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Mengenstromnachweise 2010 - 2016 für duale Systeme und Selbstentsorger im Land Baden-Württemberg

sämtliche Mengenstromnachweise für die Jahre 2010 bis 2016, die als jährlicher Nachweis der Pflichtenerfüllung von dualen Systemen (§ 6 Abs. 3 VerpackV) und Selbstentsorgern (§ 6 Abs. 1 u. 2 VerpackV) gegenüber der für die Abfallwirtschaft jeweils zuständigen obersten Landesbehörde dienen.

Diese habe ich nicht auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefunden.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    9. Januar 2017
  • Frist
    8. Februar 2017
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
  • 0 Follower:innen
Max-Leonhard von Schaper
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Meng…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
Max-Leonhard von Schaper
Betreff
Mengenstromnachweise 2010 - 2016 für duale Systeme und Selbstentsorger im Land Baden-Württemberg [#19838]
Datum
9. Januar 2017 20:20
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Mengenstromnachweise für die Jahre 2010 bis 2016, die als jährlicher Nachweis der Pflichtenerfüllung von dualen Systemen (§ 6 Abs. 3 VerpackV) und Selbstentsorgern (§ 6 Abs. 1 u. 2 VerpackV) gegenüber der für die Abfallwirtschaft jeweils zuständigen obersten Landesbehörde dienen. Diese habe ich nicht auf den Internetseiten des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefunden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard von Schaper <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard von Schaper
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr von Schaper, wir bedanken uns für Ihre Email vom 09.01.2017. Wir werden in Kürze wieder auf…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
AW: 8973.10-2_21_335 Mengenstromnachweise 2010 - 2016 für duale Systeme und Selbstentsorger im Land Baden-Württemberg [#19838]
Datum
24. Januar 2017 06:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Schaper, wir bedanken uns für Ihre Email vom 09.01.2017. Wir werden in Kürze wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr von Schaper, wir kommen zurück auf Ihre Mail vom 09.01.2017, in der Sie einen Antrag auf Akt…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
8973.10-2_21_335 Mengenstromnachweise 2010 - 2016 für duale Systeme und Selbstentsorger im Land Baden-Württemberg
Datum
26. Januar 2017 06:54
Status
Warte auf Antwort
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5,1 KB


Sehr geehrter Herr von Schaper, wir kommen zurück auf Ihre Mail vom 09.01.2017, in der Sie einen Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG), nach § 25 Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) sowie nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) stellen. Erlauben Sie uns, zunächst einige grundlegende Informationen zu Ihrem Antrag darzulegen, die uns wichtig und für Sie vielleicht von Nutzen sind: 1. Mengenstromnachweise der dualen Systeme (§ 6 Abs. 1 und Abs. 3 VerpackV) a) Die dualen Systeme sind nach Ziff. 2 des Anhangs I (zu § 6) der Verpackungsverordnung (VerpackV) verpflichtet, in überprüfbarer Form Nachweise über die erfassten und die einer stofflichen Verwertung zugeführten Mengen zu erbringen (sog. Mengenstromnachweise). Dieser Nachweis ist jeweils zum 1. Mai des darauffolgenden Jahres zu erbringen. Insofern liegen für das Jahr 2016 noch keine Mengenstromnachweise vor. In den Jahren 2010 bis 2015 waren jeweils zwischen 9 und 11 duale Systeme in Baden-Württemberg festgestellt. Diese Systeme haben größtenteils ihre Mengenstromnachweise direkt dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft vorgelegt; sie sind meist sehr umfangreich. b) Die Dualen Systeme verweisen darauf, dass die Mengenstromnachweise Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten (§ 29 Abs. 1 Ziff. 3 UVwG). Aufgrund der Wettbewerbssituation der dualen Systeme liegt u.E. ein berechtigtes Interesse der Unternehmen vor, diese Daten nicht offenzulegen. Aus diesem Grund erfolgt auch keine Veröffentlichung der Mengenstromnachweise auf unserer Internet-Seite. Im Hinblick auf Ihr Auskunftsersuchen werden wir daher die betreffenden Systeme anhören müssen. 