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Mengen und Kosten Rohalkohol

In den Jahren 2008-2010,

- wurden welche Mengen an Alkohol, von wievielen Brennereien und zu welchem Preis aufgekauft?

- wurden welche Mengen an Alkohol zu welchem Preis verkauft?

- waren wieviele Beamte mit dieser Tätigkeit beschäftigt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. August 2011
  • Frist
    20. September 2011
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (aufgelöst) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Mengen und Kosten Rohalkohol
Datum
18. August 2011 22:15
An
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (aufgelöst)
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
In den Jahren 2008-2010, - wurden welche Mengen an Alkohol, von wievielen Brennereien und zu welchem Preis aufgekauft? - wurden welche Mengen an Alkohol zu welchem Preis verkauft? - waren wieviele Beamte mit dieser Tätigkeit beschäftigt?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (aufgelöst)
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 18.8.2011 Abs.: Herr Metzen - Ref. A I
Von
Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (aufgelöst)
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 18.8.2011
Datum
7. September 2011 10:47
Status
Anfrage erfolgreich
74,0 KB
Abs.: Herr Metzen - Ref. A I
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