Menschen mit XXX (Ungeklärter) Staatsangehörigkeit dürfen die Deutsche Einbürgerung nicht beantragen?

Sehrgeehrte Damen und Herren,
ich bin als Flüchtling in Deutschland anerkannt, und zwar komme aus Palästina "Gaza streifen", sondern habe eine ungeklärte Staatsangehörigkeit, . und habe ich mitbekommen, dass die Menschen, die die Staatsangehörigkeit XXX bzw. Ungeklärt und nicht die XXA bzw. Staatenlos haben, dürfen sich die deutsche Einbürgerung nicht beantragen lassen. Auch wenn sie die Voraussetzungen dafür schon erfüllt haben. Eigentlich machen wir uns (meine Familie und ich) gerade viel Sorgen. Wir arbeiten Vollzeit und versuchen uns schnellst möglich zu integrieren und in Deutschland zu etablieren. Meine Frage wäre dann, ob diese Info Richtig ist?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. August 2019
  • Frist
    4. September 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehrgeehrte Damen u…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Menschen mit XXX (Ungeklärter) Staatsangehörigkeit dürfen die Deutsche Einbürgerung nicht beantragen? [#162359]
Datum
2. August 2019 11:17
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehrgeehrte Damen und Herren, ich bin als Flüchtling in Deutschland anerkannt, und zwar komme aus Palästina "Gaza streifen", sondern habe eine ungeklärte Staatsangehörigkeit, . und habe ich mitbekommen, dass die Menschen, die die Staatsangehörigkeit XXX bzw. Ungeklärt und nicht die XXA bzw. Staatenlos haben, dürfen sich die deutsche Einbürgerung nicht beantragen lassen. Auch wenn sie die Voraussetzungen dafür schon erfüllt haben. Eigentlich machen wir uns (meine Familie und ich) gerade viel Sorgen. Wir arbeiten Vollzeit und versuchen uns schnellst möglich zu integrieren und in Deutschland zu etablieren. Meine Frage wäre dann, ob diese Info Richtig ist?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 02.08.2019, welche hier u…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Menschen mit XXX (Ungeklärter) Staatsangehörigkeit dürfen die Deutsche Einbürgerung nicht beantragen? [#162359]
Datum
2. August 2019 11:56
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in gerne bestätige ich den Eingang Ihrer Anfrage nach IFG vom 02.08.2019, welche hier unter dem Aktenzeichen 832 geführt wird (bitte stets angeben). Wir bemühen uns, Ihre Anfrage innerhalb der Frist des § 7 Abs. 5 S. 2 IFG zu beantworten. Bedauerlicherweise kann es wegen eines derzeit sehr hohen Arbeitsaufkommens jedoch zu erheblichen Verzögerungen kommen. Ich bitte um Ihr Verständnis. Mit freundlichem Gruß

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrteAntragsteller/in die Thematik der Einbürgerung obliegt den Ausländerbehörden und ist damit Länderange…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
IFG 832 Menschen mit XXX (Ungeklärter) Staatsangehörigkeit dürfen die Deutsche Einbürgerung nicht beantragen? [#162359]
Datum
5. August 2019 13:40
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in die Thematik der Einbürgerung obliegt den Ausländerbehörden und ist damit Länderangelegenheit. Demgemäß kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nach § 7 (1) IFG als nicht berechtigte Behörde Ihre Anfrage leider nicht beantworten. Mit freundlichem Gruß