2. Selbstentsorgerlösungen (sog. Branchenlösungen, § 6 Abs. 2 VerpackV) a) Bis zum 31.12.2014 waren in Baden-Württemberg rund 135 Branchenlösungen angezeigt. Mit der Siebten Novelle zur Verpackungsverordnung wurden die Voraussetzungen für die Rücknahme von Verkaufsverpackungen im Rahmen von Branchenlösungen stark eingeschränkt; die bestehenden Branchenlösungen durften mit Ablauf des 31.12.2014 nicht mehr weiter betrieben werden. Nach dem ab 01.01.2015 geltenden neuen Recht wurden in Baden-Württemberg rd. 50 neue Branchenlösungen angezeigt, wobei zwischenzeitlich einige Anzeigen wieder zurückgezogen wurden oder die Branchenlösungen nicht in Betrieb gegangen sind. Auch die Branchenlösungen sind nach Ziff. 4 des Anhangs I (zu § 6 VerpackV) verpflichtet, über die Erfüllung der Rücknahme und Verwertungsanforderungen Nachweise zu führen. Allerdings sind sie nicht verpflichtet, diese Nachweise den zuständigen Landesbehörden vorzulegen. Daher liegen dem Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg nur wenige einzelne Mengenstrom-nachweise vor, wenn diese von uns ausdrücklich angefordert wurden. Auch diese Mengenstromnachweise haben teilweise einen erheblichen Umfang. b) Auch die Mengenstromnachweise der Branchenlösungen beinhalten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, so dass wir für die hier vorliegenden Nachweise ebenfalls die betreffenden Betreiber anhören müssen. 3. Nachweis der Pflichtenerfüllung Wir verstehen Ihren Antrag dahingehend, dass es Ihnen darum geht, Auskunft über die Pflichtenerfüllung der dualen Systeme und Selbstentsorgerlösungen zu erhalten. Eine Auswertung der gesamten Mengenstromnachweise dürfte jedoch auch von Ihrer Seite aus mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden sein. Folgende alternative Lösungen wären daher aus unserer Sicht denkbar und für beide Seiten sinnvoll und zielführend: a) Die Mengenstromnachweise der dualen Systeme werden seit Jahren - stellvertretend auch für die anderen Bundesländer - durch das Land Bremen ausgewertet. Die aktuelle Auswertung (Analysen und Ergebnisse) umfasst die Jahre 1990 bis 2014 und ist in der Zeitschrift Müll und Abfall (Ausgabe 12/2015, Seite 664 - 678) veröffentlicht. Leider können wir Ihnen aus urheberrechtlichen Gründen keine Kopie dieses Artikels übersenden. Sie können diesen aber sicher direkt über nachfolgenden Link direkt beim Verlag beziehen: https://www.muellundabfall.de/ b) Sowohl bei den dualen Systemen als auch bei den Branchenlösungen muss die Erfüllung der Erfassungs- und Verwertungsanforderungen durch einen unabhängigen Sachverständigen bescheinigt werden. Diese Sachverständigenbescheinigungen (für das vorangegangene Jahr) müssen jeweils zum 1. Juni eines Jahres bei der nach § 32 Abs. 2 des Umweltauditgesetzes benannten Stelle (Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Breite Straße 29, 10178 Berlin) hinterlegt werden (duale Systeme nach Ziff. 2 Abs. 3 des Anhangs I, Branchenlösungen nach Ziff. 4 Satz 9 des Anhangs I). Die Bescheinigungen werden den zuständigen Länderbehörden weitergeleitet. Allerdings liegen uns diese Sachverständigenbescheinigungen nicht vollständig vor (insbesondere bei Branchenlösungen). c) Soweit Sie auf Einsichtnahme in die Mengenstromnachweise bestehen, bitten wir um Mitteilung, ob die Einsichtnahme auf die Mengenstromnachweise im Hinblick auf den nicht unerheblichen Aufwand auf das Jahr 2015 begrenzt werden könnte. Auch hier müssen wir selbstverständlich die Betreiber beteiligen. 