ······~--- ·------------ -·-···----------····-··------------·--··-··-·----~--- 1.1 Eine der Hauptprioritäten von DU ist die Verbesserung der Lebensqualität und der Sicherheit seiner Bürger durch Steigerung der örtlichen Innovation, Investition und Forschung und Entwicklung. Der Ansatz von DU basiert auf der Stärkung des Wissens, der Effizienz, des gesellschaftlichen Lebens und der Innovation als Triebkräfte seines zukünftigen Wachstums und der umweltfreundlichen Nutzung von Ressourcen. Dies erfordert die Verbesserung der Bildungsqualität, die Stärkung der Forschungsleistung,
1

die Förderung der Innovation, der Effizienz und des Wissenstransfers, die umfassende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien und die Sicherstellung, dass innovative Ideen in neue Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden können, die Wachstum für seine allgemeine örtliche Wirtschaft und sein e verbundenen Unternehmen sowie Nutzen für seine Bürger schaffen. DU ist bereit, Huawei zu erlauben, sich gemeinsam an einer innovativen IKT- lösung mit Partner-Ökosystem zu beteiligen und zu einer solchen beizutragen, sodass sich Duisburg in bestimmten vertikalen Bereichen, wie Versorgungs-, Logistik- und Transportsektoren, verbessern kann, um für Menschen und Investoren attraktiver zu w erden. Die Zusammenarbeit sollte daw beitragen, die Sichtbarkeit von Duisburg gegenüber der deutschen und chinesischen Bevölkerung sowie deutschen und chinesischen Akademikern und potemlellen Investoren zu erhöhen. Huawei wird dies entsprechend durch Veranstaltungen, die von jeder Partei organisiert werden, und akademische Programme in Deutschland und China unterstützen. 1.2 Huawei ist bereit, seine Fähigkeit in der Digita!isierung einzubringen, um die Lebensweise, die Sicherheit, das Kundenerlebnis und den Komfort der Bürger und Besucher von Duisburg innerhalb der Stadt mit Lösungen, Produkten, seinem Partner-Ökosystem, besten Praktiken und Beratung für ein glückliches und erfolgreiches Leben zu verbessern, das auch Menschen, die außerhalb von Duisburg leben, anzieht, um in Duisburg zu leben und zu investieren. 1.4 Die Parteien dieser Absichtserklärung möchten in Gespräche über die Entwicklung möglicher Synergien in ihren j ewei ligen Ansätzen und Methoden eintreten, um innovative IKT-Konzepte für intelligente und siche re Städte, auch zusammen mit örtlichen Pa rt n ern, Forschu ngseinrichtungen und Universitäten in Duisburg und China, zu entwerfen und zu erstellen . 1.5 Huawei möchte insbesonde re zur Zielsetzung von Duisburg beitragen durch: Entwicklung von Projekten für intelligente und siche re Städte mittels DVV und DU~IT mit Sitz in Duisbu rg; Demonstration der LTE~Technologie und Infrastrukturen von Huawei; Stimuiierung der Entwicklung neuer Technologien wie "SG"; Verm itdung seines technischen Know-hows an die Behörden und die Universität von Du isburg, um ein vorteil haftes technologisches Ökosystem zu errichten und Kooperationen zu fördern, die zu gegenseitigem Lernen der Beteiligten führen; Verbesserung und Konsolidierung der örtlichen Kompetenzen durch synergetische Kooperationen zwischen den kommunalen Behörden und dem privaten Sektor.
2

