Memorandum of Understanding zum LNG-Terminal Brunsbüttel

Den Wortlaut des zwischen RWE und der KfW unterzeichneten Memorandum of Understanding zum Bau des LNG-Terminals Brunsbüttel (hier erwähnt https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/03/20220305-kreditanstalt-fuer-wiederaufbau-gasunie-und-rwe-unterzeichnen-mou-zur-errichtung-eines-lng-terminals-in-brunsbuettel.html ).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2022
  • Frist
    9. April 2022
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Hanno Böck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Wortlaut des …
An Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW) Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Memorandum of Understanding zum LNG-Terminal Brunsbüttel [#242583]
Datum
6. März 2022 19:26
An
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Wortlaut des zwischen RWE und der KfW unterzeichneten Memorandum of Understanding zum Bau des LNG-Terminals Brunsbüttel (hier erwähnt https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/03/20220305-kreditanstalt-fuer-wiederaufbau-gasunie-und-rwe-unterzeichnen-mou-zur-errichtung-eines-lng-terminals-in-brunsbuettel.html ).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 242583 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242583/
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Empfangsbestätigung Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigu…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
7. März 2022 08:43
Status
Warte auf Antwort
Sie denken es sich wahrscheinlich schon:Diese E-Mail ist eine automatisierte Empfangsbestätigung für Sie.Ihre Anfrage bearbeiten wir bevorzugt. Unsere Antwort bekommen Sie in den nächsten Tagen.Freundliche Grüße
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Ihre Nachricht an die KfW Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Bearbeitung Ihres Anliegens …
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Ihre Nachricht an die KfW
Datum
10. März 2022 13:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Bearbeitung Ihres Anliegens wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis und um noch ein wenig Geduld. Wir kommen zeitnah auf Sie zu. Freundliche Grüße

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Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Ihre Anfrage an die KfW Sehr geehrter Herr Böck, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 06.03.2022 und das darin a…
Von
Kreditanstalt für Wiederaufbau Bankengruppe (KfW)
Betreff
Ihre Anfrage an die KfW
Datum
29. März 2022 15:09
Status
Sehr geehrter Herr Böck, wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage vom 06.03.2022 und das darin auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestützte Auskunftsverlangen. Dazu nehmen wir wie folgt Stellung: Auf Basis des IFG können wir die gewünschten Informationen nicht zur Verfügung stellen. Die KfW sieht sich nicht als Behörde im Sinne des §1 Abs.1 Satz IFG. Sie übt den größten Teil ihrer Aufgaben ausschließlich privatrechtlich und gerade nicht als öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgabe aus. Nach Auffassung der KfW ist sie somit allein als "sonstige Bundeseinrichtung" im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 IFG unter diesem Gesetz auskunftsverpflichtet, d.h. nur soweit sie in ihrer Tätigkeit auch öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnimmt. Dies ist vorliegend nicht der Fall. Bei dem von Ihnen angefragten Memorandum of Understanding zum Bau des LNG-Terminals Brunsbüttel hat die KfW privatrechtlich gehandelt. Weil insoweit keine Verwaltungstätigkeit im Sinne des IFG vorliegt, besteht keine Informationszugangsverpflichtung. Aus den weiteren, in der Vorlage von fragdenstaat standardmäßig genannten, Rechtsgrundlagen (UIG und VIG) ergibt sich ebenfalls kein Anspruch auf Offenlegung des Wortlauts der Vereinbarung. Ihrem Anliegen kommen wir vor diesem Hintergrund nicht nach. Abschließend möchten wir folgendes mitteilen: Bei Veröffentlichung dieser Antwort sind die Klarnamen der unterzeichnenden KfW-Mitarbeiterinnen zu schwärzen. Weder die beiden KfW-Mitarbeiterinnen noch die KfW als deren Arbeitgeberin erteilen eine Einwilligung bezüglich der Veröffentlichung dieser Klarnamen. Freundliche Grüße