4. Gebühr Sie haben uns gebeten, zu der Frage der Gebührenpflicht Auskunft zu geben. Sofern Ihrem Antrag in der von Ihnen beantragten Weise (Übersendung) stattgegeben werden könnte, könnte nach Ziff. 3 des Gebührenverzeichnisses (Anlage 5 zu § 33 Abs. 4 bis 6 UVwG) eine Gebühr zwischen 250 und 500 € erhoben werden (Informationsbegehren mit außergewöhnlich hohem Bearbeitungsaufwand). Hinzu kämen evtl. noch Auslagen. Da die Unterlagen teilweise in elektronischer Form und teilweise in Papierform vorliegen, dürfte eine elektronische Übersendung problematisch sein, so dass sich auch aus diesem Grund ggf. eine Akteneinsicht anbieten würde. Eine Einsichtnahme wäre aufgrund von § 33 Abs. 2 UVwG gebühren- und auslagenfrei. Wir bitten um Verständnis, dass uns aufgrund des umfangreichen Begehrens und der ggfs. erforderlichen Beteiligung der Betreiber eine Auskunft in der von Ihnen gewünschten Form innerhalb von einem Monat nicht möglich ist (§ 24 Abs. 3 UVwG). Wir wären Ihnen deshalb dankbar, wenn Sie uns mitteilen könnten, ob auch die von uns aufgezeigten anderen Wege, die von Ihnen gewünschten Informationen zu erhalten (Auswertung durch das Land Bremen oder Auskunftsersuchen direkt an die DIHK), denkbar wären. Wegen der ggf. erforderlichen Beteiligung der Systembetreiber wären wir Ihnen für eine kurzfristige Rückmeldung dankbar. Mit freundlichen Grüßen
Max-Leonhard von Schaper
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Email. Damit ich die von Ihnen genannten I…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
Max-Leonhard von Schaper
Betreff
AW: 8973.10-2_21_335 Mengenstromnachweise 2010 - 2016 für duale Systeme und Selbstentsorger im Land Baden-Württemberg [#19838]
Datum
27. Januar 2017 08:23
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Email. Damit ich die von Ihnen genannten Informationen sichten kann, bitte ich darum diese Anfrage erst einmal zwei Wochen ruhen zu lassen, so dass ich mir Ihre genannten Quellen anschauen kann. Des Weiteren, können Sie mir bitte eine Übersicht über die entsprechenden Akten schicken mit dem Hinweis zu welches elektronische Dokumente vorliegen und zu welchen nicht? Einer Beschränkung auf das Jahr 2015 kann ich ohne Sichtung der von Ihnen genannten Informationsquellen nicht zustimmen, werde hierzu aber nach Sichtung auf Sie zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard von Schaper Anfragenr: 19838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Max-Leonhard von Schaper
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
WG: Antwort an v. Schaper Mengenstromnachweise 2010 - 2016 Sehr geehrter Herr von Schaper, vielen Dank für Ihre…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
WG: Antwort an v. Schaper Mengenstromnachweise 2010 - 2016
Datum
31. Januar 2017 10:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr von Schaper, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 27.01.2017. Auf Ihren Wunsch hin werden wir die Anfrage ruhen lassen, bis Sie sich wieder mit uns in Verbindung setzen. Bezüglich Ihrer Bitte, eine Übersicht über die entsprechenden Akten zu übersenden, mit dem Hinweis, welche Akten elektronisch bzw. nicht elektronisch vorliegen, möchten wir folgendes anmerken: Wie bereits in unserer Mail vom 26.01.2017 mitgeteilt, verweisen die Betreiber von dualen Systemen und Branchenlösungen darauf, dass die Mengenstromnachweise Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse enthalten. Daher werden wir, sofern Sie nach Sichtung der von uns genannten Informationsquellen Ihre Anfrage aufrechterhalten, die Systembetreiber anhören und um Mitteilung bitten, ob eine Weitergabe der Unterlagen ganz oder teilweise möglich ist. Bis dahin möchten wir Sie um Verständnis bitten, dass wir im Hinblick auf die notwendige Beteiligung der Systembetreiber für eine Weitergabe der Unterlagen sowie wegen des erheblichen zusätzlichen zeitlichen Aufwands, der für die Erstellung der o. g. Übersicht erforderlich ist, derzeit davon absehen. Dies auch in Anbetracht dessen, dass Sie selbst nach Sichtung unserer zahlreichen Informationen zu dem Ergebnis kommen könnten, ausreichend informiert zu sein. Nach dem Maßstab des § 9 Abs. 3 Nr. 3 Informationsfreiheitsgesetz würde die Erstellung einer entsprechenden Liste einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen. Mit freundlichen Grüßen