1.7 Der Umfang der Dienstleistungen und der Lösung (die " Anwendungsfälle")_ die zum gegenwärtigen Zeitpunkt in Betracht gezogen werden und über die man sich einig ist, sind in Anhang A dieser Absicht serk lärung dargel egt. Anhang A {"die Anwendungsfälle") definiert den Umfang der Dien stl eistungen und der Lösungen. 1.8 Die Verantwortlichkelten und Ziele der Parteien sind nachfolgend in unverbindlichen Geschäftsbedingungen dargelegt. 2. CHARAKTER DIESER ABSICHTSERKLÄRUNG 2.1 Die Parteien sind sich bewusst, dass diese Absichtserklärung lediglich dazu -----··- .....__..... ...... . - ·------ - - - - - · dient, die gegenwärtige Vision der Parteien zusammenzufassen und ihre weiteren Gespräche über bestimmte Ziele festlegen werden. Diese zu erleichtern, die die Parteien Absichtserklärung dient ausschließlich zu Diskussionszwecken. 2.2 Oie Parteien vereinbaren, dass die Bestimmungen dieser Absichtserklärung nicht bindend sind und keine rechtlichen Ansprüche oder Verpflichtungen seitens einer der beiden Parteien begrü nden, ausgenommen in Bezu g auf die Abschn itte 3 (Vertra uliche Informationen); 5.3 (Haftung und Verzicht auf Schadensersatz für Folgeschäden) und 5.8 (Rechte des geist igen Eigentums). Die Parteien vereinbaren, auf eigene Gefahr und Kosten bezüglich des Gegenstandes dieser Absichtserklärun g bis zum Ablauf oder zur Kündigung dieser Absichtserklärung, je nachdem, was früher eintritt, fortzufahren. Diese Absichtserklä ru ng ist nichtausschließlich und keine der beiden Parteien ist daran gehindert, ähn liche Transaktionen mit Dritten einzugehen. 2.3 Jede Partei bestätigt, dass die andere Pa rtei weder Zusicherungen oder Gewährleistungen zukünftiger Erträge, Verkaufschancen oder Gewinne, die aus od er im Zusamm en hang mit dem Gegenstand dieser Absichtserklärung entstehen, gegeben noch sich auf solche verlassen hat. Die Parteien bestätigen, dass keine Partei berechtigt ist, im Vertrauen auf Versprechen oder Zusicherungen der gegenwärtigen Absicht, die angeblich in dieser Absichtserklärung enthalten ist , zu handeln. Nichts in dieser Absichtserklärung schließt ei ne Haftung aus; die eine Partei andernfalls gegenüber der anderen Partei in Bezug auf betrügerische Aussagen hätte. 2.4 Für die Stadt Du isburg umfasst diese Absichtserklärung all e ihre verbundenen Unternehmen und Verantwortungsbereiche.
3

2.5 Diese Absichtserklärung schafft einen unverbindlichen Kooperationsrahmen, innerhalb dessen die Parteien potenzielle Möglichkeiten zur Zusammenarbeit zur Erreichung ihrer jeweiligen Ziele erkund en können. 3. VERTRAULICHE INFORMATIONEN - · ····- ··--·················-·········-·-··-·····- ·--·-· ····- 3.1 -·-··-·· - - - · - - - ·-~~~~---···---···············-······ ·-· ·······--····-···--- Der Ausdruck "vertrauliche Informationen" im Sinne dieser Absichtserklärung bezeichnet alle Informationen, die eine der beiden Parteien gegenüber der anderen entweder direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder durch Inaugenscheinnahme von materiellen Gegenständen (insbesondere Dokumenten, Prototypen, Mustern, technischen Daten, Geschäftsgeheimnissen, Know~how, Forschung, Produktplänen, Dienstleistungen, Kunden, Märkten, Software, Erfindungen, Prozessen, Designs, Zeichnungen, Marketingplänen, der Finanzl age und der Sachanlagen einer Partei ) offenlegt, die als "vertraulich", "geschützt" oder mit einer ähnlichen Bezeichnung bezeichnet sind oder die aufgrundihrer Art oder ihres spezifischen Inhalts generell als vertrauli ch und/oder geschützt gelten. Die Parteien vereinbaren, alle vertraulichen Informationen, die im Rahmen dieser Absichtserklärung und/oder eines weiteren Dokuments oder Akts im Zusammenhang mit dieser Absichtserklärung offengelegt werden, vertraulich zu behandeln. Der Ausdruck "vertrauliche Informationen{/ beinhaltet sowohl die vertraulichen Informationen jeder Partei als auch alle Informationen zur IT- •nfrastruktur. Daher verpflichten sich die Parteien, vertrauliche Informationen, die der offenlegenden Partei gehören, gegenüber keiner Person offenzulegen, ausgenommen ihre Mitarbeiter, Vertreter, Berater oder Unterauftragnehmer, die sie im Zusammenhang mit der Ausschreibung I dem Projekt unbedingt kennen müssen. Falls eine Offenlegung gegenüber einem verbundenen Unternehmen einer Partei erforderlich ist, muss dies von der offenlegenden Partei vorher schriftlich genehmigt werden. Die empfangende Partei verpflichtet sich hiermit, alle ihre relevanten Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer über den vertraulichen Charakter der von der offenlegenden Partei offengelegten vertraulichen Informationen und die Bestimmungen dieser Klausel 3 in Kenntnis zu setzen und alle Schritte zu unternehmen, die jeweils notwendig sind, um sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter, Berater, Auftragnehmer und Unterauftragnehmer diese Bestimmungen einhalten. Oie empfa ngende Partei bleibt fü r jegliche Offenlegung vertraulicher Informationen durch ihre Mitarbeiter, Vertreter, Berater und
4

