Mensa Kapazitätsplanung 02G13

Unterlagen und Recherchen mit denen die Kapazitätsplanung der Essensräume an der Grundschule 02G13 berechnet wurden, sowie Unterlagen über die Auslastung dieser Einrichtung seit Errichtung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
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Mario Burkhardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie…
An Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Details
Von
Mario Burkhardt
Betreff
Mensa Kapazitätsplanung 02G13 [#166524]
Datum
13. September 2019 08:58
An
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen und Recherchen mit denen die Kapazitätsplanung der Essensräume an der Grundschule 02G13 berechnet wurden, sowie Unterlagen über die Auslastung dieser Einrichtung seit Errichtung.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Mario Burkhardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mario Burkhardt

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Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Sehr geehrter Herr Burkhardt, die Antwort zu Ihrer Anfrage zur 02G13. Kosten sind Ihnen dafür nicht entstanden. …
Von
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
Betreff
WG: Mensa Kapazitätsplanung 02G13 [#166524]
Datum
21. Oktober 2019 17:30
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
7,6 KB


Sehr geehrter Herr Burkhardt, die Antwort zu Ihrer Anfrage zur 02G13. Kosten sind Ihnen dafür nicht entstanden. Die Unterlagen zur Errichtung des Gebäudes liegen dem Schul- und Sportamt nicht mehr vor. Eine daraufhin gerichtete Prüfung, wie zu jenem Zeitpunkt die Kapazitätsplanung der Essensräume ausgesehen haben mag, ist im Hinblick auf die seitdem mehrfach geänderten Grundbedingungen zur Mittagessensversorgung (Halbtagsschule ohne Mittagessen, Einführung der verlässlichen Halbtagsschule, Einführung der offenen bzw. gebundenen Ganztagsschulen) an Kreuzberger Grundschulen nicht mehr relevant. Der Schulstandort ist seit dem Schuljahr 2002/2003 zu 100% ausgelastet. Recherchen zur derzeitigen Kapazitätsplanung der Essensräume: Für den Umbau/die Erweiterung des Mensabereiches der Charlotte-Salomon-Grundschule erfolgten 2004 im Zusammenhang mit dem Ganztagsprogramm IZBB die Einpassung einer 120 m² Mensa. Für Bestandsgebäude gibt es keine einklagbaren Raum-Vorgaben. Allerdings wird die im Rahmen der Schulbauoffensive vorgesehene Sanierung der Schule auch die Mensasituation neu betrachten, Zielstellung ist hier eine Anpassung an das Musterraumprogramm für Neubaumaßnahmen (https://www.berlin.de/schulbau/neubau/planungsvorgaben/musterprogramme-7824 51.php), die als Ermittlungsbasis: 1,7 m² pro Teilnehmer je Durchgang vorsieht. Die Mensa ist derzeit eingerichtet mit einem Angebot für 86 Plätze. Die Schülerinnen und Schüler nehmen ihr Mittagessen in fünf Durchgängen zu je 30 Minuten ein. Von den 428 SuS haben im Schuljahr 2018/2019 350 am Mittagessen teilgenommen (Mai 2019). Mit freundlichen Grüßen