Max-Leonhard von Schaper
AW: WG: Antwort an v. Schaper Mengenstromnachweise 2010 - 2016 [#19838] Sehr geehrt<< Anrede >> Nach …
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
Max-Leonhard von Schaper
Betreff
AW: WG: Antwort an v. Schaper Mengenstromnachweise 2010 - 2016 [#19838]
Datum
26. Februar 2017 21:29
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Nach Sichtung des von Ihnen bereitgestellten Links sowie Ihrer Darlegung der derzeitigen Aktenlage, schränke ich meine Anfrage ein auf: - den Mengenstromnachweis der Dualen System Deutschland GmbH für das Jahr 2015 Die weiteren Mengenstromnachweise der Selbstentsorger / weiteren dualen System, sowie die Jahre 2010 bis 2014 werden nicht weiter angefragt. Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard von Schaper Anfragenr: 19838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Max-Leonhard von Schaper
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Automatische Antwort: WG: Antwort an v. Schaper Mengenstromnachweise 2010 - 2016 [#19838] Sehr geehrte Damen und H…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: WG: Antwort an v. Schaper Mengenstromnachweise 2010 - 2016 [#19838]
Datum
26. Februar 2017 21:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 28.02.2017 wieder im Hause. Ihre E-Mail wurde nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an das Abteilungsvorzimmer, Frau Pastow (Telefon: 0711 126-2668; E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Mengenstromnachweise 2010 - 2016 [#19838] Sehr geehrter Herr von Schaper, wir bedanken uns für Ihre Mitteilung vo…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Mengenstromnachweise 2010 - 2016 [#19838]
Datum
1. März 2017 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Schaper, wir bedanken uns für Ihre Mitteilung vom 26.02.2017. Wie wir bereits in unseren E-Mails vom 26.01.2017 und 31.01.2017 hingewiesen haben, werden wir die betroffene Systembetreiberin "Der grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH" anhören und danach wieder auf Sie zukommen. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Sehr geehrter Herr von Schaper, das duale System" Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH" h…
Von
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Betreff
Mengenstromnachweise 2010 - 2016 für duale Systeme und Selbstentsorger im Land Baden-Württemberg [#19838] (Az.: 8800.10/38)
Datum
29. März 2017 11:47
Status
Sehr geehrter Herr von Schaper, das duale System" Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH" hat uns eine Unterlage zur vertraulichen Weiterleitung an Sie übersandt. Da wir für die Veröffentlichung dieser Unterlage keine Verantwortung tragen, bitten wir Sie um die Benennung einer zustellungsfähigen postalischen Adresse. Mit freundlichen Grüßen

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Max-Leonhard von Schaper
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, bitte schicken Sie diese an die unten dargestellte…
An Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Details
Von
Max-Leonhard von Schaper
Betreff
AW: Mengenstromnachweise 2010 - 2016 für duale Systeme und Selbstentsorger im Land Baden-Württemberg [#19838] (Az.: 8800.10/38) [#19838]
Datum
30. März 2017 09:13
An
Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht, bitte schicken Sie diese an die unten dargestellte Postadresse. Mit freundlichen Grüßen Max-Leonhard << Adresse entfernt >> Anfragenr: 19838 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Max-Leonhard << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>