Unterauftragnehmer, wie in dieser Klausel 3 beschrieben, haftbar, als ob die empfa ngende Partei die Offenlegung selbst vorgenommen hätte. 3.2. Die Parteien erlauben sich gegenseitig die Offenlegung der Existenz und einer Zusammenfassung dieser Absichtserklärung zum Zweck von Datum ihres Pressemitteilungen und damit verbundenen Veranstaltungen. 4. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG --- -~--~ 4.1 - -- - - - -- - Die Laufzeit dieser Absichtserklärung beginnt am Wirksamwerdens, wie in dieser Absichtserklärung definiert, und dauert fünf (5} Jahre. 4.2 Jede unterzeichnende Partei kann diese Absichtserklärung aus jeglichem Grund oder ohne Angabe von Gründen jederzeit schriftlich gegenüber der anderen Partei mit sofortiger W irkung kündigen. 4.3 Bei Kündigung dieser Absichtserklärun g ist keine Partei verpflichtet, die hierin dargelegten Aktivität en fortzusetzen, und alle Verpflichtungen und Rechte der Parteien enden mit Ausna hm e der Abschnitte 3 (Vertrauliche Informationen), 5.3 (Haftung und Verz icht auf Schadensersatz für Folgeschäden) und 5.8 (Rechte des geistigen Eigentums) dieser Absichtserklärung; diese Bestimmu ngen überda uern den Ablauf oder die Kündigung. 5. AllGEMEINE BESTIMMUNGEN ------ 5.1 Änderung. Eine Änderung, Ergänzu ng oder Modifikation einer Bestimmung dieser Absichtserklärung ist nur wirksam, wenn sie in eine r schriftlichen Urkunde niedergelegt ist, die von allen Parteien unterschrieben ist. 5 .2 Gesamte Vereinbarung. Diese Absichtserklärung legt die gesam t e Vereinbarung dar und ersetzt alle und jegliche früheren oder gleichzeitigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen der Parteien in Bezug auf den hierin dargelegten Umfang, welche alle ausgeschlossen sind, ausgenommen bei ar glistiger Täuschung. Die Parteien bestätigen, dass zum Datum dieser Absichtserklärung keine bindenden Verpflichtungen zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Absichtserklärung bestehen, ausgenommen wie gegebenenfalls hierin vorgesehen. 5.3 Haftung und Ve rzicht auf Schadensersatz für Folgeschäden. Außer für die Verletzung der Geheim haltungsverpflichtung einer Partei oder die Verletzung der Rechte des geistigen Eigentums einer Partei haftet keine der beiden Parteien ungeachtet j eglicher gegenteiligen Bestim mungen in dieser Absicht serklärung gegenüber der anderen aus Vertrag, unerlaubter Handlung
5

oder einer anderen wie auch immer entstehenden Anspruchsgrundlage für direkte, beiläufig entstehende oder indirekte Verluste oder Schäden oder für Strafschadensersatz oder spezielle oder Folgeverluste oder -schäden jeglicher Art oder für Nutzungsausfall, entgangene Aufträge oder Geschäftschancen, Verlust an Geschäfts- oder Firmenwert oder entgangenen Gewinn. Nichts in dieser Absichtserklärung beschränkt die Haftung einer Partei gegenüber den anderen fü r Tod oder Körperschäden, die durch Fahrlässigkeit verursacht wurden, oder die deliktische Haftung wegen Täuschung. 5.4 Auslegung. Falls eine Bestimmung dieser Absichtserklärung mit dem Recht, nach dem diese Absichtserklärung auszulegen ist, kollidiert oder falls eine solche Bestimmung von einem für die Parteien dieser Absichtserklärung zuständigen Gericht für unwirksam erklärt wird, gilt diese Bestimmung ats so umformullert, dass sie den ursprünglichen Absichten der Parteien in Übereinstimmung mit dem anwendbaren Recht so nahe wie möglich kommt, und der Rest dieser Absichtserklärung bleibt uneingeschränkt wirksam und in Kraft. 5.5 Streitbeilegu ng. Alle Parteien stimmen zu, dass ein Streit zwischen den Parteien in Bez ug auf diese Absichtserklärung zuerst den Führungskräften der jeweiligen Parteien vorgelegt wird, um sie innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Vorlage gütlich beizulegen. Falls die Führungskräfte nicht imstande sind, den Streit gütlich beizulegen, vereinbaren die Parteien, dass der Streit ausschließlich und endgültig von einem deutschen Gericht beizulegen ist. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass diese Absichtserklärung den Gesetzen Deutschlands unterliegt. Diese Absichtserklärung wird in deutscher und englischer Sprache ausgefertigt. Im Falte von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung hat die deutsche Fassung Vorrang. 5.6 Unabhängige Vertragspartner. Die Parteien dieser Absichtserk lärung sind unabhängige Parteien. Keine Partei ist eine Bevollmächtigte, Vertrete rio oder Gesellschafteri n der anderen Partei. Keine Pa rt ei verfügt über das Recht, die Befugnis oder die Vollmacht, für die andere Partei oder im Namen der an deren Partei eine Vereinbarung zu schließen oder eine Verpflichtung oder Verbindlichkeit einzugehen oder die andere Partei anderweitig zu binden. Diese Absichtserklärung darf nicht dahingehend interpretiert oder ausgelegt werden, dass sie eine Vereinigung, Agenturbeziehung, ein JointVenture oder eine Gesellschaft zwischen den Parteien schafft oder dass sie einer Partei eine auf diese Beziehung zurückzuführende Verbindlichkeit auferlegt. 5.7 Mitteilung. Mitteilungen, die im Rahmen der Vereinbarung zuzustellen sind, müssen in nichtelektronischer schriftlicher Form erfolgen und werden bei Zugang unter den in Abschnitt 5.7.1 angegebenen Anschriften wirksam. Die Zustellung kann persönlich oder perFaxmit schriftli cher Empfangsbestätigung
6

oder per Einschreiben oder per Telex mit später bestätigtem Schreiben erfolgen. 5. 7.1 Sofern in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist, sind alle Benachrichtigungen und Mitteilungen an die folgenden Anschriften zu adressieren: für Huawei: Huawei Technologies Deutschland GmbH, I bil I JIISIIQ I SI 1•1 ELUIISSI I 111 1QJ 3&2 SLU XJIIUMfttl.IIU!ihit$1!1a IIUUIIJ IISJI' 1. (iii&JI.Irlr ..ualill) für Duisburg: Stadt Duisburg 1! :S: I .däl .• . L& 5.7.2 Die Parteien können ihre Anschrift für Mitteilungen jederzeit ändern; die Mitteilung einer solchen Änderung muss in der gleichen Weise, wie in Abschnitt 3.1 beschrieben, zugestellt werden . 5.7.3 Alle Korrespondenz zwischen den Part eien im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung ist an die jeweiligen in Abschnitt 5.7.1 angegebenen Anschriften, wie jeweils gemäß Abschnitt 5.7.2 geändert, zu senden. 5.8 Rechte des geistigen Eigentums. Alle vor dem Datum des Wirksamwerdens dieser Absichtserklärung bestehenden Rechte des geistigen Eigentums gehören der Partei, die die lnhaberin dieser Rechte unmittelbar vor dem Datum des Wirksamwerdens war. Keine Partei erwirbt kraft dieser Vereinbarung irgendwelche Eigentumsrechte oder Nutzungsrechte an Urheberrechten, Patenten, Geschäftsgeheimnissen, Marken oder anderen Rechten des geistigen Eigentums1 die der anderen Partei gehören. Falls die Parteien beschließen, eine gemeinsame Entwicklung gemäß dieser Absichtserklärung vorzunehmen, wird diese gemeinsame Entwicklung einer gesonderten gemeinsamen Entwicklungsvereinbarung unterliegen, die von den Parteien nach Treu und Glauben auszuhandeln und vor Beginn jeglicher gemeinsamer Entwicklungsanstrengungen zu unterzeichnen ist. 5.9 Öffentliche Bekanntgabe. Unbeschadet der obigen Klausel 3.2 unterliegt jegliche öffentliche Bekanntgabe und/oder Werbung im Zusammenhang mit dieser Absichtserklärung einer gegenseitigen schriftlichen Vereinbarung der
7

Parteien vor einer entsprechenden Offenlegung oder Veröffentlichung. Keine Partei ist daran gehindert1 ihre normalen Marketinganstrengungen im Zusammenhang mit dem Verkauf ihrer Standardprodukte und -dienstleistungen zu unternehmen.
8

/'} I UNTERSCHRtFTeN Duisburg ( / Name in Maschinenschrift: Sören Unk, Oberbürgermeister Geschehen zu Shenzhen, am 23 . Oktober 2017 Huawei Technologies Deutschland GmbH. Durch -w- - i.?rv/\ -7-L---- -- Name in Mascii nenschrift: Herr Wang Yonggang, Der CFO Der Huawei Enterprise Geschehen zu Shenzhen, am 23. Oktober 2017
9