Menschenrechtslage Rojave

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Den Menschenrechtsbericht des Auswärtigen Amts zu den Gebieten Nord-/Ostsyrien bzw. der autonomen Region Rojava, Stand 2019, nach Invasion der türkischen Streitkräfte.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Menschenrechtsb…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Menschenrechtslage Rojave [#169227]
Datum
24. Oktober 2019 20:11
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Menschenrechtsbericht des Auswärtigen Amts zu den Gebieten Nord-/Ostsyrien bzw. der autonomen Region Rojava, Stand 2019, nach Invasion der türkischen Streitkräfte.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in es liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen beim Auswärtigen Amt vor. E…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Menschenrechtslage Rojave; Vg. 450-2019
Datum
28. Oktober 2019 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in es liegen zu Ihrer Anfrage keine amtlichen Informationen beim Auswärtigen Amt vor. Es gibt keinen Menschenrechtsbericht zu Syrien, da die Botschaft Damaskus derzeit geschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen