Menschengemachtes und patentiertes CO2

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Vorkommen, evtl. Patenteigentümer und Verwendungszweck der 15 Stoffe mit der Molekülformel CO2 (siehe hierzu: https://pubchem.ncbi.nlm.nih.gov/#query=CO2).

Bitte ein Beispiel für jedes einzelne Molekül.

Frage: Da nun über eine CO2 Besteuerung nachgedacht wird, werden diese Menschengemachte CO2 Equivalente eigens besteuert?
Werden verschiedene Steuerklassen eventuell nach Schädlichkeit eingestuft?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    27. Juli 2019
  • Frist
    31. August 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Vorkommen, evtl. Pa…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Menschengemachtes und patentiertes CO2 [#160202]
Datum
27. Juli 2019 15:24
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Vorkommen, evtl. Patenteigentümer und Verwendungszweck der 15 Stoffe mit der Molekülformel CO2 (siehe hierzu: https://pubchem.ncbi.nlm.nih.gov/#query=CO2). Bitte ein Beispiel für jedes einzelne Molekül. Frage: Da nun über eine CO2 Besteuerung nachgedacht wird, werden diese Menschengemachte CO2 Equivalente eigens besteuert? Werden verschiedene Steuerklassen eventuell nach Schädlichkeit eingestuft?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2019/NA 195 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Menschengemachtes und patentiertes CO2 [#160202]
Datum
30. Juli 2019 10:41
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2019/NA 195 Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihren nachstehenden Antrag vom 27. Juli 2019 und bitte Sie um die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift. Diese ist für die weitere Bearbeitung (Bescheidung) des Verfahrens erforderlich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrte Damn und Herren. Dies ist eine öffentliche Anfrage und dient der Aufklä…
An Bundeskanzleramt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Menschengemachtes und patentiertes CO2 [#160202]
Datum
11. August 2019 21:14
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrte Damn und Herren. Dies ist eine öffentliche Anfrage und dient der Aufklärung und der Transparenz. Daher haben sie meine ausdrückliche Genehmigung die Antwort auch bei Frag den Staat zu veröffentlichen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 160202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2019/NA 195 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich an mei…
Von
Bundeskanzleramt
Betreff
WG: Menschengemachtes und patentiertes CO2 [#160202]
Datum
14. August 2019 12:28
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Bundeskanzleramt Aktenzeichen: 13IFG-02814-In 2019/NA 195 Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit möchte ich an meine E-Mail vom 30. Juli 2019 erinnern und Sie nochmals darauf hinweisen, dass für die weitere Bearbeitung des Verfahrens die Übermittlung einer zustellungsfähigen Postanschrift zwingend notwendig ist. Bitte teilen Sie mir diese bis zum 29. August 2019 mit. Mit freundlichen Grüßen